| Anwalt 12 - Adresse ........ 
				Amtsgericht  Lörrach Lörrach, 25.4.2016 6 C 472/16In Sachen
 Moser gegen Anwalt 12
 wegen einstweiliger Verfügung
 beantrage ich zu erkennen,
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				|  | 1. | der 
				Beschluss des 
				Amtsgerichts Lörrach vom 15.4.2016 wird aufgehoben. | 
			
				|  | 2. | Die Antragstellerin trägt die 
				Kosten.l | 
			
				|  | 3. | Wertfestsetzung. | 
			
				| Begründung:
 I. Hinsichtlich der eingereichten Nichtigkeitsklage - AG 
				Lörrach: 2 C 1840/15 - wurde die Antragstellerin vom 
				Antragsgegener mit Schreiben vom 28.12.2015  Anlage A 7 informiert; daher besteht weder ein Verfügungsgrund noch eine 
				Dringlichkeit. | 
			
				| GM-Kommentar: Klage 
				ohne Vollmacht. Habe darüber das Gericht informiert. Trotzdem hat Anwalt 12 eine 
				Rechnung am 
				21.01.2016 darüber ausgestellt und mich unter dem 
				späteren Aktenzeichen 3 
				C 909/16 erfolglos verklagt.
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				| II.
 
 Das Beschwerdeverfahren bei dem Verwaltungsgerichtshof 
				Baden-Württemberg - 1 S 493/16 - und das 
				Prozesskostenhilfe-Bewilligungsgesuch dazu vom 6.4.2016 (s. Anlagen A 1 bis A 
				3) werden vom Antragsgegner nicht "im Namen der Antragstellerin" 
				geführt, sondern im eigenen Namen.
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				| GM-Kommentar: Klage 
				ohne Vollmacht.  Dafür hat er mit am 
				14.06.2016 eine 
				Rechnung geschickt. (Verarschung des Gerichts ???) | 
			
				| Da sich die Antragstellerin an diesem VGH-Verfahren des 
				Antragsgegners mit eigenen persönlichen Stellungnahmen beteiligt 
				hat - einschließlich dem Antrag vom 14.4.2016! - , ist ein 
				Verfügungsanspruch vor dem Amtsgericht nicht zu erkennen.
 
				Anwalt 12 Rechtsanwalt |