Anlage
2014
20.07.2014
1. Petition: 53648; Pet 4-18-07-312-009146
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das
folgendes Recht zusichert:
Unverzügliches Recht auf Zeugen, wenn es Rechtsfolgen durch
einen Polizeibericht gibt, der durch die Aussagen einer dritten
Person entstanden ist.
Kommt es durch den Polizeibericht zu einem Gerichtsverfahren,
dann hat jedes deutsche Gericht und/oder die Staatsanwaltschaft
unverzüglich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Aussagen
zu überprüfen.
20.07.2014
2. Petition: Betreuungsrecht: 53655, Pet 4-18-07-315-009048
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein
gerichtliches Betreuungsverfahren abgebrochen oder unterbrochen
werden muss, wenn die betroffene Person beim Verfahren darauf
hinweist, dass es aufgrund von Falschaussagen eingeleitet wurde.
Das Gericht muss dann vorrangig eine Prüfung der Aussagen auf
ihren Wahrheitsgehalt durchführen, z.B. mit Hilfe von Zeugen.
Der betroffenen Person sind die Rechte zu gewähren, die in
Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten
sind.
25.07.2014
6. Petition: 53772, Pet 4-18-07-312-009150
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
Staatsanwaltschaft die Zustimmung bei der betroffenen Person
einholen muss, wenn sie sich bei einem Zivilgericht ein
ärztliches Gutachten beschaffen möchte. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass die betroffene Person eine Strafanzeige
und/oder Strafantrag gegen eine andere Person gestellt hat.
26.07.2014
7. Petition: 53781, Pet 4-18-07-4034-009068
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das
Gerichtsschreiben für die Einleitung eines gerichtliches
Betreuungsverfahren für die betroffene Person verständlich
formuliert, begründet und in einer menschenwürdigen
Ausdrucksweise verfasst wird. Außerdem müssen die vermutlichen
Rechtsfolgen genau angegeben und mit typischen Beispielen
versehen werden, z.B. Einschränkung der vollen
Geschäftsfähigkeit auf die beschränkte Geschäftsfähigkeit, keine
freie Wahl des Aufenthaltsorts
23.09.2014
8. Petition: 54960
Verteidigerpflicht bei der Einleitung eines gerichtlichen
Betreuungsverfahrens analog Strafprozeßordnung § 140.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung
eines gerichtlichen Betreuungsverfahreneine Verteidigerpflicht
analog der Strafprozeßordnung besteht.
Falls die mögliche rechtliche Betreuung nicht als dringlich
nachgewiesen werden kann, ist der betroffenen Person eine
angemessene Frist zu gewähren, um eine geeignete
Rechtsvertretung zu suchen.
2012
12.05.2012
1. Petition: Pet 4-17-07-4034-037530
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung
bzw. Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für
erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie
ein Gerichtsverfahren verhindern kann.
23.05.2012
2. Petition: Betreuungsrecht: Pet 4-17-07-4034-037254
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei der Einleitung
eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für erwachsene Personen
Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention passend und
zwingend eingehalten werden muss.
23.06.2012
3. Petition: Betreuungsrecht: Pet 4-17-07-4034-037530
= 1. Petition mit teilweise anderen Begründungen
Der Deutsche Bundestag möge Formvorschriften für die Einleitung
bzw. Anregung eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens für
erwachsene Personen beschließen.
Die betroffene Person muss vorher informiert werden, damit sie
ein Gerichtsverfahren verhindern kann.
Vorgeschlagen von
Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589 Binzen,
Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de |