| |
Anwalt 12 Verhalten beim
Verwaltungsgericht
|
Moser Adresse
.......................................................
25.01.2016
Aktenzeichen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15
Stellungnahme zum Verhalten von Rechtsanwalt 12,
vor allem bei seinen Aktivitäten gegenüber dem
Verwaltungsgericht Freiburg
Im Oktober 2014 hatte ich eine umfangreiche Klage beim
Verwaltungsgericht eingereicht,
die alle Folgen des Polizeiberichts im Auftrag meiner
Nachbarin-X und dem begünstigendem Verhalten des Landratsamt und der
Gemeinde gegenüber dem nicht zulässigen Gewerbe meiner Nachbarn
enthielt. Diese Klage war so unprofessionell, dass es dem
Verwaltungsgericht zugemutet werden konnte, sie zu lesen, vor
allem, weil sie 21 Seiten und umfangreiche Anlagen umfasste.
Nach meinen juristischen Niederlagen beim Amtsgericht und
Landgericht, war Rechtsanwalt 12 bereit, sich mit der
verwaltungsrechtlichen Seite meines Falls zu beschäftigen.
Dazu hat er vom Verwaltungsgericht meinen unprofessionellen
Klageversuch (4 AR 38/14 oder 4 AR 48/14) zugeschickt bekommen.
Bevor Rechtsanwalt 12 die aktuellen Klagen bzw. Eingaben beim
Verwaltungsgericht gemacht hat, hatte er die Möglichkeit, sich
mit meinem Klageentwurf zu befassen. Er hat dann sowohl die
Klage gegen die Polizei als auch gegen das Landratsamt ohne
vorherige Zustimmung durch mich eingereicht.
M.E. fehlen in der Klage gegen das Landratsamt wesentliche
Teile. Außerdem hat er m.E. viel zu früh das Thema Aktenlöschung
beantragt. Es sind nun relativ viele Aktenzeichen entstanden und
damit auch hohe Kosten für mich, die ich sicher niemals wieder
ersetzt bekomme. Überblick: |
I. |
Anwalt 12 lehnt eine Kooperation
mit mir zusammen ab.
|
II. |
Anwalt 12 hat zuwenig Geduld
(Beispiele)
|
III. |
Anwalt 12 hält den Wunsch von
mir nicht ein,
Schreiben bzw. Schriftsätze nur mit meiner Zustimmung
wegzuschicken.
|
IV. |
Anwalt 12 ignoriert oder
widersetzt sich wichtigen Anliegen von mir,
z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem
Landratsamt einzubinden.
|
V. |
Anwalt 12 möchte zunächst nicht
gegen die Polizei klagen, dann reicht er eine Klage ein, mit der
ich nicht einverstanden war.
|
VI. |
Anwalt 12 widersetzt sich
meinem Wunsch, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt
überprüfen zu lassen und nicht nur für einen Teil
|
VII. |
Anwalt 12 widersetzt sich meinem
Wunsch,
darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag
nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
|
VIII. |
Anwalt 12 geht nur allmählich
auf meinen Wunsch nach Zeugen ein.
|
IX. |
Möglicherweise von vornherein
sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur
Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung
|
X. |
Vorschlag einer sehr
ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch
Anwalt 12.
|
XI. |
Möglicherweise überflüssige
kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12
|
XII. |
Strafrecht (Die Adresse
von Anwalt 12 habe ich aus der Pflichtverteidigerliste) |
XIII. |
Weitere Aktivitäten von Anwalt
12 trotz Vollmachtsentzug |
I. |
Anwalt 12 lehnt eine Kooperation mit mir
zusammen ab |
|
z.B. gemeinsames Erstellen der Unterlagen oder
Ausdrucken von Unterlagen . Erstellen von Übersichten der
Geschehnisse, neue Stellungnahme zum Fall von mir.
Grund:
Er tippt alles mit der Schreibmaschine und hat kein offizielles
Anwaltsbüro. Ich habe ein Arbeitszimmer mit mehreren Computern
und Druckern. Mein gesamter Fall ist digitalisiert.
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und hätte als Assistentin
für ihn arbeiten können.
|
1. |
Ausschnitt aus meinem Brief vom 4.7.2015:
Da ich alle Unterlagen schnell ausdrucken kann,
bitte ich Sie, dass wir die Verwaltungsgerichtsklage
gemeinsam bei mir erstellen. Ich kann Sie mit meinen Pkw
abholen und wieder nach Hause fahren.
Außerdem schlage ich vor, dass bei jedem Schriftwechsel
mit der Polizei, mit dem Landratsamt, mit der Behörde
für die Aktenlöschung ein Übersichtsblatt beigelegt
wird, was alles durch den Polizeibericht passiert ist
und welche grundlegenden Rechte verletzt worden sind.
Es sind oft neue Bearbeiter, die keine Ahnung vom Fall
haben. |
|
2. |
Seine Antwort dazu am 7.7.2015:
Ich werde nicht ohne
Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und
schreiben, aber die gewünschte gemeinsame
Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen
Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie
um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale
Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist! |
|
|
|
II. |
Anwalt 12 hat zuwenig Geduld
(Beispiele) |
1. |
Klageerwiderung der Gegenseite hat er am 14.4.,
ich am 15.4. erhalten.
Am 16.4. hat er schon die Klageerwiderung fertig, bittet um
Kenntnisnahme und Rückruf, weil er die Post so aufgeben möchte,
dass sie am 20.4. ankommt.14 + 14 = 28. Die Klageerwiderung
hätte auch einige Tage später weggeschickt werden können. Sie
enthält keine Hinweise auf die unwahren Aussagen der
Gegenpartei.
Am 20.04. 2015 erlässt das Landgericht Freiburg den Hinweis
gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Anwalt 12 ist der Meinung, dass sein Schreiben vorher nicht
gelesen wurde. Das ist aber nicht sicher.
|
2. |
Obwohl die Frist bis zum 15.5. läuft, reicht er
sein Schreiben am 8.5.2015 ein.
Dabei bezeichnet er mich als "prozessunfähig'", weil dies seiner
Meinung nach nicht zu vermeiden ist. Auf die unwahren
Behauptungen der Gegenpartei und die seltsamen Zeugenbenennungen
geht er nicht ein.
|
3. |
Am 27.5.2015 schickt er ein Schreiben an die
Polizei in Lörrach ab.
Am 28.5.2015 ruft er dort an und erkundigt sich nach dem Eingang
des Schreibens.
Dies teilt er mir mit Schreiben vom 28.05.2015 mit.
|
4. |
Am 18.6. erhält er ein Schreiben von der
Polizei.
Am 19.6. schreibt er zurück und ich bekomme die Kopie davon per
Post.
|
5. |
Brief vom 2.9.2015, Eilt sehr, Eilt
Stellungnahme gegenüber dem Gericht bis 20.9.möglich !!!
Am 7. 9. schickt er das Schreiben weg.
|
III. |
Anwalt 12 hält den Wunsch von mir nicht ein,
nur Schreiben bzw. Schriftsätze mit meiner Zustimmung
wegzuschicken.
|
1. |
Aus seinem Brief vom 29.6.2016:
Ich werde natürlich die Klage erst mit Ihrem
Einverständnis einreichen, und ich werde Sie von
weiterer Korrespondenz, die bei mir noch kommen sollte,
umgehend verständigen. |
|
|
|
2. |
Aus seinem Brief vom 7.7.2015
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre
Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte
gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da
ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür
muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre
mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen
ist!.... |
|
|
|
3a. |
Am 5.9.2015 an ihn
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre
Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte
gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da
ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür
muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre
mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen
ist!.... |
|
3b. |
Am 12.9.2015 an ihn
In meinen Schreiben an Sie vom 5.9.2015 habe ich
geschrieben:
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch
Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen
habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit
habe. |
Beim Schreiben an das Verwaltungsgericht vom
10.9.2015 haben Sie dies nicht eingehalten.
.. |
|
|
|
4. |
Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der
Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und
Änderungswünsche von mir.
Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf
für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium
geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag
wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015. Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten
zugeschickt.
Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre
neue Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe
folgenden Vermerk geschrieben:
Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich
meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen
zurück.
|
Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage
eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.
Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht
geschildert und haben meine Änderungsvorschläge
überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste,
vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie
mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen
älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an
die Aussagen der Gegenseite an.
Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen
die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen
weggeschickt haben. Dazu haben Sie von mir
möglicherweise noch nachträglich wichtige Informationen
bekommen. |
|
|
|
5. |
Am 20.9.2015 an ihn .... |
4. |
Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der
Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und
Änderungswünsche von mir.
Ihr Schreiben vom 17.9.2015 und Ihre eingereichte
Klage vom 18.9.2015
Sie halten sich nicht daran, mir vorher die Schreiben
vorzulegen,
bevor Sie sie wegschicken.
Ihre Nachricht auf der Sprachbox vom 19.9.2015
Sehr geehrter Herr Anwalt 12
Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf
für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium
geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag
wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015.
Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten
zugeschickt.
Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass
Ihre neue Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe
folgenden Vermerk geschrieben:
Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich
meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen
zurück.
|
Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage
eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.
Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht
geschildert und haben meine Änderungsvorschläge
überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste,
vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie
mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen
älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an
die Aussagen der Gegenseite an.
Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage
gegen die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen
weggeschickt haben. |
|
|
|
6. |
Schreiben von Anwalt 12 an Verwaltungsgericht vom 12.10.2015 ohne
vorherige Vorlage ....
|
7. |
Am 9.11.2015 gibt er den Antrag auf
Beweisverfahren ab und übernimmt meinen Vorschlag nur teilweise.
|
8. |
Am 11.11.2015 Ruhen der Vollmacht oder
Vollmachtsentzug ......
Brief an das Verwaltungsgericht mit Kopie an Anwalt 12
Aus meinem Brief an ihn vom 11.11.2015: |
|
Ihr gestriger Anruf auf meiner Sprachbox war der
blanke Hohn für mich Sehr geehrter Herr Anwalt 12,
Ihre besten Wünsche auf der Sprachbox sind für mich
der blanke Hohn,
weil Sie meine Wünsche zu meinen Rechtsproblemen
ignorieren:
In meinen Schreiben vom 5.9.2015 und 12.9.2015 steht:
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch
Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen
habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit
habe. |
Diesen Wunsch habe ich weiterhin, aber er wird von
Ihnen nicht respektiert.
Mein wichtiges berechtigtes Anliegen in den
Unterlagen, die ich am 6.11.2015 bei Ihnen abgegeben
habe, ist m.E. zu stark gekürzt worden. Wenigsten der
erste Abschnitt hätte unverändert übernommen werden
können. |
|
|
|
IV. |
Anwalt 12 ignoriert oder widersetzt sich wichtigen Anliegen
von mir, z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem
Landratsamt einzubinden. |
|
Obwohl er genügend Unterlagen aus meinem selbst erstellten
Klageversuch hat, verwendet er sie nicht und gibt die Klage ab. |
|
|
V. |
Anwalt 12 möchte zunächst nicht gegen die Polizei klagen, dann
reicht er eine Klage ein, mit der ich nicht einverstanden war.
|
|
Von Anwalt 12 am 11.9.2015 |
|
sobald nun das Verfahren
gegen den Landkreis Lörrach - 4 K 1908/15 vom
Verwaltungsgericht an das Landgericht verwiesen wird,
könnten wir die von Ihnen gewünschte eigene Klage gegen
die Polizei auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit und
Rechtsverletzung des Polizeiberichts und seiner
Weiterleitung bei dem Verwaltungsgericht erheben.
Darüber denke ich nach. |
|
|
|
VI. |
Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch,
den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt überprüfen zu
lassen und nicht nur für einen Teil |
1. |
Seite 2 meinem Brief an ihn vom 11.8.2015
Gertrud Moser Brief vom 11.08.2015 Seite 2
Der Polizeibericht enthält vier Hauptteile:
1) |
Festplattenschaden (der wird m.E. immer zu sehr in den
Mittelpunkt gestellt).
|
2) |
Die Falschinformation, dass ich andauernd
auffallen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Ich
bin pro Tag meistens nur wenige Minuten auf der
öffentlichen Straße. Diese Falschinformation
kann nur durch Zeugen widerlegt werden.
|
3) |
Die Angaben, dass ich psychisch krank sein
soll mit späterem Beweis durch Nennung meines
Bruders. Das ist eine ungeheuerliche
Dreistigkeit.
|
4) |
Ich soll eine in polizeilichen Kreisen als
psychisch krank gelten. Das hat die Polizei
akzeptiert.
|
In den Klageerwiderungen der Gegenseite werde ich erneut mit
verschiedenen Falschaussagen belastet, die weder in der 1.
Instanz noch in der 2. Instanz anwaltlich ausdrücklich nicht
moniert wurden.
Ich kann nicht mehr glauben, dass derartige
Übertreibungen normal sein sollen. Warum wurde nicht beantragt,
dass der Bauleiter mit seinen Aussagen vereidigt werden soll?
Bei Anträgen zur Aktenlöschung muss m.E. unbedingt endlich eine
Nachbarschaftsbefragung durch eine autorisierte staatliche
Institution durchgeführt werden.
Während des Telefongesprächs haben Sie mir erneut mitgeteilt,
dass ich kein Recht auf Zeugen habe. Das kann ich nicht
akzeptieren.
Und zu den Hinweisen, dass der Petitionsausschuss eine
Überprüfung vorgenommen haben soll. Das hat er nicht und daher
habe ich auch auf meine Nachfrage keine konkrete Antwort
bekommen. Ich habe eine Petition mit nummerierten Anliegen
eingereicht, dann nachträglich noch mehr. Für die Nachträge
wurde mir zugesichert, dass diese auch bearbeitet werden würden.
Es ist aber kein einziger Punkt bearbeitet worden. Der
Petitionsausschuss hat aus verschiedenen belastenden Schreiben
eine Zusammenfassung gemacht. Er ist für Behördenfehler
zuständig und hat keinen einzigen moniert bzw. überprüft.
Ich plane einen Brief an das Polizeipräsidium Freiburg, zu
Händen Herrn R., dem Leiter des gesamten Bereichs, weil ich
im Rahmen des Baurechts mit ihm zu tun hatte, wo er ursprünglich
tätig war.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |
|
2. |
Mein Brief vom 3.9.2015 an ihn
Ich bleibe dabei, dass ich einen Anspruch auf den
Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts in allen Teilen habe, auch
wenn der Nachweis mit zunehmenden Jahren schwieriger wird. |
|
3. |
Sein Brief vom 3.9.2015 an mich
Der Abstand von 6 Jahren zum Geschehen vom 7.7.2009/8.7.2009
führt dazu, Ihre Rehabilitierung mit Konzentration auf objektive
Tatsachen und Umstände, wie ich sie in der Klage darstelle, zu
betreiben: der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 (zeitnah!) und
die Kausalität des Computerschadens vom 7.7.2009 sind die zwei
objektiven Hebel gegen die ''weichen" falschen Unterstellungen
("Geltung als psychisch krank"). Dazu kommt die Einmischung in
die Nachbarschaft und die Baustelle der Nachbarin. |
|
|
Mit meiner "Einmischung in die Nachbarschaft" meint er meine
Eingaben an das Landratsamt Lörrach. |
4. |
Sein Brief vom 4.9.2015 an mich:
Der Petitionsausschuss hat den Fehler der Polizeibehörden nicht
erkannt: deshalb müssen wir ihn eben im Prozess jetzt
darstellen. |
|
|
|
5. |
Am 12.09.2015 an Anwalt 12
Ihre beiden Zeugenvorschläge beziehen sich auf den
Polizeibericht.
Zu den enthaltenen sehr belastenden Aussagen habe ich am
28.8.2015 an Sie geschrieben:
Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag stellen,
dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil dies bisher
die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte
abgelehnt haben. |
Vermutlich ist der Begriff „Antrag" nicht fachgerecht. Meinen
Willen habe ich Ihnen aber eindeutig mitgeteilt. Diesen Willen
ignorieren Sie.
Ihre Begründung zur Zeugennennung Nachbarn-X vom 28.8.2015:
Dass das zwischen Ihnen und Nachbarn-X unstreitig ist, weiss ich
aus dem Moser/Nachbarin-X-Prozess auch.
Aber wir sind nicht in Rechtsstreit gegen Nachbarn-X, sondern
gegen das Landratsamt Lörrach. Dort wurde meines Wissens bisher
nichts von der Entschuldigung vorgebracht. |
Ich ergänze: Dort wurde auch nicht vorgebracht, dass ich bisher
bei keiner staatlichen Institution das Recht auf von mir
benannte Zeugen hatte.
Ich erwarte, dass Sie ein entsprechendes Schreiben
formulieren und mir es vorlegen, so dass das endgültige
Schreiben noch rechtzeitig bis zum 20. September 2015
beim Verwaltungsgericht eintrifft.
Hier mein Vorschlag:
Folgende Formulierungen im Polizeibericht erwecken den Eindruck,
dass Frau Moser für die Öffentlichkeit erkennbare
Verhaltensweisen hat, die Nachbarin-X zu folgenden
Formulierungen veranlassten:
(1) Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen
und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in
dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen.
Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem
Zustand der Frau MOSER in Kenntnis gesetzt. |
Die o.a. AE , welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem
Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem
Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin
andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu
fragen. |
Diese unwahren Aussagen können nur durch eine umfangreiche
Nachbarschaftsbefragung belegt werden. Dies haben die Polizei,
die Staatsanwaltschaft, das Amts- und Landgericht und der
Petitionsausschuss verweigert. Die mehrfach beantragte Vernehmung von
Nachbarin-X wurde
ebenfalls abgelehnt, Sie musste ihre verheerenden belastenden
Aussagen über mich nicht konkretisieren und konnte in der
Folgezeit in weiteren Schreiben mich mit neuen unwahren Aussagen
belasten, ebenfalls ohne Konkretisierung und Beweisen. |
|
|
|
6. |
Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12 Zu große Betonung von Kleinigkeiten bzw. des Einzelfalls,
Ignoranz der übrigen wichtigen Aussagen. Ablehnung von Zeugen
Der Computerschaden vom
7.7.2009 ist der einzige harte Tatbestand, alles andere
ist unkonkretes Mobbing, Stimmungsmache gegen Sie diese
"Eindrücke" können und sollten zusammenfallen mit der rationalen Realität des Schadens - statt dem behaupteten
Hirngespinst. |
|
|
Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese
Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der Johann-Peter-Hebel-Strasse
als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was?
Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das
Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was
?
Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden. |
|
|
Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am
Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie.
Glauben Sie mir. |
|
VII. |
Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch,
darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag
nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.Der
Petitionsbeschluss wird von der Polizei und dem Landratsamt als
Beweis verwendet, dass mein Fall schon überprüft wurde
|
1. |
Der Petitionsausschuss hat meine
Originalpetition nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet. Darauf habe ich Anwalt 12 mehrfach hingewiesen. In meinem
unprofessionellen Klageversuch ist der Beweis enthalten. z.B.
25.8.2015.
Am gleichen Tag schreibt er an das Verwaltungsgericht und
verwendet die Petitionskopie als Anlage K18 ohne Hinweis auf
ihre Mängel.
Dieses Argument verwendet er nie, sondern nimmt es hin, dass
sowohl das Innenministerium (23.7.2015) und der Landkreis
Lörrach auf diesen ablehnenden Beschluss verweisen.
Am 26.6. bedankt er sich für die Informationen im Schreiben vom
18.6. ohne Hinweis auf die möglichen
Petitionsbearbeitungsfehler.
|
2. |
Aus meinem Brief vom 3.9.2015
Mich würde noch interessieren, ob Sie immer noch der Meinung
sind, dass der Petitionsausschuss meine Petition überprüft bzw.
(ordnungsgemäß) bearbeitet hat. |
|
|
|
3. |
Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12 |
|
Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am
Petitionsausschuss wirkt nur negativ gegen Sie, statt für
Sie.
Glauben Sie mir. |
|
|
|
VIII. |
Anwalt 12 geht nur allmählich auf meinen Wunsch nach
Zeugen ein. |
1. |
Schreiben vom 29.9.2015 von Anwalt 12
Ablehnung von Zeugen
Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese
Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der
...............................-Strasse
als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was?
Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das
Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was
?
Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden. |
|
|
|
2. |
Von Anwalt 12 am 3.11.2015
Inzwischen ist mir auf Ihre letzten Briefe vom 30.10. und
2.11.2015, für die ich mich bedanke, ein zusätzlicher
Verfahrensweg eingefallen, den wir beantragen könnten - während
und im Rahmen des o.g. Verfahrens Moser ./. Land
Baden-Württemberg: ein Beweisverfahren nach § 485 ff. ZPO
durch die Vernehmung Ihrer Zeugen
zur Widerlegung der Behauptung im Polizeibericht, Sie seien vor
dem 7. Juli 2009 als psychisch krank aufgefallen.
Ein Beweisverfahren ist zulässig, wenn die Gegenseite zustimmt.
Diese Zustimmung müsste von der Polizei erbeten und verlangt
werden. Die Zeugenvernehmung würde vor dem Verwaltungsgericht in
der anhängigen Streitsache (o.g.) durchzuführen sein.
Es wäre allerdings damit zu rechnen, dass dann auch
Nachbarin-X - die Anzeigenerstatterin - als Zeugin vernommen würde.
Wir könnten die Zeugin Nachbarin-X von uns aus benennen - 'und ihre
Vernehmung konfrontieren mit der "Vorgeschichte ...im Verhältnis
mit meinen Nachbarn Nachbarn-X" in Ihrer Darstellung vom
2.11.2015, die ich dafür komplett dem Verwaltungsgericht
vorlegen täte.
Um darzulegen und zu beweisen, dass diese Vorgeschichte von
nachbarschaftlichen Anständen und Belastungen von der Zeugin
Nachbarin-X zu Unrecht als psychische Erkrankung angezeigt wurde,
um sie im Dorf zu mobben.
Bitte nennen Sie mir einige Ihrer angegebenen Zeuginnen und
Zeugen. Nicht zu viele!
Käme nicht auch der Altbürgermeister
....... als Zeuge in
Betracht?
Er könnte erklären, wie er mit dem Polizeibericht als
Ortspolizeibehörde umgegangen ist.
Bitte geben Sie mir alle Zeugen mit den aktuellen Anschriften
an.
Für jeden Zeugen würden Kosten anfallen, die Ihnen vom Gericht
möglicherweise als Vorschuss in Rechnung gestellt werden, wenn
in Ihrem Namen das Beweisverfahren beantragt wird. |
|
|
|
3. |
An Anwalt 12 am 6.11.2015: |
|
Zum Thema Zeugen hätte ich gerne eine Übersicht abgeben, wann
und bei welchen Institutionen mir das Recht auf Zeugen
verweigert wurde. Dazu reicht die Zeit nicht, weil ich heute
Morgen wegfahre. Verweigert wurde die Zeugenbefragung vom Amts-
und Landgericht 2009 und 2010 und natürlich bei den letzten
Verfahren. Auch der Petitionsausschuss hat diese Methode zu
meinen Gunsten verweigert. Außerdem möchte ich, dass auf die nachgewiesenen Falschaussagen
der Gegenpartei hingewiesen wird (siehe meine Stellungnahme beim
Amtsgericht), mit dem Ziel, dass die mögliche Zeugen „y und x
Nachbarn-X" von vornherein als nicht besonders glaubwürdig
gelten.
Nach der Verwaltungsgerichtsordnung entscheiden nur die Richter,
ob Zeugen befragt werden und nicht die Gegenpartei. Ich habe die
neuste Version aus dem Internet heruntergeladen. Mit dem
Suchbegriff „Zeugen" findet man mit einem Computer sofort alle
Paragraphen, in denen das Wort Zeugen vorkommt. (§ 87 (1) 6., §
93a (2), § 95 (1), § 96 (1), 97, § 180).
Im Internet sind inzwischen alle Gesetze in der neusten Version
sofort verfügbar. |
Falls es eine Vorortbesichtigung gibt, könnte der Vorschlag
gemacht werden, dass die Zeugen in einem Zimmer des Rathauses
der Gemeinde Binzen befragt werden. Dann könnte eine größere
Anzahl befragt werden. Frau x...... hat inzwischen ein relativ
hohes Alter, so dass eine Fahrt nach Freiburg mit zuviel
Aufregung verbunden sein könnte. Herr x....... hat soviel ich
weiß, Rückenprobleme. Die Anzahl der Zeugen soll meiner Meinung nach durch das Gericht
bestimmt werden. Da inzwischen Zeugen verstorben oder umgezogen
sind, muss ich sie aktualisieren, so wie Sie es wünschen.
Da die Polizei meiner Meinung nach inzwischen befangen ist,
dürfte sie keine Zeugen mehr befragen, sondern nur ein Gericht.
Zeugen bzw. Laien können eigentlich nicht das Anzeichen ein
psychischen Erkrankung beurteilen. Gefahr: Ich bin ruhig und
kaum zu sehen. Das könnte auch als psychische Erkrankung
ausgelegt werden.
Daher mein Vorschlag im Text Seite 2
Antrag auf Vernehmung von Zeugen
zu der Tatsache:
dass die Antragstellerin in ihrem Wohnort Binzen bis zum 7. Juli
2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem
nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten.
Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im
Zusammenhang mit dem Gewerbe von Familie Nachbarn-X
Weitere mögliche Fragen, wie oft sie mich gesehen haben und
Beobachtungen über mich. |
Zum ehemaligen Bürgermeister gibt es Schriftwechsel zum Thema
Stellplatzverpflichtung für mich und Polizeibericht. Per Email
ist belegt, dass er angeblich keine Zeit für ein Gespräch mit
mir hatte.
Er hat aber von sich aus meine Nachbarn angerufen und
sie gefragt, was mit mir los sein.
Bei einer späteren
Akteneinsicht im Herbst 2010 war kein Polizeibericht vorhanden.
Daher könnte es sinnvoll sein, dass er als Zeuge geladen wird.
Dann sollten ihm aber zu allen genannten Themen Fragen gestellt
werden, auch, wie es möglich ist, dass das Nachbarn-X-Gewerbe seit
etwa 2005 existierte ohne dass ich als direkte Nachbarin
informiert wurde.
Ich muss die Zeugenbefragung im voraus bezahlen. Das ist mir
klar.
|
|
IX. |
Möglicherweise von vornherein
sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur
Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung
|
1. |
Schreiben vom 30.5.2015 an die
Landesjustizverwaltung: |
|
Auskunftersuchen für Voraussetzungen einer vorzeitigen
Aktenvernichtung. Natürlich hat er mich davon einfach nur in
Kenntnis gesetzt. Da noch keine Falschaussagen der Gegenpartei
bewiesen sind, ist es sinnlos, eine vorzeitige Aktenvernichtung
zu beantragen.
|
|
a) |
Irreführende Information im
Betreff: "XVII 9635 Betreuung Gertrud Moser,"
Damit erweckt er den Eindruck, dass ich unter Betreuung stehe
und möchte dann die Aktenlöschung
|
|
b) |
Text aus diesem Schreiben:
Der Bericht war auch Gegenstand des inzwischen abgeschlossenen
Rechtsstreits in Sachen Moser ./.
Nachbarin-X - Amtsgericht
Lörrach: 2 C 1446/14, Landgericht Freiburg: 3 S 24/15 - wegen
Schadensersatz.
Die Klage wurde abgewiesenM.E. sinnlose Begründung, außerdem war mein 1. Ziel, das Recht
auf Zeugen, was mir wieder verweigert wurde.
|
2. |
Aus dem Schreiben vom 3.9.2015
von Anwalt 12: |
|
Das Verfahren zur Aktenvernichtung bei der Justizverwaltung des
Amtsgerichts Lörrach halte ich für aussichtsreicher, sobald Sie
einen positiven Titel bei dem Landgericht gegen den Landkreis
Lörrach erstritten haben.
Lehnt das Amtsgericht ab, steht der Weg zum Oberlandesgericht
Karlsruhe nach §§ 23 ff. EG GVG noch offen.
Der Berichterstatter des Verwaltungsgericht bestätigt in dem
Schreiben vom 31.8.2015 diesen Rechtsweg. |
|
|
|
3. |
Von Anwalt 12 am 6.11.2015 |
|
Im Vergleich zum Entwurf habe ich das Beweisverfahren erweitert
auch auf den Landkreis Lörrach. Das Ergebnis (in einem
Protokoll) kann dann evtl. in Prozess verwendet werden.
Ich habe die Zeugin
Nachbarin-X und den Altbürgermeister
einstweiler weggelassen , - ebenso Ihre "Vorgeschichte".
Das kann gegebenenfalls nachgeholt werden oder im Prozess
noch vorgelegt werden. Für die Frage Ihrer Auffälligkeit
ist die Vorgeschichte ohne Belang. |
|
|
|
4. |
Am 9.11. gibt er die
Vorgeschichte doch ab. |
|
|
X. |
Vorschlag einer sehr
ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch
Anwalt 12.
|
1. |
Briefausschnitt vom
7.7.2015 |
|
Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu überlegen
und schliesslich doch zuzustimmen, dass die Landrätin, die darum
ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt, - die Akten
des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen darf.
Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x..... ist
wohl der "springende Punkt":
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die
Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also
sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir
den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen
alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine
Folge sein. |
|
2.
|
Diesen Vorschlag
habe ich am 13.7.1015 natürlich abgelehnt.
|
|
1. |
Wie schon bei einem Telefongespräch
erwähnt, finde ich es indiskutabel dem Landratsamt die Betreungsakte zur Einsicht zu
gewähren.
|
|
2. |
Das Landratsamt hat mehrfach Akten
vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3.
Es gibt widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge
beim Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht
der Betreuungsakte belegt werden können.
|
|
3. |
Das Landratsamt hat höchsten ein
Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt
hat.
|
|
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die
Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also
sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir
den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen
alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine
Folge sein. |
|
|
1. |
Jeder Bürger und jede Institution
ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet.
Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein
Strafrechtsverstoß sein kann.
|
|
2. |
Die Landrätin hat langjährige
Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen
müssen.
|
|
3. |
Ich bin nicht der Meinung, dass wir
den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben.
Diesen Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und
beim Bau- und Gewerberecht.
|
XI. |
Möglicherweise
überflüssige kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12
|
1. |
Ausschnitt aus
meinem Brief vom 4.7.2015: |
|
Ich möchte unbedingt die Polizei vor dem Verwaltungsgericht
verklagen, u.a. auch wegen der gravierend unterschiedlichen
Behandlungsweise von Nachbarin-X und mir. Beide sind wir
persönlich erschienen. Ich wollte auch beraten werden und habe
keinerlei Hilfe bekommen. |
|
|
Muss man vor der Klage gegen die Polizei eine
Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wenn es zuvor schon
umfangreichen Schriftwechsel mit der Polizei gegeben hat, wobei
die Beschwerden von der Polizei teilweise als
Dienstaufsichtsbeschwerde ausgelegt und dann abgelehnt wurden?
|
2. |
Ausschnitt aus
seinem Brief vom 7.7.2015 |
|
Sie bekommen einen 2. Brief in Eile.
Mir ist eingefallen ein neuer Vorschlag:
Statt dem Brief an die Landrätin jetzt zunächst eine
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei beim
Inneministerium Baden-Württemberg
zu erheben - und zwar mit Ihrem
Schreiben vom 7.2.2015
und der abschlägigen
Antwort
das Polizeipräsidiums Freiburg (E. G.) vom 12.2.2015
Das Innenministerium hat die Dienstaufsicht über die Polizei.
Anlage: Vollmachtsformular für eine Dienstaufsichtsbeschwerde
bei der Polizei |
|
|
|
3. |
Ausschnitt aus
meinem Brief vom 4.7.2015:
Ihr Schreiben vom 7.7.2015hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren Argumenten
(Letztere in Rahmen) |
|
Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den
Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des
Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden. |
Kommentar am 6.5.2016:
Zur Zeit reicht Anwalt 12 beim Amtsgericht Lörrach sehr
viele Unterlagen ein, so dass die Akten zum neuen
Aktenzeichen zugemüllt werden. Beim Verfahren
geht es darum, dass er nicht akzeptieren will, dass ich
ihm sämtliche Vollmachten entzogen habe. |
|
|
|
1. |
Wenn Sie zunächst nur eine
Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten,
muss m.E. die
Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte enthalten.
Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen
sie genannt werden.
|
|
2. |
Soweit ich das verstanden habe, ist
gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet.
|
|
3. |
Anwalt 3 und ich haben schon
erfolglos Schreiben im Sinne von Dienstaufsichtsbeschwerden
getätigt. Er hat leider nicht geklagt. Sie haben mir gegenüber
erwähnt, wieso ich bei meiner Rechtssache so lange gewartet
habe. Aus meinem Unterlagen ist zu erkennen, dass dies nicht der
Fall ist. |
|
|
4. |
Ausschnitt aus
meinem Brief vom 13.7.2015: |
|
Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die
Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien.
Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis
Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die
Polizei. |
|
|
1. |
Sie haben von mir genügend
Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu
Nachbarin-X behandelt hat. Daher
muss gegen beide Institutionen vorgegangen werden.
|
|
2. |
Bis heute sind vermutliche
Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des
Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet
vorhanden.
In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt.
|
|
5. |
Ausschnitt aus
seinem Brief vom 30.7.2015: |
|
Die Erfolgsaussichten
einer Folgenbeseitigungsklage sind
nach der Befassung des Landtags und des Petitionsausschusses vom
18.7.2013 zur Petition 15/2512 betr. polizeiliche Ermittlungen
nach meiner Einschätzung nicht sehr gut.
Aber wir sollten zunächst eine Antwort des Landratsamtes Lörrach
zum Anspruchsschreiben vom 15.7.2015 abwarten. |
|
|
6. |
Ausschnitt aus dem
Brief vom 12.10. an Anwalt 12 vom Verwaltungsgericht Es wird gebeten, künftige Schriftsätze und Anlagen in 2facher
Fertigung einzureichen.
4 K 2449/15
|
7. |
Am 9.11. wird er
nochmals vom Verwaltungsgericht hingewiesen, Schriftsätze in
2facher Fertigung einzureichen
|
8. |
Am 18.11. wieder Hinweis: Schriftsätze in 2facher Fertigung
einzureichen
|
9. |
Am 30.11. möchte er
vor dem Amtsgericht wegen vorzeitiger Aktenvernichtung klagen
mit Entwurf und Vollmachtsformular.
|
10. |
Am 2.12. schreibe
ich, dass es keine weiteren Vollmachten mehr gibt und dass ich
kein Vertrauen mehr habe. |
|
Zur Zeit bin ich am Überlegen bzw. Feststellen, ob Sie mir mehr
geschadet als genutzt haben.
Zum möglichen Prozessbetrug aufgrund von Falschaussagen der
Gegenpartei sind Sie gar nicht eingegangen. Was ich in meiner zu
späten Stellungnahme geschrieben habe, hätten Sie meiner Meinung
nach beim Landgericht aus vorhandenen Unterlagen angeben können.Da Sie dazu keine wichtigen Argumente von mir übernommen haben,
musste ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Prozessbetrug
schreiben.
Die wurde abgelehnt und ich bin dabei, die Beschwerde für die
Ablehnung zu schreiben.
Vermutlich wird diese Beschwerde wieder abgelehnt und ich
brauche dann einen Anwalt.
Da Sie von der Anzeige wissen, kommen Sie auf keinen Fall in
Frage, weil Sie sich überhaupt nicht dafür interessiert haben. |
|
|
|
11. |
Am 3.12.2015
schreibt er trotzdem an das Amtsgericht und schickt mir eine
Kopie davon. |
|
12. |
Am 8.12.2015 an ihn
per Einschreiben mit Rückschein: |
|
Mein Schreiben vom 2.12.2015
Ihr Schreiben vom 3.12.2015 an das Amtsgericht Lörrach
Vollmachtsentzug für sämtliche Rechtsangelegenheiten von mirSehr geehrter Herr
Anwalt 12,
Sie haben schon wieder ein Schreiben weggeschickt ohne dass ich
es vorher sehen und eigene Wünsche dazu Ihnen gegenüber äußern
konnte.
Damit muss ich jetzt das Amts- und Landgericht informieren, dass
sämtliche Vollmachten von mir Ihnen gegenüber als anwaltliche
Vertretung nicht mehr gültig sind. |
|
|
|
13. |
Am 8.12.15 antwortet
der Amtgerichtsdirektor auf das Schreiben von Anwalt 12, das ich als Kopie von ihm bekomme. Natürlich negativ |
|
14. |
Mit Schreiben vom
10.12. informiert mich Anwalt 12 einschl. Kopie, dass der
Amtsgerichtsdirektor negativ geantwortet hat. |
|
15. |
Am 11.12.2015
verbiete ich ihm per Brief, Schreiben zu meinem Rechtsfall
wegzuschicken. |
|
Ihr Schreiben vom 10.12.2015 Sie haben wieder ohne Rücksprache mit mir ein Schreiben an das
Amtsgericht geschickt, von dem ich dann sowieso erwartet habe,
dass es wirkungslos ist.
Und so ist es passiert und mein Aktenberg ist wieder unnötig
vergrößert worden.
Ich verbiete Ihnen, noch einmal ein Schreiben in meinem
Rechtsfall wegzuschicken.
Damit nichts mehr passiert, wäre es besser, wenn Sie mir
möglichst viele meiner Unterlagen, z.B. meine unprofessionelle
Klage beim Landgericht zurückgeben.
Und nochmals:
Ich widerrufe meine Vollmachten gegenüber Ihnen und möchte mit
Ihnen nichts mehr zu tun haben. |
|
|
|
16. |
Am 12.12.2016
folgender Brief |
|
Mein gestriges Schreiben, Klageerwiderung vom Landratsamt Im gestrigen Schreiben habe ich mich in der Eile verschrieben,
weil ich Ihren Brief erst kurz vor Briefkastenleerung bei der
Post geschrieben habe.
Ich möchte meine unprofessionelle Klage beim Verwaltungsgericht
zurück.
Darin ist eindeutig belegt, dass es Begünstigungen des
Landratsamts und der Gemeinde Binzen beim Bau- und Gewerberecht
gegenüber meinen Nachbarn gegeben hat. Das haben Sie in Ihrer
professionellen Klage nicht erwähnt.
Eben habe ich diagonal die Klageerwiderung des Landratsamts
gelesen, nur sozialer Bereich.
Außerdem habe ich festgestellt, dass Sie keine Geduld haben.
Alles musste schnell bei Ihnen gehen, auch wenn es amtliche
Fristen zur gründlichen Bearbeitung gibt.
Ewig bleibt mir daher Ihr "Eilt"-Stempel in Erinnerung.
Ich schreibe noch an das Amtsgericht, dass Ihr letztes Schreiben
von mir nicht gewollt war. |
|
|
17. |
Am 15.12. 2015
verweist der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Anwalt 12
an das Verwaltungsgericht. |
|
18. |
Am 16.12.2015 war
ich geschockt über die Klageeinreichung beim Oberlandesgericht
Karlsruhe |
|
Ihr Antrag an das Oberlandesgericht als ich gestern Abend Ihre Briefpost öffnete, war ich geschockt.
Ich konnte nachts kaum schlafen, hatte einen Druck im Kopf und
Herzbeschwerden.
Mein Herz spüre ich jetzt noch.
Die Löschung meiner Akte ist aussichtslos, weil die beiden
Verfahren beim Amtsgericht und Landgericht erfolgslos und weder
Sie noch Rechtsanwältin 10 auf die falschen und
beleidigenden Aussagen über mich eingegangen sind.
Sie verursachen nur Kosten für mich damit ohne eine geringste
Chance auf Erfolg.
Kapieren Sie das endlich.
Ich habe heute morgen um etwa 6 Uhr ein Fax an das
Oberlandesgericht geschickt und den Antrag zurückgezogen, und
zwar mit der Begründung, dass ich Ihre sämtlichen anwaltlichen
Vollmachten widerrufen habe.
Dann habe ich das Fax noch an die Rechtsanwaltskammer geschickt.
Von der haben Sie nichts zu befürchten, wie das Beispiel von
Rechtsanwalt 7 zeigt.
Ich wollte mich heute mit den Verwaltungsgerichtsunterlagen
näher befassen. Bis jetzt konnte ich das nicht aufgrund dieser
neuen unangenehmen Überraschung. |
|
|
19. |
Am 19.12.2015 von
Anwalt 12 ein Brief, in dem er mein Misstrauen und mein
Verhalten nicht versteht |
|
Moser ./.
Nachbarin-X
Kostenerstattung EUR 1.601,25
Zahlungsfrist: 30.12.2015
Sehr geehrte Frau Moser,
ich übersende Ihnen Schreiben der Rechtsanwälte
................. vom 17.12.2015 mit der Bitte um
Kenntnisnahme und um die fristgerechte Veranlassung.
Kann ich mich jetzt endlich darauf verlassen - ich kann Ihnen
nämlich nur raten, die Kostenerstattung zur Vermeidung der
Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des
Amtsgerichts Lörrach vom 29.9.2015, zugestellt am 19.10.2015, zu
vollziehen, und sodann mit ....... abzurechnen!
oder muss ich zu allem Überfluss der Gegenseite auch noch
mitteilen, dass ich Sie nicht mehr vertrete?
Es ist für mich ganz unfasslich, wie geradezu komisch, jedoch
desaströs, sich meine Mandate von Ihnen entwickelt haben, seit
Sie es aufgegeben und abgelehnt haben, mit mir mündlich und
fernmündlich zu kommunizieren.
Zuvor und im ganzen
Nachbarin-X-Prozess der 2.Instanz konnten wir
über alles miteinander reden. Ich habe dort den Prozessstoff und
die Zusammenhänge soweit kennengelernt, dass ich die Verfahren
gegen Polizei und Landratsamt relativ sehr selbstverantwortlich
führen konnte.
Oder haben Sie Fehler in meinen Vorträgen entdeckt? Dann hätten
Sie doch konkret nachgehakt, und ich konnte jederzeit Vorträge
ergänzen.
Aber doch nur da, wo Vorträge sinnvoll und zum Anspruch passten.
Sie haben ein mir objektiv unverständliches Misstrauen
entwickelt, mit dem ich leben muss, und das ich zutiefst
bedauere.
Ich wünsche Ihnen jedoch zunächst ruhige und erholsame Festtage,
und Gesundheit und gute Perspektiven für das Jahr 2016.
Anlage
Zahlungserinnerung!
Kostenerstattung Nachbarin-X |
|
|
20. |
Am 25.12.2015 warf
ich ein Beschwerdeschreiben direkt in seinen Briefkasten ein. Außerdem noch ein Blatt mit einem handgeschriebenen Kommentar. |
|
Hiermit nehme ich meine früheren Dankesschreiben inhaltlich
zurück Ihre überflüssige Belehrung vom 19.12.2015 –
Aus Protest gegen die Polizei, die Justiz und unfähige Anwälte
nehme ich die Zwangsvollstreckung in Kauf
Ich war am Mittwoch persönlich beim Verwaltungsgericht und habe
eigene Unterlagen abgegeben. Die Mitarbeiterin war genervt über
das Rechtschaos. Ich habe ihr beigepflichtet und mich bei ihr
entschuldigt.
Dabei erfuhr ich, dass ein Teil der Schreiben nicht in der
erforderlichen Mehrfertigung abgegeben wurden und dass ein
Schreiben nur ein Aktenzeichen enthalten soll.
Daher werden entsprechende Kosten auf mich zukommen. Damit haben
Sie auf diese Mitarbeiterin unnötige Arbeiten abgewälzt. Und
dann haben Sie am Anfang auch noch angerufen, ob die Unterlagen
angekommen sind.
Sie haben die Kooperation mit mir abgelehnt. Es sind
Gerichtskosten für überflüssige Eingaben entstanden. Ich habe
Ihnen auch angeboten, erforderliche Dokumente bei mir
auszudrucken. Das haben Sie auch ignoriert.
Die neueste Kopie vom Verwaltungsgerichtshof belegt, dass die
Mandatsentziehung bei Ihnen noch nicht wirksam ist.
Ich werde jetzt Ihre Eingaben genau prüfen und dann dem
Verwaltungsgerichtshof möglicherweise mitteilen, dass diese
Eingaben von vornherein sinnlos bzw. zu früh waren, weil der
Polizeibericht inhaltlich immer noch nicht vollständig widerlegt
ist.
Falls dies der Fall sein sollte, beende ich das Verfahren.
Letzteres war das Ihre Hauptaufgabe, bei der Sie willentlich und
wissentlich versagt haben.
Daher sind Ihre Löschungsversuche meiner Akte völlig sinnlos,
kosten mich aber Geld, Zeit und Nerven.
Und noch einmal:
Ich untersage Ihnen,
noch einmal ein Schreiben wegzuschicken,
bevor ich nicht mein Einverständnis gegeben habe.
Eine Zwangsvollstreckung hinzunehmen fällt mir nicht leicht. Es
ist eine große Belastung für mich, die sich in verschiedenen
körperlichen Symptomen äußert.
Weitere überflüssige Ratschläge von Ihnen dazu verbiete ich mir.
|
|
|
|
Schriftlicher Kommentar
für die persönliche Abgabe meines Briefes vom heutigen Datum:Nachdem ich den Brief an Sie, Herr
Anwalt 12, geschrieben habe,
habe ich den Brief des Landratsamts an den
Verwaltungsgerichtshof gelesen.
Und dann war mir endgültig klar:
Ich bin wieder auf den falschen Anwalt hereingefallen. |
|
|
XII. |
Strafrecht
|
1. |
An Anwalt 12: 2.11.2015: |
|
Ihre Adresse und die von der Rechtsanwältin 10 habe
ich von der oben genannten Liste, weil ich mir sicher
bin, dass es verschiedene Strafrechtsverstöße mir
gegenüber gab und gibt.
Trotzdem gab es von Ihnen und der Anwältin keinen
Hinweis bzw. eine Bemerkung dazu.
Diese Information wollte ich Ihnen doch mal mitteilen.
Zuletzt habe ich am 28.9.2015 eine Strafanzeige wegen
möglicher Zeugenbeeinflussung, Verleumdung usw.
gestellt.
Am gleichen Tag habe ich auch ein Beschwerdeschreiben
abgegeben, und zwar über die Nichteinleitung von
Strafverfahren zu meinen Gunsten und über die nicht
zulässige Einleitung des Strafverfahrens wegen Bedrohung
gegen mich.
Bis heute habe ich kein Schreiben von der
Staatsanwaltschaft erhalten.
|
|
XIII. |
Weitere Aktivitäten von Anwalt 12
trotz Vollmachtsentzug Die fehlen hier aus Zeitgründen.
Dieses Schreiben muss heute noch weg. |
|
|
G. Moser |
|