| 
				Gertrud Moser, 
				..................79589 Binzen,  Tel. .................... 
				  
				Verwaltungsgericht Freiburg 
				Habsburgerstraße 
				103 
				  
				79061 Freiburg 
				18.02.2016 
				  
				4 K 2449/15    In 
				der Verwaltungsrechtssache   
				Gertrud Mosergegen
 Landkreis Lörrach wegen Feststellung
   
				belegen die neusten Ereignisse,dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
 aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
 (Teil 4)
   
				Der erste Eindruck zählt im menschlichen Zusammenleben, im Geschäftsleben usw.
   Seit 
				2009 bestand der erste Eindruck bei Rechtsanwälten, beim 
				Landratsamt, beim Amtsgericht, bei der Staatsanwaltschaft, beim 
				Petitionsausschuss usw.
 aus dem Polizeibericht von 
				2009.
   
				Er ist so geschickt und irreführend formuliert, dass er glaubwürdig im Auftrag der Polizei entstanden ist und
 dass eine "Expertin",
 eine sogenannte "Betreuerin für psychisch Kranke" diese Angaben 
				gemacht hat.
   
				Meine sofortigen Bemühungen, gegen die Falschaussagen im 
				Polizeibericht, mussten scheitern.Ich habe damals alle möglichen Maßnahmen zu meinen Gunsten 
				ergriffen und bin trotzdem gescheitert.
 Von allen staatlichen Institutionen wurden mir übliche Rechte zu 
				meinen Gunsten verweigert.
 Das ist angsterregend bzw. reiner Psychoterror gegen mich.
   Wie 
				oft musste ich mich bei Versuchen, einen zuverlässigen Anwalt 
				für mich zu finden, erst einmal, ausführlich berichten und 
				begründen, dass ich nicht unter Betreuung stehe und dass 
				die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X gelogen hat.   Bis 
				heute fehlt mir der Nachweis, welchen Beruf bzw. welche 
				Qualifikationen sie hat.   
				Die Angabe ihres Ehemanns als Beweis für ihre Berufsangabe 
				ist eine skandalöse Beweisführung, die vom Landgericht Freiburg 
				nicht moniert wurde.   
				Außerdem gibt es kaum Anwälte, die sich für zu Unrecht unter Betreuung stehende Bürgerinnen und 
				Bürger einsetzen.
   Das 
				habe ich im Rahmen meiner jahrelangen Recherche und über 
				Internetkontakte im Rahmen meiner seit 2012 bestehenden Homepage
				
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de erfahren.   Als 
				ich am 8. Februar 2016 bei einem neuen Anwalt
				das Schreiben vom 
				4.2.2016 von Rechtsanwalt 12 vorgelegt habe,musste ich versichern, dass ich nicht unter Betreuung stehe.
   Dazu 
				hat mir der Anwalt verschiedene Fragen gestellt, um wohl 
				herauszufinden, ob ich lüge. Ich habe erfahren, dass schon 
				mögliche Mandanten zu ihm gekommen sind, die dann doch im 
				Nachhinein unter Betreuung standen.Das war sehr entwürdigend für mich.
   Dann 
				musste ich mir einen Vortrag anhören, dass man nicht wegen jeder 
				Kleinigkeit, z.B. wegen rabiaten Autofahrern im Straßenverkehr 
				Anzeige erstattet. Er hat dann ausführlich erläutert, was 
				passiert, wenn man dann bei Gericht irgendwo in der 
				Bundesrepublik als Zeuge auftreten muss. Im Endeffekt wäre der 
				Zeit- und Kostenaufwand so groß, dass eine solche Anzeige 
				sinnlos ist.   Nun 
				ich habe eine solche Anzeige noch nie gemacht, obwohl ich auch 
				schon viele gefährliche Situationen im Straßenverkehr erlebt 
				habe. Ich fahre defensiv und versuche, grundsätzlich die 
				geforderten Sicherheitsabstände gegenüber anderen 
				Verkehrsteilnehmern einzuhalten.   
				Dieser Vortrag ist sicher aus den Formulierungen von 
				Rechtsanwalt 12 im Brief vom 4.2. über mich entstanden.   
				Damit wird mein Ruf durch einen eigenen Anwalt ruiniert. 
				Aufgrund des Briefes ist es nicht ausgeschlossen, dass er 
				versucht, eine gesetzliche Betreuung bzw. meine Entmündigung 
				anzuregen. Der kürzlich angekommene Brief vom Amtsgericht hat 
				sogar im sichtbaren Adressfeld diesen Eindruck bestätigt und 
				mich schockiert.   
				Durch die jahrelange Belastung habe ich eine Angsterkrankung 
				bekommen, die sich vor allem in Herzbeschwerden äußert und die 
				ich nicht mehr mit meinem Verstand bekämpfen kann. Nur um sie zu 
				lindern, nehme ich ein Medikament.  
				Durch Verweigerung von Beweisen zu meinen 
				Gunsten werde daher ich zur Zwangsmedikation und zu einem 
				früheren Ableben gezwungen.      G. Moser   |