In Sachen Moser, G. ./. Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung
Schreiben des Amtsgerichts vom 26.09.2016, Eingang am 28.09.2016
Nachtrag zu meiner gestrigen Stellungnahme
bezüglich des
Schreibens vom 22.09.2016 an das Landgericht Freiburg
und
bezüglich des
Schreibens vom 19.09.2016 an das Amtsgericht Lörrach
I.
Vorwurf:
Ich soll Informationen dem Amtsgericht und Anwalt
12 verschwiegen haben.
Anwalt 12 bezichtigt mich an verschiedenen Stellen seiner
Schreiben, dass ich Informationen verschwiegen haben soll.
Mein Kommentar:
Nach Vollmachtsentzug bin ich nicht verpflichtet, ihn über den
weiteren Fortgang eines Verfahrens zu informieren. Wenn er
trotzdem agiert und meinen Vollmachtsentzug nicht akzeptiert,
gehen diese Aktivitäten zu seinen Lasten, können aber auch für
mich sehr nachteilig sein.
Nicht in Ordnung finde ich als Nicht-Juristin, dass er
am 6.5.2016 einen Antrag auf Akteneinsicht und Erteilung
von Abschriften zu allen Verfahren bzgl. Moser beim
Verwaltungsgericht Freiburg beantragt und bewilligt
bekommen hat. Davon habe ich erst im Rahmen dieses Verfahrens
erfahren. Die Akten bekam er eine Woche lang.
Mein Beschwerdebrief dazu an das Verwaltungsgericht wurde nicht
beantwortet.
Damit konnte er Akten und
Schreiben, die nach seinem Vollmachtsentzug
und die von mir stammen, kopieren.
Das ist für mich ein sehr beunruhigendes Ereignis.
II.
Stellungnahme zu folgender Aussage von Anwalt 12 auf Seite
3:
"Bis dahin gab es zwar auch
schon Einwände und Kritik der Mandantin an der Prozessführung,
aber immer im Rahmen bestehender Mandate."
Dem widerspreche ich mit folgenden Faktenbeipielen.
Er schickte Schreiben ohne Rücksprache weg, obwohl es dafür
genügend Zeit gibt. |