Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstraße
103
79061 Freiburg
18.02.2016
4 K 2170/15
In
der Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen
Land Baden-Württemberg (Innenministerium/Polizei)
belegen die neusten Ereignisse,
dass ich in einen Teufelskreis geraten bin,
aus dem es kaum noch ein Entkommen gibt.
(Teil 4)
Der erste Eindruck zählt
im menschlichen Zusammenleben, im Geschäftsleben usw.
Seit
2009 bestand der erste Eindruck bei Rechtsanwälten, beim
Landratsamt, beim Amtsgericht, bei der Staatsanwaltschaft, beim
Petitionsausschuss usw.
aus dem Polizeibericht von
2009.
Er ist so geschickt und irreführend formuliert,
dass er glaubwürdig im Auftrag der Polizei entstanden ist und
dass eine "Expertin",
eine sogenannte "Betreuerin für psychisch Kranke" diese Angaben
gemacht hat.
Meine sofortigen Bemühungen, gegen die Falschaussagen im
Polizeibericht, mussten scheitern.
Ich habe damals alle möglichen Maßnahmen zu meinen Gunsten
ergriffen und bin trotzdem gescheitert.
Von allen staatlichen Institutionen wurden mir übliche Rechte zu
meinen Gunsten verweigert.
Das ist angsterregend bzw. reiner Psychoterror gegen mich.
Wie
oft musste ich mich bei Versuchen, einen zuverlässigen Anwalt
für mich zu finden, erst einmal, ausführlich berichten und
begründen, dass ich nicht unter Betreuung stehe und dass
die Anzeigenerstatterin Nachbarin-X gelogen hat.
Bis
heute fehlt mir der Nachweis, welchen Beruf bzw. welche
Qualifikationen sie hat.
Die Angabe ihres Ehemanns als Beweis für ihre Berufsangabe
ist eine skandalöse Beweisführung, die vom Landgericht Freiburg
nicht moniert wurde.
Außerdem gibt es kaum Anwälte,
die sich für zu Unrecht unter Betreuung stehende Bürgerinnen und
Bürger einsetzen.
Das
habe ich im Rahmen meiner jahrelangen Recherche und über
Internetkontakte im Rahmen meiner seit 2012 bestehenden Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de erfahren.
Als
ich am 8. Februar 2016 bei einem neuen Anwalt
das Schreiben vom
4.2.2016 von Rechtsanwalt 12 vorgelegt habe,
musste ich versichern, dass ich nicht unter Betreuung stehe.
Dazu
hat mir der Anwalt verschiedene Fragen gestellt, um wohl
herauszufinden, ob ich lüge. Ich habe erfahren, dass schon
mögliche Mandanten zu ihm gekommen sind, die dann doch im
Nachhinein unter Betreuung standen.
Das war sehr entwürdigend für mich.
Dann
musste ich mir einen Vortrag anhören, dass man nicht wegen jeder
Kleinigkeit, z.B. wegen rabiaten Autofahrern im Straßenverkehr
Anzeige erstattet. Er hat dann ausführlich erläutert, was
passiert, wenn man dann bei Gericht irgendwo in der
Bundesrepublik als Zeuge auftreten muss. Im Endeffekt wäre der
Zeit- und Kostenaufwand so groß, dass eine solche Anzeige
sinnlos ist.
Nun
ich habe eine solche Anzeige noch nie gemacht, obwohl ich auch
schon viele gefährliche Situationen im Straßenverkehr erlebt
habe. Ich fahre defensiv und versuche, grundsätzlich die
geforderten Sicherheitsabstände gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern einzuhalten.
Dieser Vortrag ist sicher aus den Formulierungen von
Rechtsanwalt 12 im Brief vom 4.2. über mich entstanden.
Damit wird mein Ruf durch einen eigenen Anwalt ruiniert.
Aufgrund des Briefes ist es nicht ausgeschlossen, dass er
versucht, eine gesetzliche Betreuung bzw. meine Entmündigung
anzuregen. Der kürzlich angekommene Brief vom Amtsgericht hat
sogar im sichtbaren Adressfeld diesen Eindruck bestätigt und
mich schockiert.
Durch die jahrelange Belastung habe ich eine Angsterkrankung
bekommen, die sich vor allem in Herzbeschwerden äußert und die
ich nicht mehr mit meinem Verstand bekämpfen kann. Nur um sie zu
lindern, nehme ich ein Medikament.
Durch Verweigerung von Beweisen zu meinen
Gunsten werde daher ich zur Zwangsmedikation und zu einem
früheren Ableben gezwungen.
G. Moser
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