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    | Anwalt 12 Verhalten beim 
		Verwaltungsgericht |  
 
		
			
				| Moser Adresse 
				....................................................... 
				25.01.2016 Aktenzeichen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15 
				Stellungnahme zum Verhalten von Rechtsanwalt 12,vor allem bei seinen Aktivitäten gegenüber dem 
				Verwaltungsgericht Freiburg
 Im Oktober 2014 hatte ich eine umfangreiche Klage beim 
				Verwaltungsgericht eingereicht,die alle Folgen des Polizeiberichts im Auftrag meiner 
				Nachbarin-X und dem begünstigendem Verhalten des Landratsamt und der 
				Gemeinde gegenüber dem nicht zulässigen Gewerbe meiner Nachbarn 
				enthielt. Diese Klage war so unprofessionell, dass es dem 
				Verwaltungsgericht zugemutet werden konnte, sie zu lesen, vor 
				allem, weil sie 21 Seiten und umfangreiche Anlagen umfasste.
 
				Nach meinen juristischen Niederlagen beim Amtsgericht und 
				Landgericht, war Rechtsanwalt 12 bereit, sich mit der 
				verwaltungsrechtlichen Seite meines Falls zu beschäftigen.Dazu hat er vom Verwaltungsgericht meinen unprofessionellen 
				Klageversuch (4 AR 38/14 oder 4 AR 48/14) zugeschickt bekommen.
 
				Bevor Rechtsanwalt 12 die aktuellen Klagen bzw. Eingaben beim 
				Verwaltungsgericht gemacht hat, hatte er die Möglichkeit, sich 
				mit meinem Klageentwurf zu befassen. Er hat dann sowohl die 
				Klage gegen die Polizei als auch gegen das Landratsamt ohne 
				vorherige Zustimmung durch mich eingereicht.
				 M.E. fehlen in der Klage gegen das Landratsamt wesentliche 
				Teile. Außerdem hat er m.E. viel zu früh das Thema Aktenlöschung 
				beantragt. Es sind nun relativ viele Aktenzeichen entstanden und 
				damit auch hohe Kosten für mich, die ich sicher niemals wieder 
				ersetzt bekomme.   Überblick:   |  
				| I. | Anwalt 12 lehnt eine Kooperation 
				mit mir zusammen ab. 
 |  
				| II. | Anwalt 12 hat zuwenig Geduld 
				(Beispiele) 
 |  
				| III. | Anwalt 12 hält den Wunsch von 
				mir nicht ein, Schreiben bzw. Schriftsätze nur mit meiner Zustimmung 
				wegzuschicken.
 
 |  
				| IV. | Anwalt 12 ignoriert oder 
				widersetzt sich wichtigen Anliegen von mir, 
				z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem 
				Landratsamt einzubinden. 
 |  
				| V. | Anwalt 12 möchte zunächst nicht 
				gegen die Polizei klagen, dann reicht er eine Klage ein, mit der 
				ich nicht einverstanden war. 
 |  
				| VI. | Anwalt 12 widersetzt sich 
				meinem Wunsch, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt 
				überprüfen zu lassen und nicht nur für einen Teil 
 |  
				| VII. | Anwalt 12 widersetzt sich meinem 
				Wunsch, darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag 
				nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
 
 |  
				| VIII. | Anwalt 12 geht nur allmählich 
				auf meinen Wunsch nach Zeugen ein. 
 |  
				| IX. | Möglicherweise von vornherein 
				sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur 
				Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung 
 |  
				| X. | Vorschlag einer sehr 
				ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch 
				Anwalt 12. 
 |  
				| XI. | Möglicherweise überflüssige 
				kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12 
 |  
				| XII. | Strafrecht (Die Adresse 
				von Anwalt 12 habe ich aus der Pflichtverteidigerliste) |  
				| XIII. | Weitere Aktivitäten von Anwalt 
				12 trotz Vollmachtsentzug   |  
 
		
			
				| I. | Anwalt 12 lehnt eine Kooperation mit mir 
				zusammen ab |  
				|  | z.B. gemeinsames Erstellen der Unterlagen oder 
				Ausdrucken von Unterlagen . Erstellen von Übersichten der 
				Geschehnisse, neue Stellungnahme zum Fall von mir. Grund:
 Er tippt alles mit der Schreibmaschine und hat kein offizielles 
				Anwaltsbüro. Ich habe ein Arbeitszimmer mit mehreren Computern 
				und Druckern. Mein gesamter Fall ist digitalisiert.
 Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und hätte als Assistentin 
				für ihn arbeiten können.
 
 |  
				| 1. | Ausschnitt aus meinem Brief vom 4.7.2015: 
					
						| Da ich alle Unterlagen schnell ausdrucken kann, 
						bitte ich Sie, dass wir die Verwaltungsgerichtsklage 
						gemeinsam bei mir erstellen. Ich kann Sie mit meinen Pkw 
						abholen und wieder nach Hause fahren. 
 Außerdem schlage ich vor, dass bei jedem Schriftwechsel 
						mit der Polizei, mit dem Landratsamt, mit der Behörde 
						für die Aktenlöschung ein Übersichtsblatt beigelegt 
						wird, was alles durch den Polizeibericht passiert ist 
						und welche grundlegenden Rechte verletzt worden sind.
 Es sind oft neue Bearbeiter, die keine Ahnung vom Fall 
						haben.
 |  |  
				| 2.
 | Seine Antwort dazu am 7.7.2015:
 
					
						| Ich werde nicht ohne 
						Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und 
						schreiben, aber die gewünschte gemeinsame 
						Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen 
						Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie 
						um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale 
						Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist! |  |  
				|  |  |  
 
		
			
				| II. | Anwalt 12 hat zuwenig Geduld 
				(Beispiele) |  
				| 1. | Klageerwiderung der Gegenseite hat er am 14.4., 
				ich am 15.4. erhalten. Am 16.4. hat er schon die Klageerwiderung fertig, bittet um 
				Kenntnisnahme und Rückruf, weil er die Post so aufgeben möchte, 
				dass sie am 20.4. ankommt.
 14 + 14 = 28. Die Klageerwiderung 
				hätte auch einige Tage später weggeschickt werden können. Sie 
				enthält keine Hinweise auf die unwahren Aussagen der 
				Gegenpartei. Am 20.04. 2015 erlässt das Landgericht Freiburg den Hinweis 
				gemäß § 522 Abs. 2 ZPO. Anwalt 12 ist der Meinung, dass sein Schreiben vorher nicht 
				gelesen wurde. Das ist aber nicht sicher.
 
 |  
				| 2. | Obwohl die Frist bis zum 15.5. läuft, reicht er 
				sein Schreiben am 8.5.2015 ein. Dabei bezeichnet er mich als "prozessunfähig'", weil dies seiner 
				Meinung nach nicht zu vermeiden ist. Auf die unwahren 
				Behauptungen der Gegenpartei und die seltsamen Zeugenbenennungen 
				geht er nicht ein.
 
 |  
				| 3. | Am 27.5.2015 schickt er ein Schreiben an die 
				Polizei in Lörrach ab. Am 28.5.2015 ruft er dort an und erkundigt sich nach dem Eingang 
				des Schreibens.
 Dies teilt er mir mit Schreiben vom 28.05.2015 mit.
 
 |  
				| 4. | Am 18.6. erhält er ein Schreiben von der 
				Polizei. Am 19.6. schreibt er zurück und ich bekomme die Kopie davon per 
				Post.
 
 |  
				| 5. | Brief vom 2.9.2015, Eilt sehr, Eilt Stellungnahme gegenüber dem Gericht bis 20.9.möglich !!!
 Am 7. 9. schickt er das Schreiben weg.
 
 |  
 
		
			
				| III. | Anwalt 12 hält den Wunsch von mir nicht ein, 
				nur Schreiben bzw. Schriftsätze mit meiner Zustimmung 
				wegzuschicken. 
 |  
				| 1. | Aus seinem Brief vom 29.6.2016: 
					
						| Ich werde natürlich die Klage erst mit Ihrem 
						Einverständnis einreichen, und ich werde Sie von 
						weiterer Korrespondenz, die bei mir noch kommen sollte, 
						umgehend verständigen. |  |  
				|  |  |  
				| 2. | Aus seinem Brief vom 7.7.2015 
					
						| Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre 
						Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte 
						gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da 
						ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür 
						muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre 
						mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen 
						ist!.... |  |  
				|  |  |  
				| 3a. | Am 5.9.2015 an ihn 
					
						| Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre 
						Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte 
						gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da 
						ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür 
						muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre 
						mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen 
						ist!.... |  |  
				| 3b. | Am 12.9.2015 an ihn 
					
						| In meinen Schreiben an Sie vom 5.9.2015 habe ich 
						geschrieben: 
							
								| Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch 
								Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen 
								habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit 
								habe. |  Beim Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 
						10.9.2015 haben Sie dies nicht eingehalten. ..
 |  |  
				|  |  |  
				| 4. | Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der 
				Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und 
				Änderungswünsche von mir. 
					
						| Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf 
						für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium 
						geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag 
						wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015. Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten 
						zugeschickt. Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre 
						neue Klageschrift ergänzt wird.Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe 
						folgenden Vermerk geschrieben:
 
							
								| Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich 
						meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen 
						zurück. |  Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage 
						eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen. Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht 
						geschildert und haben meine Änderungsvorschläge 
						überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste, 
						vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie 
						mir zugeordnet.Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen 
						älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an 
						die Aussagen der Gegenseite an.
 Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen 
						die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen 
						weggeschickt haben. Dazu haben Sie von mir 
						möglicherweise noch nachträglich wichtige Informationen 
						bekommen. |  |  
				|  |  |  
				| 5. | Am 20.9.2015 an ihn .... |  
				| 4. | Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der 
				Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und 
				Änderungswünsche von mir. 
					
						| Ihr Schreiben vom 17.9.2015 und Ihre eingereichte 
						Klage vom 18.9.2015 Sie halten sich nicht daran, mir vorher die Schreiben 
						vorzulegen,
 bevor Sie sie wegschicken.
 Ihre Nachricht auf der Sprachbox vom 19.9.2015
 
						Sehr geehrter Herr Anwalt 12 Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf 
						für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium 
						geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag 
						wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015. Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten 
						zugeschickt. Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass 
						Ihre neue Klageschrift ergänzt wird.Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe 
						folgenden Vermerk geschrieben:
 
							
								| Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich 
						meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen 
						zurück. |  Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage 
						eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen. Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht 
						geschildert und haben meine Änderungsvorschläge 
						überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste, 
						vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie 
						mir zugeordnet.Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen 
						älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an 
						die Aussagen der Gegenseite an.
 Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage 
						gegen die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen 
						weggeschickt haben.  |  |  
				|  |  |  
				| 6. | Schreiben von Anwalt 12 an Verwaltungsgericht vom 12.10.2015 ohne 
				vorherige Vorlage .... 
 |  
				| 7. | Am 9.11.2015 gibt er den Antrag auf 
				Beweisverfahren ab und übernimmt meinen Vorschlag nur teilweise. 
 |  
				| 8. | Am 11.11.2015 Ruhen der Vollmacht oder 
				Vollmachtsentzug ...... Brief an das Verwaltungsgericht mit Kopie an Anwalt 12
 Aus meinem Brief an ihn vom 11.11.2015:
 |  
				|  | 
					
						| Ihr gestriger Anruf auf meiner Sprachbox war der 
						blanke Hohn für mich Sehr geehrter Herr Anwalt 12, Ihre besten Wünsche auf der Sprachbox sind für mich 
						der blanke Hohn, weil Sie meine Wünsche zu meinen Rechtsproblemen 
						ignorieren:
 In meinen Schreiben vom 5.9.2015 und 12.9.2015 steht: 
							
								| Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch 
								Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen 
								habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit 
								habe. |  Diesen Wunsch habe ich weiterhin, aber er wird von 
						Ihnen nicht respektiert. Mein wichtiges berechtigtes Anliegen in den 
						Unterlagen, die ich am 6.11.2015 bei Ihnen abgegeben 
						habe, ist m.E. zu stark gekürzt worden. Wenigsten der 
						erste Abschnitt hätte unverändert übernommen werden 
						können.  |  |  
				|  |  |  
 
			
				| IV. | Anwalt 12 ignoriert oder widersetzt sich wichtigen Anliegen 
				von mir, z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem 
				Landratsamt einzubinden. |  
				|  | Obwohl er genügend Unterlagen aus meinem selbst erstellten 
				Klageversuch hat, verwendet er sie nicht und gibt die Klage ab. |  
				|  |  |  
 
		
			
				| V. | Anwalt 12 möchte zunächst nicht gegen die Polizei klagen, dann 
				reicht er eine Klage ein, mit der ich nicht einverstanden war. 
 |  
				|  | Von Anwalt 12 am 11.9.2015 |  
				|  | 
					
						| sobald nun das Verfahren 
						gegen den Landkreis Lörrach - 4 K 1908/15 vom 
						Verwaltungsgericht an das Landgericht verwiesen wird, könnten wir die von Ihnen gewünschte eigene Klage gegen 
						die Polizei auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit und 
						Rechtsverletzung des Polizeiberichts und seiner 
						Weiterleitung bei dem Verwaltungsgericht erheben.
 
						Darüber denke ich nach. |  |  
				|  |  |  
 
		
			
				| VI. | Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt überprüfen zu 
				lassen und nicht nur für einen Teil
 |  
				| 1. | Seite 2 meinem Brief an ihn vom 11.8.2015 
 
					
						| Gertrud Moser Brief vom 11.08.2015 Seite 2 
 Der Polizeibericht enthält vier Hauptteile:
 
 
							
								| 1) | Festplattenschaden (der wird m.E. immer zu sehr in den 
				Mittelpunkt gestellt). 
 |  
								| 2) | Die Falschinformation, dass ich andauernd 
								auffallen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Ich 
								bin pro Tag meistens nur wenige Minuten auf der 
								öffentlichen Straße. Diese Falschinformation 
								kann nur durch Zeugen widerlegt werden. 
 |  
								| 3) | Die Angaben, dass ich psychisch krank sein 
								soll mit späterem Beweis durch Nennung meines 
								Bruders. Das ist eine ungeheuerliche 
								Dreistigkeit. 
 |  
								| 4) | Ich soll eine in polizeilichen Kreisen als 
								psychisch krank gelten. Das hat die Polizei 
								akzeptiert. 
 |  In den Klageerwiderungen der Gegenseite werde ich erneut mit 
				verschiedenen Falschaussagen belastet, die weder in der 1. 
				Instanz noch in der 2. Instanz anwaltlich ausdrücklich nicht 
				moniert wurden. Ich kann nicht mehr glauben, dass derartige 
				Übertreibungen normal sein sollen. Warum wurde nicht beantragt, 
				dass der Bauleiter mit seinen Aussagen vereidigt werden soll?
 Bei Anträgen zur Aktenlöschung muss m.E. unbedingt endlich eine 
				Nachbarschaftsbefragung durch eine autorisierte staatliche 
				Institution durchgeführt werden.Während des Telefongesprächs haben Sie mir erneut mitgeteilt, 
				dass ich kein Recht auf Zeugen habe. Das kann ich nicht 
				akzeptieren.
 Und zu den Hinweisen, dass der Petitionsausschuss eine 
				Überprüfung vorgenommen haben soll. Das hat er nicht und daher 
				habe ich auch auf meine Nachfrage keine konkrete Antwort 
				bekommen. Ich habe eine Petition mit nummerierten Anliegen 
				eingereicht, dann nachträglich noch mehr. Für die Nachträge 
				wurde mir zugesichert, dass diese auch bearbeitet werden würden. 
				Es ist aber kein einziger Punkt bearbeitet worden. Der 
				Petitionsausschuss hat aus verschiedenen belastenden Schreiben 
				eine Zusammenfassung gemacht. Er ist für Behördenfehler 
				zuständig und hat keinen einzigen moniert bzw. überprüft. Ich plane einen Brief an das Polizeipräsidium Freiburg, zu 
				Händen Herrn R., dem Leiter des gesamten Bereichs, weil ich 
				im Rahmen des Baurechts mit ihm zu tun hatte, wo er ursprünglich 
				tätig war. Mit freundlichem GrußG. Moser
 |  |  
				| 2.
 | Mein Brief vom 3.9.2015 an ihn
 
					
						| Ich bleibe dabei, dass ich einen Anspruch auf den 
				Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts in allen Teilen habe, auch 
				wenn der Nachweis mit zunehmenden Jahren schwieriger wird. |  |  
				| 3.
 | Sein Brief vom 3.9.2015 an mich
 
					
						| Der Abstand von 6 Jahren zum Geschehen vom 7.7.2009/8.7.2009 
				führt dazu, Ihre Rehabilitierung mit Konzentration auf objektive 
				Tatsachen und Umstände, wie ich sie in der Klage darstelle, zu 
				betreiben: der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 (zeitnah!) und 
				die Kausalität des Computerschadens vom 7.7.2009 sind die zwei 
				objektiven Hebel gegen die ''weichen" falschen Unterstellungen ("Geltung als psychisch krank"). Dazu kommt die Einmischung in 
				die Nachbarschaft und die Baustelle der Nachbarin.
 |  |  
				|  | Mit meiner "Einmischung in die Nachbarschaft" meint er meine 
				Eingaben an das Landratsamt Lörrach. |  
				| 4.
 | Sein Brief vom 4.9.2015 an mich:
 
					
						| Der Petitionsausschuss hat den Fehler der Polizeibehörden nicht 
				erkannt: deshalb müssen wir ihn eben im Prozess jetzt 
				darstellen. |  |  
				|  |  |  
				| 5. | Am 12.09.2015 an Anwalt 12 
					
						| Ihre beiden Zeugenvorschläge beziehen sich auf den 
				Polizeibericht. Zu den enthaltenen sehr belastenden Aussagen habe ich am 
				28.8.2015 an Sie geschrieben:
 
 
							
								| Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag stellen, dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil dies bisher 
				die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte 
				abgelehnt haben.
 |  Vermutlich ist der Begriff „Antrag" nicht fachgerecht. Meinen 
				Willen habe ich Ihnen aber eindeutig mitgeteilt. Diesen Willen 
				ignorieren Sie. Ihre Begründung zur Zeugennennung Nachbarn-X vom 28.8.2015: 
							
								| Dass das zwischen Ihnen und Nachbarn-X unstreitig ist, weiss ich 
				aus dem Moser/Nachbarin-X-Prozess auch. 
 Aber wir sind nicht in Rechtsstreit gegen Nachbarn-X, sondern 
				gegen das Landratsamt Lörrach. Dort wurde meines Wissens bisher 
				nichts von der Entschuldigung vorgebracht.
 |  Ich ergänze: Dort wurde auch nicht vorgebracht, dass ich bisher 
				bei keiner staatlichen Institution das Recht auf von mir 
				benannte Zeugen hatte. Ich erwarte, dass Sie ein entsprechendes Schreiben 
						formulieren und mir es vorlegen, so dass das endgültige 
						Schreiben noch rechtzeitig bis zum 20. September 2015 
						beim Verwaltungsgericht eintrifft.
 Hier mein Vorschlag:
 
 Folgende Formulierungen im Polizeibericht erwecken den Eindruck, 
				dass Frau Moser für die Öffentlichkeit erkennbare 
				Verhaltensweisen hat, die Nachbarin-X zu folgenden 
				Formulierungen veranlassten:
 
 
							
								| (1) Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen 
				und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in 
				dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen. 
 Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem 
				Zustand der Frau MOSER in Kenntnis gesetzt.
 |    
							
								| Die o.a. AE , welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem 
				Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem 
				Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin 
				andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu 
				fragen. |  Diese unwahren Aussagen können nur durch eine umfangreiche 
				Nachbarschaftsbefragung belegt werden. Dies haben die Polizei, 
				die Staatsanwaltschaft, das Amts- und Landgericht und der 
				Petitionsausschuss verweigert. Die mehrfach beantragte Vernehmung von 
						Nachbarin-X wurde 
				ebenfalls abgelehnt, Sie musste ihre verheerenden belastenden 
				Aussagen über mich nicht konkretisieren und konnte in der 
				Folgezeit in weiteren Schreiben mich mit neuen unwahren Aussagen 
				belasten, ebenfalls ohne Konkretisierung und Beweisen. |  |  
				|  |  |  
				| 6. | Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12 Zu große Betonung von Kleinigkeiten bzw. des Einzelfalls, 
				Ignoranz der übrigen wichtigen Aussagen. Ablehnung von Zeugen 
					
						| Der Computerschaden vom 
						7.7.2009 ist der einzige harte Tatbestand, alles andere 
						ist unkonkretes Mobbing, Stimmungsmache gegen Sie diese 
						"Eindrücke" können und sollten zusammenfallen mit der rationalen Realität des Schadens - statt dem behaupteten 
				Hirngespinst. |  |  
				|  | 
					
						| Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese 
				Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der Johann-Peter-Hebel-Strasse 
				als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was? 
 Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das 
				Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was 
				?
 
 Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden.
 |  |  
				|  | 
					
						| Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am 
				Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie.
				Glauben Sie mir. |    |  
 
		
			
				| VII. | Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch, darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag 
				nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
 Der 
				Petitionsbeschluss wird von der Polizei und dem Landratsamt als 
				Beweis verwendet, dass mein Fall schon überprüft wurde
 |  
				| 1. | Der Petitionsausschuss hat meine 
				Originalpetition nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Darauf habe ich Anwalt 12 mehrfach hingewiesen. In meinem 
				unprofessionellen Klageversuch ist der Beweis enthalten. z.B. 
				25.8.2015.Am gleichen Tag schreibt er an das Verwaltungsgericht und 
				verwendet die Petitionskopie als Anlage K18 ohne Hinweis auf 
				ihre Mängel.
 Dieses Argument verwendet er nie, sondern nimmt es hin, dass 
				sowohl das Innenministerium (23.7.2015) und der Landkreis 
				Lörrach auf diesen ablehnenden Beschluss verweisen. Am 26.6. bedankt er sich für die Informationen im Schreiben vom 
				18.6. ohne Hinweis auf die möglichen 
				Petitionsbearbeitungsfehler.
 |  
				| 2. | Aus meinem Brief vom 3.9.2015 
					
						| Mich würde noch interessieren, ob Sie immer noch der Meinung 
				sind, dass der Petitionsausschuss meine Petition überprüft bzw. 
				(ordnungsgemäß) bearbeitet hat. |  |  
				|  |  |  
				| 3. | Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12 |  
				|  | 
					
						| Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am 
				Petitionsausschuss  wirkt nur negativ gegen Sie, statt für 
				Sie. 
				Glauben Sie mir. |  |  
				|  |  |  
 
		
			
				| VIII. | Anwalt 12 geht nur allmählich auf meinen Wunsch nach 
				Zeugen ein. |  
				| 1. | Schreiben vom 29.9.2015 von Anwalt 12 
				Ablehnung von Zeugen 
					
						| Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese 
				Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der 
						...............................-Strasse 
				als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was? 
						Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das 
				Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was 
				?Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden.
 |  |  
				|  |  |  
				| 2. | Von Anwalt 12 am 3.11.2015 
					
						| Inzwischen ist mir auf Ihre letzten Briefe vom 30.10. und 
				2.11.2015, für die ich mich bedanke, ein zusätzlicher 
				Verfahrensweg eingefallen, den wir beantragen könnten - während 
				und im Rahmen des o.g. Verfahrens Moser ./. Land 
				Baden-Württemberg: ein Beweisverfahren nach § 485 ff. ZPOdurch die Vernehmung Ihrer Zeugen
				zur Widerlegung der Behauptung im Polizeibericht, Sie seien vor 
				dem 7. Juli 2009 als psychisch krank aufgefallen.
 Ein Beweisverfahren ist zulässig, wenn die Gegenseite zustimmt. 
				Diese Zustimmung müsste von der Polizei erbeten und verlangt 
				werden. Die Zeugenvernehmung würde vor dem Verwaltungsgericht in 
				der anhängigen Streitsache (o.g.) durchzuführen sein. Es wäre allerdings damit zu rechnen, dass dann auch 
						Nachbarin-X - die Anzeigenerstatterin - als Zeugin vernommen würde. 
				Wir könnten die Zeugin Nachbarin-X von uns aus benennen - 'und ihre 
				Vernehmung konfrontieren mit der "Vorgeschichte ...im Verhältnis 
				mit meinen Nachbarn Nachbarn-X" in Ihrer Darstellung vom 
				2.11.2015, die ich dafür komplett dem Verwaltungsgericht 
				vorlegen täte. Um darzulegen und zu beweisen, dass diese Vorgeschichte von 
				nachbarschaftlichen Anständen und Belastungen von der Zeugin 
						Nachbarin-X zu Unrecht als psychische Erkrankung angezeigt wurde, 
				um sie im Dorf zu mobben. Bitte nennen Sie mir einige Ihrer angegebenen Zeuginnen und 
				Zeugen. Nicht zu viele! Käme nicht auch der Altbürgermeister 
						....... als Zeuge in 
				Betracht?  Er könnte erklären, wie er mit dem Polizeibericht als 
				Ortspolizeibehörde umgegangen ist. Bitte geben Sie mir alle Zeugen mit den aktuellen Anschriften 
				an. Für jeden Zeugen würden Kosten anfallen, die Ihnen vom Gericht 
				möglicherweise als Vorschuss in Rechnung gestellt werden, wenn 
				in Ihrem Namen das Beweisverfahren beantragt wird. |  |  
				|  |  |  
				| 3. | An Anwalt 12 am 6.11.2015: |  
				|  | 
					
						| Zum Thema Zeugen hätte ich gerne eine Übersicht abgeben, wann 
				und bei welchen Institutionen mir das Recht auf Zeugen 
				verweigert wurde. Dazu reicht die Zeit nicht, weil ich heute 
				Morgen wegfahre. Verweigert wurde die Zeugenbefragung vom Amts- 
				und Landgericht 2009 und 2010 und natürlich bei den letzten 
				Verfahren. Auch der Petitionsausschuss hat diese Methode zu 
				meinen Gunsten verweigert. Außerdem möchte ich, dass auf die nachgewiesenen Falschaussagen 
				der Gegenpartei hingewiesen wird (siehe meine Stellungnahme beim 
				Amtsgericht), mit dem Ziel, dass die mögliche Zeugen „y und x 
				Nachbarn-X" von vornherein als nicht besonders glaubwürdig 
				gelten. Nach der Verwaltungsgerichtsordnung entscheiden nur die Richter, 
				ob Zeugen befragt werden und nicht die Gegenpartei. Ich habe die 
				neuste Version aus dem Internet heruntergeladen. Mit dem 
				Suchbegriff „Zeugen" findet man mit einem Computer sofort alle 
				Paragraphen, in denen das Wort Zeugen vorkommt. (§ 87 (1) 6., § 
				93a (2), § 95 (1), § 96 (1), 97, § 180).Im Internet sind inzwischen alle Gesetze in der neusten Version 
				sofort verfügbar.
 |    
					
						| Falls es eine Vorortbesichtigung gibt, könnte der Vorschlag 
				gemacht werden, dass die Zeugen in einem Zimmer des Rathauses 
				der Gemeinde Binzen befragt werden. Dann könnte eine größere 
				Anzahl befragt werden. Frau x...... hat inzwischen ein relativ 
				hohes Alter, so dass eine Fahrt nach Freiburg mit zuviel 
				Aufregung verbunden sein könnte. Herr x....... hat soviel ich 
				weiß, Rückenprobleme. Die Anzahl der Zeugen soll meiner Meinung nach durch das Gericht 
				bestimmt werden. Da inzwischen Zeugen verstorben oder umgezogen 
				sind, muss ich sie aktualisieren, so wie Sie es wünschen. Da die Polizei meiner Meinung nach inzwischen befangen ist, 
				dürfte sie keine Zeugen mehr befragen, sondern nur ein Gericht. Zeugen bzw. Laien können eigentlich nicht das Anzeichen ein 
				psychischen Erkrankung beurteilen. Gefahr: Ich bin ruhig und 
				kaum zu sehen. Das könnte auch als psychische Erkrankung 
				ausgelegt werden. Daher mein Vorschlag im Text Seite 2 
							
								| Antrag auf Vernehmung von Zeugen 
 zu der Tatsache:
 
 dass die Antragstellerin in ihrem Wohnort Binzen bis zum 7. Juli 
				2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem 
				nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten.
 Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im 
				Zusammenhang mit dem Gewerbe von Familie Nachbarn-X Weitere mögliche Fragen, wie oft sie mich gesehen haben und 
				Beobachtungen über mich. |  Zum ehemaligen Bürgermeister gibt es Schriftwechsel zum Thema 
				Stellplatzverpflichtung für mich und Polizeibericht. Per Email 
				ist belegt, dass er angeblich keine Zeit für ein Gespräch mit 
				mir hatte. Er hat aber von sich aus meine Nachbarn angerufen und 
				sie gefragt, was mit mir los sein. Bei einer späteren 
				Akteneinsicht im Herbst 2010 war kein Polizeibericht vorhanden. 
				Daher könnte es sinnvoll sein, dass er als Zeuge geladen wird. 
						 Dann sollten ihm aber zu allen genannten Themen Fragen gestellt 
				werden, auch, wie es möglich ist, dass das Nachbarn-X-Gewerbe seit 
				etwa 2005 existierte ohne dass ich als direkte Nachbarin 
				informiert wurde. Ich muss die Zeugenbefragung im voraus bezahlen. Das ist mir 
				klar.
 |  |  
 
		
			
				| IX. | Möglicherweise von vornherein 
				sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur 
				Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung 
 |  
				| 1. | Schreiben vom 30.5.2015 an die 
				Landesjustizverwaltung: |  
				|  | Auskunftersuchen für Voraussetzungen einer vorzeitigen 
				Aktenvernichtung. Natürlich hat er mich davon einfach nur in 
				Kenntnis gesetzt. Da noch keine Falschaussagen der Gegenpartei 
				bewiesen sind, ist es sinnlos, eine vorzeitige Aktenvernichtung 
				zu beantragen. 
 |  
				|  | a) | Irreführende Information im 
				Betreff: "XVII 9635 Betreuung Gertrud Moser," Damit erweckt er den Eindruck, dass ich unter Betreuung stehe 
				und möchte dann die Aktenlöschung
 
 |  
				|  | b) | Text aus diesem Schreiben: Der Bericht war auch Gegenstand des inzwischen abgeschlossenen 
				Rechtsstreits in Sachen Moser ./. 
				Nachbarin-X - Amtsgericht 
				Lörrach: 2 C 1446/14, Landgericht Freiburg: 3 S 24/15 - wegen 
				Schadensersatz.
 Die Klage wurde abgewiesen
 M.E. sinnlose Begründung, außerdem war mein 1. Ziel, das Recht 
				auf Zeugen, was mir wieder verweigert wurde.
 |  
				| 2. | Aus dem Schreiben vom 3.9.2015 
				von Anwalt 12: |  
				|  | 
					
						| Das Verfahren zur Aktenvernichtung bei der Justizverwaltung des 
				Amtsgerichts Lörrach halte ich für aussichtsreicher, sobald Sie 
				einen positiven Titel bei dem Landgericht gegen den Landkreis 
				Lörrach erstritten haben. Lehnt das Amtsgericht ab, steht der Weg zum Oberlandesgericht 
				Karlsruhe nach §§ 23 ff. EG GVG noch offen.  Der Berichterstatter des Verwaltungsgericht bestätigt in dem 
				Schreiben vom 31.8.2015 diesen Rechtsweg.  |  |  
				|  |  |  
				| 3. | Von Anwalt 12 am 6.11.2015 |  
				|  | 
					
						| Im Vergleich zum Entwurf habe ich das Beweisverfahren erweitert 
				auch auf den Landkreis Lörrach. Das Ergebnis (in einem 
				Protokoll) kann dann evtl. in Prozess verwendet werden. 
						Ich habe die Zeugin 
						Nachbarin-X und den Altbürgermeister 
				einstweiler weggelassen , - ebenso Ihre "Vorgeschichte". Das kann gegebenenfalls nachgeholt werden oder im Prozessnoch vorgelegt werden. Für die Frage Ihrer Auffälligkeit
 ist die Vorgeschichte ohne Belang.
 |  |  
				|  |  |  
				| 4. | Am 9.11. gibt er die 
				Vorgeschichte doch ab. |  
				|  |  |  
 
		
			
				| X. | Vorschlag einer sehr 
				ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch 
				Anwalt 12. 
 |  
				| 1. | Briefausschnitt vom 
				7.7.2015 |  
				|  | 
					
						| Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu überlegen 
				und schliesslich doch zuzustimmen, dass die Landrätin, die darum 
				ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt, - die Akten 
				des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen darf. Was kann es Ihnen noch schaden ? Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x..... ist 
				wohl der "springende Punkt":
 Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die 
				Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also 
				sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir 
				den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen 
				alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine 
				Folge sein. |      |  
				| 2. 
 | Diesen Vorschlag 
				habe ich am 13.7.1015 natürlich abgelehnt. 
 |  
				|  | 1. | Wie schon bei einem Telefongespräch 
				erwähnt, finde ich es indiskutabel dem Landratsamt die Betreungsakte zur Einsicht zu 
				gewähren. 
 |  
				|  | 2. | Das Landratsamt hat mehrfach Akten 
				vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3. Es gibt widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge 
				beim Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht 
				der Betreuungsakte belegt werden können.
 
 |  
				|  | 3. | Das Landratsamt hat höchsten ein 
				Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt 
				hat. 
 |  
				|  | 
					
						| Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die 
				Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also 
				sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir 
				den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen 
				alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine 
				Folge sein. |  |  
				|  | 1. | Jeder Bürger und jede Institution 
				ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet. Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein 
				Strafrechtsverstoß sein kann.
 
 |  
				|  | 2. | Die Landrätin hat langjährige 
				Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen 
				müssen. 
 |  
				|  | 3. | Ich bin nicht der Meinung, dass wir 
				den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben. Diesen Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und 
				beim Bau- und Gewerberecht.
 
 |  
 
		
			
				| XI. | Möglicherweise 
				überflüssige kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12 
 |  
				| 1. | Ausschnitt aus 
				meinem Brief vom 4.7.2015: |  
				|  | 
					
						| Ich möchte unbedingt die Polizei vor dem Verwaltungsgericht 
				verklagen, u.a. auch wegen der gravierend unterschiedlichen 
				Behandlungsweise von  Nachbarin-X und mir. Beide sind wir 
				persönlich erschienen. Ich wollte auch beraten werden und habe 
				keinerlei Hilfe bekommen. |  |  
				|  | Muss man vor der Klage gegen die Polizei eine 
				Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wenn es zuvor schon 
				umfangreichen Schriftwechsel mit der Polizei gegeben hat, wobei 
				die Beschwerden von der Polizei teilweise als 
				Dienstaufsichtsbeschwerde ausgelegt und dann abgelehnt wurden? 
 |  
				| 2. | Ausschnitt aus 
				seinem Brief vom 7.7.2015 |  
				|  | 
					
						| Sie bekommen einen 2. Brief in Eile. Mir ist eingefallen ein neuer Vorschlag:
 
						Statt dem Brief an die Landrätin jetzt zunächst eine 
				Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei beim
				Inneministerium Baden-Württemberg
				zu erheben - und zwar mit Ihrem 
						Schreiben vom 7.2.2015 
						und der abschlägigen
						Antwort 
						das Polizeipräsidiums Freiburg (E. G.) vom 12.2.2015 Das Innenministerium hat die Dienstaufsicht über die Polizei. Anlage: Vollmachtsformular für eine Dienstaufsichtsbeschwerde 
				bei der Polizei |  |  
				|  |  |  
				| 3. | Ausschnitt aus 
				meinem Brief vom 4.7.2015: Ihr Schreiben vom 7.7.2015
 hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren Argumenten 
				(Letztere in Rahmen) |  
				|  | 
					
						| Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den 
				Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des 
				Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden. |  
						| Kommentar am 6.5.2016: Zur Zeit reicht Anwalt 12 beim Amtsgericht Lörrach sehr 
						viele Unterlagen ein, so dass die Akten zum neuen 
						Aktenzeichen zugemüllt werden. Beim Verfahren 
						geht es darum, dass er nicht akzeptieren will, dass ich 
						ihm sämtliche Vollmachten entzogen habe.
 |  |  
				|  |  
				|  | 1. | Wenn Sie zunächst nur eine 
				Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten, 
				muss m.E. die 
				Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte enthalten. Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen 
				sie genannt werden.
 
 |  
				|  | 2. | Soweit ich das verstanden habe, ist 
				gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet. 
 |  
				|  | 3. | Anwalt 3 und ich haben schon 
				erfolglos Schreiben im Sinne von Dienstaufsichtsbeschwerden 
				getätigt. Er hat leider nicht geklagt. Sie haben mir gegenüber 
				erwähnt, wieso ich bei meiner Rechtssache so lange gewartet 
				habe. Aus meinem Unterlagen ist zu erkennen, dass dies nicht der 
				Fall ist. |  
				|  |  |  
				| 4. | Ausschnitt aus 
				meinem Brief vom 13.7.2015: |  
				|  | 
					
						| Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die 
				Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien. 
 Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis
 Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die 
				Polizei.
 |  |  
				|  | 1. | Sie haben von mir genügend 
				Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu 
				Nachbarin-X behandelt hat. Daher 
				muss gegen beide Institutionen vorgegangen werden. 
 |  
				|  | 2. | Bis heute sind vermutliche 
				Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des 
				Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet 
				vorhanden. In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt.
 
 |  
				|  |  
				| 5. | Ausschnitt aus 
				seinem Brief vom 30.7.2015: |  
				|  | 
					
						| Die Erfolgsaussichten 
						einer Folgenbeseitigungsklage sind nach der Befassung des Landtags und des Petitionsausschusses vom 
				18.7.2013 zur Petition 15/2512 betr. polizeiliche Ermittlungen 
				nach meiner Einschätzung nicht sehr gut.
 
 Aber wir sollten zunächst eine Antwort des Landratsamtes Lörrach 
				zum Anspruchsschreiben vom 15.7.2015 abwarten.
 |  |  
				|  |  
				| 6. | Ausschnitt aus dem 
				Brief vom 12.10. an Anwalt 12 vom Verwaltungsgericht Es wird gebeten, künftige Schriftsätze und Anlagen in 2facher 
				Fertigung einzureichen.
				4 K 2449/15
 |  
				| 7. | Am 9.11. wird er 
				nochmals vom Verwaltungsgericht hingewiesen, Schriftsätze in 
				2facher Fertigung einzureichen 
 |  
				| 8. | Am 18.11. wieder Hinweis: Schriftsätze in 2facher Fertigung 
				einzureichen 
 |  
				| 9. | Am 30.11. möchte er 
				vor dem Amtsgericht wegen vorzeitiger Aktenvernichtung klagen 
				mit Entwurf und Vollmachtsformular. 
 |  
				| 10. | Am 2.12. schreibe 
				ich, dass es keine weiteren Vollmachten mehr gibt und dass ich 
				kein Vertrauen mehr habe. |  
				|  | 
					
						| Zur Zeit bin ich am Überlegen bzw. Feststellen, ob Sie mir mehr 
				geschadet als genutzt haben. 
 Zum möglichen Prozessbetrug aufgrund von Falschaussagen der 
				Gegenpartei sind Sie gar nicht eingegangen. Was ich in meiner zu 
				späten Stellungnahme geschrieben habe, hätten Sie meiner Meinung 
				nach beim Landgericht aus vorhandenen Unterlagen angeben können.
 Da Sie dazu keine wichtigen Argumente von mir übernommen haben, 
				musste ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Prozessbetrug 
				schreiben.Die wurde abgelehnt und ich bin dabei, die Beschwerde für die 
				Ablehnung zu schreiben.
 Vermutlich wird diese Beschwerde wieder abgelehnt und ich 
				brauche dann einen Anwalt.
 Da Sie von der Anzeige wissen, kommen Sie auf keinen Fall in 
				Frage, weil Sie sich überhaupt nicht dafür interessiert haben.
 |  |  
				|  |  |  
				| 11. | Am 3.12.2015 
				schreibt er trotzdem an das Amtsgericht und schickt mir eine 
				Kopie davon. |  
				|  |  
				| 12. | Am 8.12.2015 an ihn 
				per Einschreiben mit Rückschein: |  
				|  | 
					
						| Mein Schreiben vom 2.12.2015 Ihr Schreiben vom 3.12.2015 an das Amtsgericht Lörrach
 Vollmachtsentzug für sämtliche Rechtsangelegenheiten von mir
 Sehr geehrter Herr 
						Anwalt 12, Sie haben schon wieder ein Schreiben weggeschickt ohne dass ich 
				es vorher sehen und eigene Wünsche dazu Ihnen gegenüber äußern 
				konnte. Damit muss ich jetzt das Amts- und Landgericht informieren, dass 
				sämtliche Vollmachten von mir Ihnen gegenüber als anwaltliche 
				Vertretung nicht mehr gültig sind. |  |  
				|  |  |  
				| 13. | Am 8.12.15 antwortet 
				der Amtgerichtsdirektor auf das Schreiben von Anwalt 12, das ich als Kopie von ihm bekomme. Natürlich negativ |  
				|  |  
				| 14. | Mit Schreiben vom 
				10.12. informiert mich Anwalt 12 einschl. Kopie, dass der 
				Amtsgerichtsdirektor negativ geantwortet hat. |  
				|  |  
				| 15. | Am 11.12.2015 
				verbiete ich ihm per Brief, Schreiben zu meinem Rechtsfall 
				wegzuschicken. |  
				|  | 
					
						| Ihr Schreiben vom 10.12.2015 Sie haben wieder ohne Rücksprache mit mir ein Schreiben an das 
				Amtsgericht geschickt, von dem ich dann sowieso erwartet habe, 
				dass es wirkungslos ist.Und so ist es passiert und mein Aktenberg ist wieder unnötig 
				vergrößert worden.
 Ich verbiete Ihnen, noch einmal ein Schreiben in meinem 
				Rechtsfall wegzuschicken. Damit nichts mehr passiert, wäre es besser, wenn Sie mir 
				möglichst viele meiner Unterlagen, z.B. meine unprofessionelle 
				Klage beim Landgericht zurückgeben. Und nochmals: Ich widerrufe meine Vollmachten gegenüber Ihnen und möchte mit 
				Ihnen nichts mehr zu tun haben.
 |  |  
				|  |  |  
				| 16. | Am 12.12.2016 
				folgender Brief |  
				|  | 
					
						| Mein gestriges Schreiben, Klageerwiderung vom Landratsamt Im gestrigen Schreiben habe ich mich in der Eile verschrieben, 
				weil ich Ihren Brief erst kurz vor Briefkastenleerung bei der 
				Post geschrieben habe. Ich möchte meine unprofessionelle Klage beim Verwaltungsgericht 
				zurück. Darin ist eindeutig belegt, dass es Begünstigungen des 
				Landratsamts und der Gemeinde Binzen beim Bau- und Gewerberecht 
				gegenüber meinen Nachbarn gegeben hat. Das haben Sie in Ihrer 
				professionellen Klage nicht erwähnt. Eben habe ich diagonal die Klageerwiderung des Landratsamts 
				gelesen, nur sozialer Bereich. Außerdem habe ich festgestellt, dass Sie keine Geduld haben. 
				Alles musste schnell bei Ihnen gehen, auch wenn es amtliche 
				Fristen zur gründlichen Bearbeitung gibt. Ewig bleibt mir daher Ihr "Eilt"-Stempel in Erinnerung. Ich schreibe noch an das Amtsgericht, dass Ihr letztes Schreiben 
				von mir nicht gewollt war.  |  |  
				|  |  
				| 17. | Am 15.12. 2015 
				verweist der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Anwalt 12 
				an das Verwaltungsgericht. |  
				|  |  
				| 18. | Am 16.12.2015 war 
				ich geschockt über die Klageeinreichung beim Oberlandesgericht 
				Karlsruhe |  
				|  | 
					
						| Ihr Antrag an das Oberlandesgericht als ich gestern Abend Ihre Briefpost öffnete, war ich geschockt. Ich konnte nachts kaum schlafen, hatte einen Druck im Kopf und 
				Herzbeschwerden.
				Mein Herz spüre ich jetzt noch. Die Löschung meiner Akte ist aussichtslos, weil die beiden 
				Verfahren beim Amtsgericht und Landgericht erfolgslos und weder 
				Sie noch Rechtsanwältin 10 auf die falschen und 
				beleidigenden Aussagen über mich eingegangen sind. Sie verursachen nur Kosten für mich damit ohne eine geringste 
				Chance auf Erfolg.Kapieren Sie das endlich.
 Ich habe heute morgen um etwa 6 Uhr ein Fax an das 
				Oberlandesgericht geschickt und den Antrag zurückgezogen, und 
				zwar mit der Begründung, dass ich Ihre sämtlichen anwaltlichen 
				Vollmachten widerrufen habe. Dann habe ich das Fax noch an die Rechtsanwaltskammer geschickt. 
				Von der haben Sie nichts zu befürchten, wie das Beispiel von 
				Rechtsanwalt 7 zeigt. Ich wollte mich heute mit den Verwaltungsgerichtsunterlagen 
				näher befassen. Bis jetzt konnte ich das nicht aufgrund dieser 
				neuen unangenehmen Überraschung. |  |  
				|  |  
				| 19. | Am 19.12.2015 von 
				Anwalt 12 ein Brief, in dem er mein Misstrauen und mein 
				Verhalten nicht versteht |  
				|  | 
					
						| Moser ./. 
						Nachbarin-X
				Kostenerstattung EUR 1.601,25 Zahlungsfrist: 30.12.2015
 
						Sehr geehrte Frau Moser, ich übersende Ihnen Schreiben der Rechtsanwälte 
						................. vom 17.12.2015 mit der Bitte um 
				Kenntnisnahme und um die fristgerechte Veranlassung. Kann ich mich jetzt endlich darauf verlassen - ich kann Ihnen 
				nämlich nur raten, die Kostenerstattung zur Vermeidung der 
				Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des 
				Amtsgerichts Lörrach vom 29.9.2015, zugestellt am 19.10.2015, zu 
				vollziehen, und sodann mit ....... abzurechnen! oder muss ich zu allem Überfluss der Gegenseite auch noch 
				mitteilen, dass ich Sie nicht mehr vertrete? Es ist für mich ganz unfasslich, wie geradezu komisch, jedoch 
				desaströs, sich meine Mandate von Ihnen entwickelt haben, seit 
				Sie es aufgegeben und abgelehnt haben, mit mir mündlich und 
				fernmündlich zu kommunizieren. Zuvor und im ganzen 
						Nachbarin-X-Prozess der 2.Instanz konnten wir 
				über alles miteinander reden. Ich habe dort den Prozessstoff und 
				die Zusammenhänge soweit kennengelernt, dass ich die Verfahren 
				gegen Polizei und Landratsamt relativ sehr selbstverantwortlich 
				führen konnte. Oder haben Sie Fehler in meinen Vorträgen entdeckt? Dann hätten 
				Sie doch konkret nachgehakt, und ich konnte jederzeit Vorträge 
				ergänzen. Aber doch nur da, wo Vorträge sinnvoll und zum Anspruch passten.Sie haben ein mir objektiv unverständliches Misstrauen 
				entwickelt, mit dem ich leben muss, und das ich zutiefst 
				bedauere.
 Ich wünsche Ihnen jedoch zunächst ruhige und erholsame Festtage, 
				und Gesundheit und gute Perspektiven für das Jahr 2016. Anlage Zahlungserinnerung!
 Kostenerstattung Nachbarin-X
 |  |  
				|  |  
				| 20. | Am 25.12.2015 warf 
				ich ein Beschwerdeschreiben direkt in seinen Briefkasten ein. Außerdem noch ein Blatt mit einem handgeschriebenen Kommentar. |  
				|  | 
					
						| Hiermit nehme ich meine früheren Dankesschreiben inhaltlich 
				zurück Ihre überflüssige Belehrung vom 19.12.2015 – Aus Protest gegen die Polizei, die Justiz und unfähige Anwälte 
				nehme ich die Zwangsvollstreckung in Kauf
 Ich war am Mittwoch persönlich beim Verwaltungsgericht und habe 
				eigene Unterlagen abgegeben. Die Mitarbeiterin war genervt über 
				das Rechtschaos. Ich habe ihr beigepflichtet und mich bei ihr 
				entschuldigt. Dabei erfuhr ich, dass ein Teil der Schreiben nicht in der 
				erforderlichen Mehrfertigung abgegeben wurden und dass ein 
				Schreiben nur ein Aktenzeichen enthalten soll. Daher werden entsprechende Kosten auf mich zukommen. Damit haben 
				Sie auf diese Mitarbeiterin unnötige Arbeiten abgewälzt. Und 
				dann haben Sie am Anfang auch noch angerufen, ob die Unterlagen 
				angekommen sind. Sie haben die Kooperation mit mir abgelehnt. Es sind 
				Gerichtskosten für überflüssige Eingaben entstanden. Ich habe 
				Ihnen auch angeboten, erforderliche Dokumente bei mir 
				auszudrucken. Das haben Sie auch ignoriert. Die neueste Kopie vom Verwaltungsgerichtshof belegt, dass die 
				Mandatsentziehung bei Ihnen noch nicht wirksam ist. Ich werde jetzt Ihre Eingaben genau prüfen und dann dem 
				Verwaltungsgerichtshof möglicherweise mitteilen, dass diese 
				Eingaben von vornherein sinnlos bzw. zu früh waren, weil der 
				Polizeibericht inhaltlich immer noch nicht vollständig widerlegt 
				ist.
 Falls dies der Fall sein sollte, beende ich das Verfahren.
 Letzteres war das Ihre Hauptaufgabe, bei der Sie willentlich und 
				wissentlich versagt haben. Daher sind Ihre Löschungsversuche meiner Akte völlig sinnlos, 
				kosten mich aber Geld, Zeit und Nerven. Und noch einmal: Ich untersage Ihnen,noch einmal ein Schreiben wegzuschicken,
 bevor ich nicht mein Einverständnis gegeben habe.
 Eine Zwangsvollstreckung hinzunehmen fällt mir nicht leicht. Es 
				ist eine große Belastung für mich, die sich in verschiedenen 
				körperlichen Symptomen äußert.Weitere überflüssige Ratschläge von Ihnen dazu verbiete ich mir.
 
 |  |  
				|  |  
				|  | 
					
						| Schriftlicher Kommentar für die persönliche Abgabe meines Briefes vom heutigen Datum:
 Nachdem ich den Brief an Sie, Herr 
						Anwalt 12, geschrieben habe, 
				habe ich den Brief des Landratsamts an den 
				Verwaltungsgerichtshof gelesen. Und dann war mir endgültig klar:Ich bin wieder auf den falschen Anwalt hereingefallen.
 |  |  
				|  |  
 
			
				| XII. | Strafrecht 
 |  
				| 1. | An Anwalt 12: 2.11.2015: |  
				|  | 
					
						| Ihre Adresse und die von der Rechtsanwältin 10 habe 
						ich von der oben genannten Liste, weil ich mir sicher 
						bin, dass es verschiedene Strafrechtsverstöße mir 
						gegenüber gab und gibt. Trotzdem gab es von Ihnen und der Anwältin keinen 
						Hinweis bzw. eine Bemerkung dazu.
 Diese Information wollte ich Ihnen doch mal mitteilen.
 
						Zuletzt habe ich am 28.9.2015 eine Strafanzeige wegen 
						möglicher Zeugenbeeinflussung, Verleumdung usw. 
						gestellt. Am gleichen Tag habe ich auch ein Beschwerdeschreiben 
						abgegeben, und zwar über die Nichteinleitung von 
						Strafverfahren zu meinen Gunsten und über die nicht 
						zulässige Einleitung des Strafverfahrens wegen Bedrohung 
						gegen mich.
 Bis heute habe ich kein Schreiben von der 
						Staatsanwaltschaft erhalten.
 |  |  
 
			
				| XIII. | Weitere Aktivitäten von Anwalt 12 
				trotz Vollmachtsentzug Die fehlen hier aus Zeitgründen. 
				Dieses Schreiben muss heute noch weg. |  
				|  |  |  
				| G. Moser |  
 |