Anwalt 12 - Adresse ........
Amtsgericht
Lörrach
Lörrach, 25.4.2016
6 C 472/16
In Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
beantrage ich
zu erkennen,
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1. |
der
Beschluss des
Amtsgerichts Lörrach vom 15.4.2016 wird aufgehoben. |
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2. |
Die Antragstellerin trägt die
Kosten.l |
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3. |
Wertfestsetzung. |
Begründung:I.
Hinsichtlich der eingereichten Nichtigkeitsklage - AG
Lörrach: 2 C 1840/15 - wurde die Antragstellerin vom
Antragsgegener mit Schreiben vom 28.12.2015
Anlage A 7
informiert; daher besteht weder ein Verfügungsgrund noch eine
Dringlichkeit. |
GM-Kommentar: Klage
ohne Vollmacht. Habe darüber das Gericht informiert.
Trotzdem hat Anwalt 12 eine
Rechnung am
21.01.2016 darüber ausgestellt und mich unter dem
späteren Aktenzeichen 3
C 909/16 erfolglos verklagt. |
II.
Das Beschwerdeverfahren bei dem Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg - 1 S 493/16 - und das
Prozesskostenhilfe-Bewilligungsgesuch dazu vom 6.4.2016 (s. Anlagen A 1 bis A
3) werden vom Antragsgegner nicht "im Namen der Antragstellerin"
geführt, sondern im eigenen Namen.
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GM-Kommentar: Klage
ohne Vollmacht. Dafür hat er mit am
14.06.2016 eine
Rechnung geschickt. (Verarschung des Gerichts ???) |
Da sich die Antragstellerin an diesem VGH-Verfahren des
Antragsgegners mit eigenen persönlichen Stellungnahmen beteiligt
hat - einschließlich dem Antrag vom 14.4.2016! - , ist ein
Verfügungsanspruch vor dem Amtsgericht nicht zu erkennen.
Anwalt 12
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