| Betreuungsrecht
 Pet 4-18-07-4034-028795 (Bitte bei allen Zuschriften 
			angeben)
 Sehr geehrte Frau Moser, im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des 
			Deutschen Bundestages bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens, 
			mit dem Sie sich gegen die Nichtveröffentlichung Ihrer Petitionen 
			aus den Jahren 2014 und 2012 wenden. Hierzu verweise ich auf die Ihnen bereits vorliegenden 
			Begründungen zu den jeweiligen Ablehnungen. Darüber hinaus möchte 
			ich Ihnen noch Folgendes erläutern: Auch wenn es das Bestreben des Petitionsausschusses ist, 
			möglichst viele Eingaben ins Internet zu stellen, ist es schon 
			angesichts deren großer Zahl nicht möglich, allen 
			Veröffentlichungswünschen nachzukommen. Übersichtlichkeit und 
			Konzentration auf das Wesentliche liegen gerade im Interesse der 
			Nutzerinnen und Nutzer unserer Diskussionsforen. Damit die Entscheidung über die Veröffentlichung nach 
			einheitlichen Maßstäben erfolgt, hat der Ausschuss in den Ziffern 3 
			und 4 seiner Richtlinie für die Veröffentlichung von Petitionen dazu 
			Kriterien entwickelt. Nach den Verfahrensgrundsätzen des Ausschusses einschließlich der 
			„Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen", die Sie 
			beim Einreichen Ihrer Petition akzeptiert haben, wird im Hinblick 
			auf die Veröffentlichung ein strenger Bewertungsmaßstab angelegt. In 
			diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass kein 
			Rechtsanspruch auf eine Veröffentlichung besteht. Hinsichtlich Ihrer aktuellen Petition zum Betreuungsrecht unter 
			dem ö. a. Aktenzeichen erhalten Sie so bald wie möglich weiteren 
			Bescheid. Mit freundlichen Grüßen  im Auftrag B..... N..................
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