Rechtsanwaltskammer Freiburg
Beschwerdeabteilung III
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
01. Februar 2016 vL /St
Ihre
Eingabe gegen Herrn Anwalt 12 vom 16.12.2015
sowie vom
Januar 2016 hier: BA ...../2015
Sehr geehrte Frau Moser,
der oben im Betreff genannte Vorgang wurde der zuständigen
Beschwerdeabteilung III zur alleinigen Bearbeitung und
Entscheidung übertragen.
Insoweit, als Ihre Eingaben als Beschwerden gegen
Anwalt 12 anzusehen sind,
kann ihnen keine Folge gegeben werden:
Die Rechtsanwaltskammer ist nur dazu berufen, anwaltliches
Handeln auf etwaige Verstöße gegen ganz spezielles anwaltliches
Berufsrecht zu überprüfen.
In Ihrer Eingabe vom 16.12.2015 beschweren Sie sich darüber,
dass Herr Anwalt 12
weitere Tätigkeit für Sie ausübt,
obwohl Sie das Mandat beendet wissen wollen.
Eine für diesen Sachverhalt
einschlägige spezielle berufsrechtliche Regelung gibt es nicht,
so dass die Rechtsanwaltskammer hier nicht tätig werden kann,
insbesondere liegt es nicht in der Zuständigkeit der
Rechtsanwaltskammer, Herrn
Anwalt 12 Ihren Willen mitzuteilen.
In Ihrer weiteren Eingabe - ohne Datum-, eingegangen bei der
Rechtsanwaltskammer am 26.01.2016, monieren Sie die Art und
Weise der Berufsausübung sowie auch Fehlleistungen.
Der Rechtsanwalt übt jedoch einen
freien und unreglementierten Beruf aus, so dass die
Rechtsanwaltskammer keine Möglichkeit hat, hier einzugreifen,
falls nicht ein Verstoß gegen das Berufsrecht vorliegen sollte,
was jedoch nicht festzustellen ist.
Behauptete Fehlleistungen des Rechtsanwalts hat die
Anwaltskammer überhaupt nicht zu überprüfen, weil die
Anwaltskammer keine Fachaufsichtsbehörde ist.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen berühren insgesamt nicht
das anwaltliche Berufsrecht sondern die zivilrechtlichen und die
zivilprozessrechtlichen, evtl. auch
verwaltungsprozessrechtlichen Fragen der Mandatsausübung.
Für diese Fragen ist -
gegebenenfalls unter Beauftragung eines anderen Anwalts - die
ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig, nicht aber die
Anwaltskammer.
Mit freundlichen Grüßen Beschwerdeabteilung III
Rechtsanwalt ..... Rechtsanwalt ..... Rechtsanwalt .....
(Vorsitzender) .....Beisitzer .............Beisitzer
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