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Widerspruch gegen die
Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht
Aus Protest gegen die
Justiz und um die Bösartigkeit von Nachbarin-X
aufzuzeigen habe ich diese Zwangsvollstreckung provoziert.
Veröffentlicht am 26.10.2017 |
Moser-Adresse......
Per Fax 7621........
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
30.08.2016
Aktenzeichen XVII 9635 (Amtsgericht Lörrach)
Aktenzeichen 4 T 256/10 (Landgericht Freiburg)
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung DR II 298/16
(Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Lörrach).
Mehrfacher Verstoß der baden-württembergischen Justiz
gegen
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die Europäische Menschenrechtskonvention
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ARTIKEL |
3 |
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Verbot der Folter (hier langjährige psychische Folter) |
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ARTIKEL |
6 |
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Recht auf ein faires Verfahren |
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ARTIKEL |
8 |
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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens |
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ARTIKEL |
23 |
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Recht auf wirksame Beschwerde |
Als ich am 30.07.2009 Nachmittag das Schreiben vom Amtsgericht
zur Einleitung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens erhielt,
war das ein großer Schock für mich.
Da ich ein betriebswirtschaftliches Studium mit Jurascheinen
hatte, war mir sofort klar, was ein möglicher gesetzlicher
Vertreter für mich bedeuten würde.
Das Schreiben enthielt auch nicht den wirklichen Grund für
die Einleitung des Verfahrens. Da stand nur "auf Anregung des
Landratsamts".
Da ich in der letzten Zeit mit dem Landratsamt / Bau und Gewerbe
zu tun hatte, verdächtigte ich sofort dieses Dezernat und
beschwerte mich telefonisch darüber.
Dann war mir klar, dass ich sofort einen Anwalt benötige.
Nach verschiedenen Telefonaten schrieb ich etwa nach 2
Stunden an Ankunft des Amtsgerichtsbriefes die erste Email
an einen mir nicht bekannten Anwalt mit der Bitte um anwaltliche
Vertretung.
Im Nachhinein war es für mich der völlig falsche Anwalt.
Ich war am Montagnachmittag für höchstens eine halbe Stunde
bei ihm, dann war ich schon wieder draußen und geschockt über
sein Verhalten.
Später hat er meine schriftlichen Hinweise nach dem
Zusammenhang meines Falls mit dem Bau- und Gewerberecht
ignoriert. Ebenfalls hat er meine schriftlichen Hinweise
ignoriert, dass er gegen den Polizeibericht vorgehen soll.
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- 2 -
Daher habe ich im Oktober 2009 selbst meine erste
Strafanzeige in meinem Leben erstattet, leider erfolglos. (85
Js 9229/09). Diese Strafanzeige enthielt auch Unterlagen
als Beweis für den Zusammenhang mit dem Baurecht und Gewerbe
meiner Nachbarn.
Erst ein Jahr später bestätigt das Landratsamt gegenüber
Anwalt 3, dass das Gewerbe meiner Nachbarn angeblich nicht
genehmigt war.
Von den Umständen her, lässt sich sicher beweisen, dass dies
nicht der Fall sein konnte. Gemeinde Binzen bzw. der
Bürgermeister wussten darüber Bescheid, und gemäß dem späteren
Verhalten des Landratsamts war klar, dass das Gewerbe seit etwa
2005 geduldet wurde.
Jetzt nach über 7 Jahren halte ich es für nicht
ausgeschlossen, dass Rechtsanwalt 1 zum Beziehungssystem meiner
Nachbarn-X gehört. 2012 erfuhr ich, dass er erfolgreich gegen
eine Rechtsanwältin wegen Verleumdung ein Strafverfahren
eingeleitet hat.
Davor dachte ich, dass er sich im Strafrecht nicht auskennt und
andere Fachgebiete hat. Außerdem wohnt er im gleichen Dorf
wie die gegnerische Anwältin.
Erst am darauffolgenden Montag (3.8.2016) erfuhr ich über die
Akteneinsicht beim Amtsgericht, dass der
Polizeibericht das
Verfahren ausgelöst hat.
Die Inhalte dieses Berichts waren der nächste Schock für
mich.
Bis heute sind mir Beweise zu meinen Gunsten verweigert
worden.
Daher ist es unbestritten, dass ich seit über 7 Jahren unter
staatlichem Psychoterror leiden muss. Mit einer
Entmündigungsakte aufgrund von Falschaussagen zu leben, ist eine
unbeschreibliche Demütigung.
Genauso ist es eine unbeschreibliche Demütigung,
meinen Nachbarn diese vielen juristischen Erfolge mit
Falschaussagen mir gegenüber zu gönnen.
Da die Hauseingänge nur wenige Meter entfernt sind, gibt es
sehr häufig persönliche Begegnungen mit Sichtkontakt.
Anlage L enthält ein aktuelles Schreiben an die
Gemeinde Binzen und an das Landratsamt Lörrach, das nochmals den
bau- und gewerberechtlichen Zusammenhang verdeutlicht, nämlich
offensichtliche Begünstigungen gegenüber meinen Nachbarn X.
Als ich 2009 morgens darauf hinwies, erfolgten nachmittags
die Aussagen von Nachbarin-X
bei der Polizei.
Ich sehe das als Racheakt von
Nachbarin-X
mir
gegenüber.
G. Moser
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Anlage L
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Brief an die Gemeinde Binzen
und an das Landratsamt
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Moser-Adresse...... Eigentümerin Nr. 7432
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Gemeindeverwaltung Binzen
79589 Binzen |
Landratsamt Lörrach
Baurecht und Gewerbe
Palmstraße 3
79539 Lörrach |
29.08.2016
Stellplatzsituation in der
Johann-Peter-Hebel-Straße Nr. 1 bis 10
Direkte und indirekte Aktenzeichen (nicht vollständig) |
1030 - 10-03 |
192 - 10-03 |
21-0532.3-10 / 428-E |
184-09-03 |
1030-10-03
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691-09-03/632.6 |
692-09-03 |
092.3 |
3.5.2012 ohne Az von Landrätin
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Sehr geehrte Damen und Herren,Im Juli 2009 habe ich aufgrund
des Neubaus der Bauherren x und y Nachbarn-X,
Johann-Peter-Straße ......, Einwendungen wegen möglicher
fehlender Stellplätze erhoben. Dabei habe ich auch die Frage
gestellt, ob das bestehende Gewerbe von x Nachbarn-X überhaupt
zulässig ist.
Statt auf meine Schreiben schriftlich zu antworten, wurde ich
leider zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, bei dem mir
u.a. empfohlen wurde, meinen Widerspruch zurückzuziehen. Das
habe ich dann getan.
Im Nachhinein finde ich es eine Frechheit vom Landratsamt,
wie hier vorgegangen wurde.
Den Widerspruch habe ich ohne ausreichende Informationen
zurückgezogen. Ich wusste damals nicht, dass ein großes
Steuerberatungsunternehmen einzieht und damit zu einem erhöhten
Verkehrsaufkommen und Belegung von öffentlichen Stellplätzen in
der Johann-Peter-Hebel-Str. führt. Damit ist die Rücknahme
meines Widerspruchs wirkungslos.
Außerdem wurde vom eigentlichen Problem abgelenkt.
Auf meine Hinweise auf das möglicherweise nicht zulässige
Gewerbe wurde nicht eingegangen. Erst als ich einen
Anwalt beauftragte, gab das Landratsamt vor, nichts von dem
Gewerbe gewusst zu haben. Ich hatte dadurch unnötige
Anwaltskosten, die mir bis heute nicht erstattet wurden.
Das kann unmöglich sein, weil der Bürgermeister von Binzen
auch von dem Gewerbe wusste und in den Schriftwechsel mit
eingebunden war.
Die Firma Nachbarn-X hat sich auch mindestens einmal bei der
Binzener Gewerbeausstellung im Frühjahr beteiligt.
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I.
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Folgende Probleme sind entstanden:
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1. |
Erhöhtes Verkehrsaufkommen
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Das Verkehrsaufkommen im oben angegebenen Abschnitt der
Johann-Peter-Hebel-Straße wurde von etwa 2005 bis 2010 ist vor
allem durch das Gewerbe von x Nachbarn-X entstanden.
Nach Fertigstellung des Neubaus zog ein
Steuerberatungsunternehmen mit relativ vielen Mitarbeiter/innen
und Kunden ein. Dadurch erhöhte sich auch das Verkehrsaufkommen
im Wohngebiet.
Vor einigen Jahren zog die Hausarztpraxis Binzen von der
......straße in das Gebäude des Seniorheims ein, offizielle
Hauptstr. Nr. 2,
faktisch Johann-Peter-Hebel-Str. 2.
Damit ist auch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen verbunden, was
ich aber nicht kritisieren möchte, weil eine Hausarztpraxis ein
wichtiger positiver Bestandteil einer Gemeinde ist.
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1. |
Belegung öffentlicher Stellplätze
hauptsächlich durch Familie Nachbarn-X
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a)
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Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 8
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Schon vor der Erstellung des Neubaus war festgelegt, dass das
Steuerberatungsunternehmen x................... einzieht. Somit
war bekannt, dass die Mitarbeiter/innenzahl und die Klientenzahl
relativ hoch sind. Entsprechend ist der Stellplatzbedarf.
Offiziell war es ein Wohngebäude mit Büro für einen
Freiberufler. Dann kämen noch Stellplätze für das Wohngebäude
hinzu. Um das Haus herum wurde ein spezieller, einigermaßen
fester Kiesbelag aufgebracht und Bäume gepflanzt. Es gibt keine
Parkmarkierungen. So parken dann manchmal je 3 Pkws in zwei
Reihen hintereinander, was sehr unpraktisch ist, wenn die
vorderen 4 Pkws auf die Schnelle wegfahren wollen. Weitere 2-3
Stellplätze werden direkt zur Straße hin genutzt, sind aber
unbequem aufgrund dieses Kiesbelages.
Daher parken manche Mitarbeiter/innen regelmäßig an meiner
Grundstücksgrenze, so dass zu Geschäftszeiten mögliche Besucher
von mir diese Plätze nicht nutzen können.
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b) |
Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 7
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Zum Haus Nr. 7 gehören 3 oder 4 Pkws und ein Wohnmobil.
Der einzige Pkw-Stellplatz wird durch einen Holzvorbau nicht
mehr genutzt.
Die Pkws und das Wohnmobil von Haus Nr. 7 werden überwiegend auf
dem Grundstück Nr. 8 geparkt oder direkt an der Straße auf
öffentlichen Stellplätzen, manchmal auch bei Haus Nr. 10.Vor
einiger Zeit parkte kurzfristig ein Besucher von mir vor dem
Eingang von Haus Nr. 7. Nachbar x wies ihn darauf hin, dass er
zu Unrecht geparkt hat. Das hat mir wieder einmal gezeigt, dass
Familie Nachbarn-X jegliche Rücksichtnahme mir gegenüber
ablehnt, von mir aber seit 2005 überdurchschnittliche
Rücksichtnahme hinnimmt und mich dazu noch mit Falschaussagen
vor der Polizei, vor der Staatsanwaltschaft und vor den
Zivilgerichten belastet.
Daher wäre folgenden Problemlösungen möglich:
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1) |
Nachbar-x wird gezwungen, seinen durch Holzvorbau entfernten
Stellplatz regelmäßig zu benutzen. Dann darf niemand mehr davor
parken.
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2) |
Ich bekomme von der Gemeinde oder dem Landratsamt die
Genehmigung, dass etwa einmal im Monat mögliche Besucher von mir
vor dem Holzvorbau parken dürfen, wenn die übrigen Stellplätze
von den Mietern, den Kunden oder Mitarbeitern des
Steuerberatungsbüros belegt sind.
Dieses Recht würde ich vermutlich sehr selten in Anspruch
nehmen.
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c)
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Ungerechte Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 5
(Nachbarn-X-Mietshaus mit 3 Wohnungen)
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Dazu wird nur ein Stellplatz vom Mietshaus genutzt, d.h. die
Mieter parken auf öffentlichen Stellplätzen. Früher wurde der
Kellerbereich für ein PKW eines Mieters genutzt. Das ist aber
schon sehr lange her. In meinen Einwendungen vom 24.09.2010 zu
einem Balkonanbau/Nutzungsänderungen in einer
Angrenzerbenachrichtigung vom 14.09.2010 habe ich erfolglos
darauf hingewiesen. ( Punkt 4. Viel zu wenig Stellplätze für
das Mietshaus ..............................-Str. x)
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d)
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Stellplatzrealität Haus Nr. 10 (Familie Nachbarn-X Senior) |
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Die beiden Garagen werden von ein bis zwei Pkws belegt.
Davor sind zwei Stellplätze. Daher gibt es keine Einwendungen
oder Probleme zum Thema "Stellplatz".
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3.
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Schikaneähnliche Maßnahmen des Landratsamts in
Kooperation mit dem Bürgermeister M. von Binzen mir gegenüber |
a)
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Statt die angesprochene Stellplatz- und Gewerbesituation
ordnungsgemäß zu regeln wurde ich schikaniert. Als ich
2009 morgens Widerspruch einlegte, wurde für mich eine
Stellplatzakte angelegt, weil ich eine geringfügige Nachhilfe
betrieb. Dann stellte ich sie für eine Weile ein, weil ich
angeblich keine Nutzungsänderung beantragt hatte. Daraus ergab
sich in der Folgezeit ein offensichtlich überflüssiger
Schriftwechsel, bei dem am Ende keine Nutzungsänderung
erforderlich war.
Außerdem vermittelten der Bürgermeister und das Landratsamt den
Eindruck, dass sie nicht genau wissen, was ein Gewerbe ist. Das
glaube ich nicht.
Eine Nachhilfetätigkeit, wie ich sie beschrieben habe, ist kein
Gewerbe.
Für mich war das ein schikanierendes Verhalten vom
Landratsamt,
um vom unzulässigen Gewerbe und den ungerechten
Stellplatzregelungen abzulenken.
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b) |
Falschaussagen von Nachbarin-X bei der Polizei. Am 8.7.2009 gab ich
morgens bei der Gemeinde und dem Landratsamt meine Einwendungen
ab, mittags machte Nachbarin-X
ihre Falschaussagen bei der Polizei.
Während es weiteren Schriftwechsel mit dem Bürgermeister und dem
Landratsamt gab, kam hinter meinem Rücken am 14.7.2009 der
Polizeibericht beim Landratsamt an, vermutlich auch bei der
Gemeinde Binzen und damit auch beim Bürgermeister.
Davon erfuhr ich erst sehr viel später am 3.8.2009 über eine
Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach, nachdem ich durch diesen
Polizeibericht und einem Weiterleitungsschreiben des
Landratsamts in ein gerichtliches Betreuungsverfahren gekommen
bin.
Nachbarin-X
erzählte bei der Polizei eine haarsträubende Geschichte über
mich, die mich in ein gerichtliches Betreuungsverfahren brachte.
Der so entstandene Polizeibericht wird bis heute auf weitere
Jahre hinweg in der sogenannten Betreuungsakte, faktisch
Entmündigungsakte aufbewahrt.
Bis heute habe ich kein Recht auf Gegenbeweise, z.B.
Zeugenbefragung und Nachbarin-X
hat im Laufe der Jahre weitere Falsch- und
herabsetzenden Aussagen über mich gemacht. Erst kürzlich hat das
u.a. auch das Landratsamt beim Verwaltungsgericht Freiburg
verhindert.
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c)
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Aus dem Verhalten des Bürgermeisters und des Landratsamts ist
daher nicht auszuschließen, dass das Weiterleitungsschreiben des
Landratsamts den Zweck hatte,
mich über eine mögliche Entmündigung daran zu hindern, die
offensichtlichen bau- und gewerberechtlichen Mängel aufzudecken.
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II.
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Meine Erwartung: Detaillierte Berichte
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1.
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Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 8 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften.
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2. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 7 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften
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3. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 5 und
die mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften |
4. |
Stellplatzvorschriften für Haus Nr. 2 .
Auf eine mögliche Änderung bzw. Anpassung an die gesetzlichen
Vorschriften verzichte ist, weil die Existenz einer
Hausarztpraxis Vorrang hat.
Grundsätzlich erstelle ich strukturierte bzw. nummerierte
Schreiben an staatliche Institutionen. Dabei ist mir
aufgefallen, dass sehr oft pauschal eine Antwort gegeben wird,
ohne auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Das bedeutet dann auch, dass auf einzelne Anliegen keine Antwort
gegeben wird.
Daher möchte ich auch ein strukturiertes Antwortschreiben.
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III.
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Vorschlag des Landratsamts zu einer
Entschädigungssumme für michweil seine
ungerechten, gesetzeswidrigen und menschenverachtenden
Verhaltensweisen erheblich zu den vielen finanziellen und
psychischen Belastungen über Jahre hinweg beigetragen haben.
Die Gemeinde Binzen kann sich daran auch beteiligen.
Dass ich leider falsche, unfähige und betrügerische Anwälte
gewählt habe, kann mir nicht angelastet werden.
In Anlage 1 ist eine aktuelle, unvollständige
Kostenliste, die mir durch die Verhaltensweisen von Familie
Nachbarn-X der Polizei, dem Landratsamt, dem Amts- und
Landgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Petitionsausschuss BW,
dem Verwaltungsgericht Freiburg und eigener Anwälte entstanden
sind.
In Anlage 2 ist eine Spendenbescheinigung. Aus
Protest gegen die Ungerechtigkeiten und mehrfachen
Falschaussagen von Nachbarin-X
habe ich die gegnerischen Anwaltskosten
gespendet und bin jetzt in einem
Zwangsvollstreckungsverfahren, bei dem ich 1.740 € bis
zum 15. Sept. 2016 zahlen soll.
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Mit freundliche Gruß (?)
G. Moser
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Kommentar am 26.10.2017:
Erst heute habe ich durch die Auswertung der
Akteneinsichtsfotos vom 20.10.2017 erfahren, dass das Schreiben
nicht bei den im Betreff genannten Aktenzeichen abgelegt wurde. |
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