Eingang 25.10.2016
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Beweissicherung
Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher
Antrag entnehmen.
Sollte damit eine Verringerung des im
Gerichtsbeschluss
vom 02.03.2016 festgesetzten Streitwerts
begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon
aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der
Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig
ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG). Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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