| Eingang 25.10.2016 VerwaltungsrechtssacheGertrud Moser
 gegen Landkreis Lörrach
 wegen Beweissicherung
 Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher 
				Antrag entnehmen. 
				 Sollte damit eine Verringerung des im 
				Gerichtsbeschluss 
				vom 02.03.2016 festgesetzten  Streitwerts 
				begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon 
				aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der 
				Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig 
				ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG). Der Berichterstatter: K.
 Beglaubigt:
 x.................
 Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 
 |