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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht

Aus Protest gegen die Justiz und um die Bösartigkeit von Nachbarin-X aufzuzeigen habe ich diese Zwangsvollstreckung provoziert.
Veröffentlicht am 26.10.2017


Moser-Adresse......
 

Per Fax 7621........
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

30.08.2016

Aktenzeichen XVII 9635 (Amtsgericht Lörrach)

Aktenzeichen 4 T 256/10 (Landgericht Freiburg)

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16
(Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lörrach).

Mehrfacher Verstoß der baden-württembergischen Justiz gegen

 

  die Europäische Menschenrechtskonvention
  
  ARTIKEL 3   Verbot der Folter (hier langjährige psychische Folter)
  ARTIKEL 6   Recht auf ein faires Verfahren
  ARTIKEL 8   Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  ARTIKEL 23   Recht auf wirksame Beschwerde

Als ich am 30.07.2009 Nachmittag das Schreiben vom Amtsgericht zur Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhielt, war das ein großer Schock für mich.

Da ich ein betriebswirtschaftliches Studium mit Jurascheinen hatte, war mir sofort klar, was ein möglicher gesetzlicher Vertreter für mich bedeuten würde.

Das Schreiben enthielt auch nicht den wirklichen Grund für die Einleitung des Verfahrens. Da stand nur "auf Anregung des Landratsamts".
Da ich in der letzten Zeit mit dem Landratsamt / Bau und Gewerbe zu tun hatte, verdächtigte ich sofort dieses Dezernat und beschwerte mich telefonisch darüber.

Dann war mir klar, dass ich sofort einen Anwalt benötige. Nach verschiedenen Telefonaten schrieb ich etwa nach 2 Stunden an Ankunft des Amtsgerichtsbriefes die erste Email an einen mir nicht bekannten Anwalt mit der Bitte um anwaltliche Vertretung.
Im Nachhinein war es für mich der völlig falsche Anwalt.

Ich war am Montagnachmittag für höchstens eine halbe Stunde bei ihm, dann war ich schon wieder draußen und geschockt über sein Verhalten.

Später hat er meine schriftlichen Hinweise nach dem Zusammenhang meines Falls mit dem Bau- und Gewerberecht ignoriert. Ebenfalls hat er meine schriftlichen Hinweise ignoriert, dass er gegen den Polizeibericht vorgehen soll.
 


- 2 -

Daher habe ich im Oktober 2009 selbst meine erste Strafanzeige in meinem Leben erstattet, leider erfolglos. (85 Js 9229/09). Diese Strafanzeige enthielt auch Unterlagen als Beweis für den Zusammenhang mit dem Baurecht und Gewerbe meiner Nachbarn.

Erst ein Jahr später bestätigt das Landratsamt gegenüber Anwalt 3, dass das Gewerbe meiner Nachbarn angeblich nicht genehmigt war.
Von den Umständen her, lässt sich sicher beweisen, dass dies nicht der Fall sein konnte. Gemeinde Binzen bzw. der Bürgermeister wussten darüber Bescheid, und gemäß dem späteren Verhalten des Landratsamts war klar, dass das Gewerbe seit etwa 2005 geduldet wurde.

Jetzt nach über 7 Jahren halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass Rechtsanwalt 1 zum Beziehungssystem meiner Nachbarn-X gehört. 2012 erfuhr ich, dass er erfolgreich gegen eine Rechtsanwältin wegen Verleumdung ein Strafverfahren eingeleitet hat.
Davor dachte ich, dass er sich im Strafrecht nicht auskennt und andere Fachgebiete hat. Außerdem wohnt er im gleichen Dorf wie die gegnerische Anwältin.

Erst am darauffolgenden Montag (3.8.2016) erfuhr ich über die Akteneinsicht beim Amtsgericht, dass der Polizeibericht das Verfahren ausgelöst hat.

Die Inhalte dieses Berichts waren der nächste Schock für mich.
Bis heute sind mir Beweise zu meinen Gunsten verweigert worden.

Daher ist es unbestritten, dass ich seit über 7 Jahren unter staatlichem Psychoterror leiden muss. Mit einer Entmündigungsakte aufgrund von Falschaussagen zu leben, ist eine unbeschreibliche Demütigung.

Genauso ist es eine unbeschreibliche Demütigung, meinen Nachbarn diese vielen juristischen Erfolge mit Falschaussagen mir gegenüber zu gönnen.

Da die Hauseingänge nur wenige Meter entfernt sind, gibt es sehr häufig persönliche Begegnungen mit Sichtkontakt.

Anlage L enthält ein aktuelles Schreiben an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach, das nochmals den bau- und gewerberechtlichen Zusammenhang verdeutlicht, nämlich offensichtliche Begünstigungen gegenüber meinen Nachbarn X.

Als ich 2009 morgens darauf hinwies, erfolgten nachmittags die Aussagen von Nachbarin-X bei der Polizei.
Ich sehe das als Racheakt von Nachbarin-X mir gegenüber.

G. Moser
 


Anlage L
 

Brief an die Gemeinde Binzen und an das Landratsamt


Moser-Adresse......  Eigentümerin Nr. 7432
 
Gemeindeverwaltung Binzen

79589 Binzen
Landratsamt Lörrach
Baurecht und Gewerbe
Palmstraße 3
79539 Lörrach

29.08.2016

Stellplatzsituation in der Johann-Peter-Hebel-Straße Nr. 1 bis 10

Direkte und indirekte Aktenzeichen (nicht vollständig)

1030 - 10-03 192 - 10-03 21-0532.3-10 / 428-E
184-09-03 1030-10-03 691-09-03/632.6
692-09-03 092.3 3.5.2012 ohne Az von Landrätin

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Juli 2009 habe ich aufgrund des Neubaus der Bauherren x und y Nachbarn-X, Johann-Peter-Straße ......, Einwendungen wegen möglicher fehlender Stellplätze erhoben. Dabei habe ich auch die Frage gestellt, ob das bestehende Gewerbe von x Nachbarn-X überhaupt zulässig ist.

Statt auf meine Schreiben schriftlich zu antworten, wurde ich leider zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, bei dem mir u.a. empfohlen wurde, meinen Widerspruch zurückzuziehen. Das habe ich dann getan.

Im Nachhinein finde ich es eine Frechheit vom Landratsamt, wie hier vorgegangen wurde.

Den Widerspruch habe ich ohne ausreichende Informationen zurückgezogen. Ich wusste damals nicht, dass ein großes Steuerberatungsunternehmen einzieht und damit zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und Belegung von öffentlichen Stellplätzen in der Johann-Peter-Hebel-Str. führt. Damit ist die Rücknahme meines Widerspruchs wirkungslos.

Außerdem wurde vom eigentlichen Problem abgelenkt.

Auf meine Hinweise auf das möglicherweise nicht zulässige Gewerbe wurde nicht eingegangen. Erst als ich einen Anwalt beauftragte, gab das Landratsamt vor, nichts von dem Gewerbe gewusst zu haben. Ich hatte dadurch unnötige Anwaltskosten, die mir bis heute nicht erstattet wurden.

Das kann unmöglich sein, weil der Bürgermeister von Binzen auch von dem Gewerbe wusste und in den Schriftwechsel mit eingebunden war.
Die Firma Nachbarn-X hat sich auch mindestens einmal bei der Binzener Gewerbeausstellung im Frühjahr beteiligt.
 


I. Folgende Probleme sind entstanden:
 
1. Erhöhtes Verkehrsaufkommen
 
Das Verkehrsaufkommen im oben angegebenen Abschnitt der Johann-Peter-Hebel-Straße wurde von etwa 2005 bis 2010 ist vor allem durch das Gewerbe von x Nachbarn-X entstanden.

Nach Fertigstellung des Neubaus zog ein Steuerberatungsunternehmen mit relativ vielen Mitarbeiter/innen und Kunden ein. Dadurch erhöhte sich auch das Verkehrsaufkommen im Wohngebiet.

Vor einigen Jahren zog die Hausarztpraxis Binzen von der ......straße in das Gebäude des Seniorheims ein, offizielle Hauptstr. Nr. 2,
faktisch Johann-Peter-Hebel-Str. 2.

Damit ist auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verbunden, was ich aber nicht kritisieren möchte, weil eine Hausarztpraxis ein wichtiger positiver Bestandteil einer Gemeinde ist.
 

1. Belegung öffentlicher Stellplätze hauptsächlich durch Familie Nachbarn-X

 
a)
 
Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 8 
 
  Schon vor der Erstellung des Neubaus war festgelegt, dass das Steuerberatungsunternehmen x................... einzieht. Somit war bekannt, dass die Mitarbeiter/innenzahl und die Klientenzahl relativ hoch sind. Entsprechend ist der Stellplatzbedarf. Offiziell war es ein Wohngebäude mit Büro für einen Freiberufler. Dann kämen noch Stellplätze für das Wohngebäude hinzu.

Um das Haus herum wurde ein spezieller, einigermaßen fester Kiesbelag aufgebracht und Bäume gepflanzt. Es gibt keine Parkmarkierungen. So parken dann manchmal je 3 Pkws in zwei Reihen hintereinander, was sehr unpraktisch ist, wenn die vorderen 4 Pkws auf die Schnelle wegfahren wollen. Weitere 2-3 Stellplätze werden direkt zur Straße hin genutzt, sind aber unbequem aufgrund dieses Kiesbelages.

Daher parken manche Mitarbeiter/innen regelmäßig an meiner Grundstücksgrenze, so dass zu Geschäftszeiten mögliche Besucher von mir diese Plätze nicht nutzen können.
  

b) Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 7
 
  Zum Haus Nr. 7 gehören 3 oder 4 Pkws und ein Wohnmobil.
Der einzige Pkw-Stellplatz wird durch einen Holzvorbau nicht mehr genutzt.
Die Pkws und das Wohnmobil von Haus Nr. 7 werden überwiegend auf dem Grundstück Nr. 8 geparkt oder direkt an der Straße auf öffentlichen Stellplätzen, manchmal auch bei Haus Nr. 10.

Vor einiger Zeit parkte kurzfristig ein Besucher von mir vor dem Eingang von Haus Nr. 7. Nachbar x wies ihn darauf hin, dass er zu Unrecht geparkt hat. Das hat mir wieder einmal gezeigt, dass  Familie Nachbarn-X jegliche Rücksichtnahme mir gegenüber ablehnt, von mir aber seit 2005 überdurchschnittliche Rücksichtnahme hinnimmt und mich dazu noch mit Falschaussagen vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft und vor den Zivilgerichten belastet.

Daher wäre folgenden Problemlösungen möglich:
 

  1) Nachbar-x wird gezwungen, seinen durch Holzvorbau entfernten Stellplatz regelmäßig zu benutzen. Dann darf niemand mehr davor parken.
 
  2) Ich bekomme von der Gemeinde oder dem Landratsamt die Genehmigung, dass etwa einmal im Monat mögliche Besucher von mir vor dem Holzvorbau parken dürfen, wenn die übrigen Stellplätze von den Mietern, den Kunden oder Mitarbeitern des Steuerberatungsbüros belegt sind.
Dieses Recht würde ich vermutlich sehr selten in Anspruch nehmen.
 
c) Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 5
(Nachbarn-X-Mietshaus mit 3 Wohnungen)
 
  Dazu wird nur ein Stellplatz vom Mietshaus genutzt, d.h. die Mieter parken auf öffentlichen Stellplätzen. Früher wurde der Kellerbereich für ein PKW eines Mieters genutzt. Das ist aber schon sehr lange her.

In meinen Einwendungen vom 24.09.2010 zu einem Balkonanbau/Nutzungsänderungen in einer Angrenzerbenachrichtigung vom 14.09.2010 habe ich erfolglos darauf hingewiesen. ( Punkt 4. Viel zu wenig Stellplätze für das Mietshaus ..............................-Str. x)
 

d) Stellplatzrealität Haus Nr. 10 (Familie Nachbarn-X Senior)
  Die beiden Garagen werden von ein bis zwei Pkws belegt.
Davor sind zwei Stellplätze. Daher gibt es keine Einwendungen oder Probleme zum Thema "Stellplatz".
 
3. Schikaneähnliche Maßnahmen des Landratsamts in Kooperation mit dem Bürgermeister M. von Binzen mir gegenüber
a) Statt die angesprochene Stellplatz- und Gewerbesituation ordnungsgemäß zu regeln wurde ich schikaniert.

Als ich 2009 morgens Widerspruch einlegte, wurde für mich eine Stellplatzakte angelegt, weil ich eine geringfügige Nachhilfe betrieb. Dann stellte ich sie für eine Weile ein, weil ich angeblich keine Nutzungsänderung beantragt hatte. Daraus ergab sich in der Folgezeit ein offensichtlich überflüssiger Schriftwechsel, bei dem am Ende keine Nutzungsänderung erforderlich war.
Außerdem vermittelten der Bürgermeister und das Landratsamt den Eindruck, dass sie nicht genau wissen, was ein Gewerbe ist. Das glaube ich nicht.
Eine Nachhilfetätigkeit, wie ich sie beschrieben habe, ist kein Gewerbe.

Für mich war das ein schikanierendes Verhalten vom Landratsamt,
um vom unzulässigen Gewerbe und den ungerechten Stellplatzregelungen abzulenken.
 

b) Falschaussagen von Nachbarin-X bei der Polizei.

Am 8.7.2009 gab ich morgens bei der Gemeinde und dem Landratsamt meine Einwendungen ab, mittags machte Nachbarin-X  ihre Falschaussagen bei der Polizei.
Während es weiteren Schriftwechsel mit dem Bürgermeister und dem Landratsamt gab, kam hinter meinem Rücken am 14.7.2009 der Polizeibericht beim Landratsamt an, vermutlich auch bei der Gemeinde Binzen und damit auch beim Bürgermeister.

Davon erfuhr ich erst sehr viel später am 3.8.2009 über eine Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach, nachdem ich durch diesen Polizeibericht und einem Weiterleitungsschreiben des Landratsamts in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen bin.

Nachbarin-X erzählte bei der Polizei eine haarsträubende Geschichte über mich, die mich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren brachte. Der so entstandene Polizeibericht wird bis heute auf weitere Jahre hinweg in der sogenannten Betreuungsakte, faktisch Entmündigungsakte aufbewahrt.

Bis heute habe ich kein Recht auf Gegenbeweise, z.B. Zeugenbefragung und Nachbarin-X hat im Laufe der Jahre weitere Falsch- und herabsetzenden Aussagen über mich gemacht. Erst kürzlich hat das u.a. auch das Landratsamt beim Verwaltungsgericht Freiburg verhindert.
  

c) Aus dem Verhalten des Bürgermeisters und des Landratsamts ist daher nicht auszuschließen, dass das Weiterleitungsschreiben des Landratsamts den Zweck hatte,
mich über eine mögliche Entmündigung daran zu hindern, die offensichtlichen bau- und gewerberechtlichen Mängel aufzudecken.
  
II. Meine Erwartung: Detaillierte Berichte
 
1. Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 8 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen Vorschriften.
 
2. Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 7 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen Vorschriften
 
3. Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 5 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen Vorschriften
4. Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 2 .
Auf eine mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen Vorschriften verzichte ist, weil die Existenz einer Hausarztpraxis Vorrang hat.


Grundsätzlich erstelle ich strukturierte bzw. nummerierte Schreiben an staatliche Institutionen. Dabei ist mir aufgefallen, dass sehr oft pauschal eine Antwort gegeben wird, ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Das bedeutet dann auch, dass auf einzelne Anliegen keine Antwort gegeben wird.
 Daher möchte ich auch ein strukturiertes Antwortschreiben.
 

III. Vorschlag des Landratsamts zu einer
Entschädigungssumme für mich

weil seine ungerechten, gesetzeswidrigen und menschenverachtenden Verhaltensweisen erheblich zu den vielen finanziellen und psychischen Belastungen über Jahre hinweg beigetragen haben.
Die Gemeinde Binzen kann sich daran auch beteiligen.

Dass ich leider falsche, unfähige und betrügerische Anwälte gewählt habe, kann mir nicht angelastet werden.

In Anlage 1 ist eine aktuelle, unvollständige Kostenliste, die mir durch die Verhaltensweisen von Familie Nachbarn-X der Polizei, dem Landratsamt, dem Amts- und Landgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Petitionsausschuss BW, dem Verwaltungsgericht Freiburg und eigener Anwälte entstanden sind.

In Anlage 2 ist eine Spendenbescheinigung. Aus Protest gegen die Ungerechtigkeiten und mehrfachen Falschaussagen von Nachbarin-X habe ich die gegnerischen Anwaltskosten gespendet und bin jetzt in einem Zwangsvollstreckungsverfahren, bei dem ich 1.740 € bis zum 15. Sept. 2016 zahlen soll.
 

Mit freundliche Gruß (?)
G. Moser
 

Kommentar am 28.12.2016:

Mangelhafte Antwort auf diesen Brief vom 29.09.2016
und nach meiner Rüge vom 17.10.2016 dazu: Keine Antwort !!!!


Kommentar am 26.10.2017:

Erst heute habe ich  durch die Auswertung der Akteneinsichtsfotos vom 20.10.2017 erfahren, dass das Schreiben nicht bei den im Betreff genannten Aktenzeichen abgelegt wurde.


Geändert am:   01.04.2023

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