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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    

Antwort vom Deutschen Bundestag


Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Frau
Gertrud Moser
Johann-Peter-Hebel-Str. 9
79589 Binzen

  Berlin, 22. Juli 2016
Bezug: Ihre E-Mail vom 20. Juli 2016
Referat Pet 4
BMAS (Arb.), BMW, BMZ
Oberamtsrätin B.N.
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-.....
Fax: +49 30 227-........ vor..................@bundestag.de

Betreuungsrecht
Pet 4-18-07-4034-028795
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Sehr geehrte Frau Moser,

im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, mit dem Sie sich gegen die Nichtveröffentlichung Ihrer Petitionen aus den Jahren 2014 und 2012 wenden.

Hierzu verweise ich auf die Ihnen bereits vorliegenden Begründungen zu den jeweiligen Ablehnungen. Darüber hinaus möchte ich Ihnen noch Folgendes erläutern:

Auch wenn es das Bestreben des Petitionsausschusses ist, möglichst viele Eingaben ins Internet zu stellen, ist es schon angesichts deren großer Zahl nicht möglich, allen Veröffentlichungswünschen nachzukommen. Übersichtlichkeit und Konzentration auf das Wesentliche liegen gerade im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer unserer Diskussionsforen.

Damit die Entscheidung über die Veröffentlichung nach einheitlichen Maßstäben erfolgt, hat der Ausschuss in den Ziffern 3 und 4 seiner Richtlinie für die Veröffentlichung von Petitionen dazu Kriterien entwickelt.

Nach den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses einschließlich der „Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen", die Sie beim Einreichen Ihrer Petition akzeptiert haben, wird im Hinblick auf die Veröffentlichung ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung besteht.

Hinsichtlich Ihrer aktuellen Petition zum Betreuungsrecht unter dem ö. a. Aktenzeichen erhalten Sie so bald wie möglich weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

B..... N..................
 

Originalseiten:  Seite 1Seite 2

Geändert am:   04.09.2019

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