Betreuungsrecht
Pet 4-18-07-4034-028795 (Bitte bei allen Zuschriften
angeben)Sehr geehrte Frau Moser,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens,
mit dem Sie sich gegen die Nichtveröffentlichung Ihrer Petitionen
aus den Jahren 2014 und 2012 wenden.
Hierzu verweise ich auf die Ihnen bereits vorliegenden
Begründungen zu den jeweiligen Ablehnungen. Darüber hinaus möchte
ich Ihnen noch Folgendes erläutern:
Auch wenn es das Bestreben des Petitionsausschusses ist,
möglichst viele Eingaben ins Internet zu stellen, ist es schon
angesichts deren großer Zahl nicht möglich, allen
Veröffentlichungswünschen nachzukommen. Übersichtlichkeit und
Konzentration auf das Wesentliche liegen gerade im Interesse der
Nutzerinnen und Nutzer unserer Diskussionsforen.
Damit die Entscheidung über die Veröffentlichung nach
einheitlichen Maßstäben erfolgt, hat der Ausschuss in den Ziffern 3
und 4 seiner Richtlinie für die Veröffentlichung von Petitionen dazu
Kriterien entwickelt.
Nach den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses einschließlich der
„Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen", die Sie
beim Einreichen Ihrer Petition akzeptiert haben, wird im Hinblick
auf die Veröffentlichung ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt. In
diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass kein
Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung besteht.
Hinsichtlich Ihrer aktuellen Petition zum Betreuungsrecht unter
dem ö. a. Aktenzeichen erhalten Sie so bald wie möglich weiteren
Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
B..... N..................
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