Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 Verhalten beim Verwaltungsgericht


Moser Adresse .......................................................

25.01.2016

Aktenzeichen 4 K 2170/15 und 4 K 2449/15

Stellungnahme zum Verhalten von Rechtsanwalt 12,
vor allem bei seinen Aktivitäten gegenüber dem Verwaltungsgericht Freiburg

Im Oktober 2014 hatte ich eine umfangreiche Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht,
die alle Folgen des Polizeiberichts im Auftrag meiner Nachbarin-X und dem begünstigendem Verhalten des Landratsamt und der Gemeinde gegenüber dem nicht zulässigen Gewerbe meiner Nachbarn enthielt. Diese Klage war so unprofessionell, dass es dem Verwaltungsgericht zugemutet werden konnte, sie zu lesen, vor allem, weil sie 21 Seiten und umfangreiche Anlagen umfasste.

Nach meinen juristischen Niederlagen beim Amtsgericht und Landgericht, war Rechtsanwalt 12 bereit, sich mit der verwaltungsrechtlichen Seite meines Falls zu beschäftigen.
Dazu hat er vom Verwaltungsgericht meinen unprofessionellen Klageversuch (4 AR 38/14 oder 4 AR 48/14) zugeschickt bekommen.

Bevor Rechtsanwalt 12 die aktuellen Klagen bzw. Eingaben beim Verwaltungsgericht gemacht hat, hatte er die Möglichkeit, sich mit meinem Klageentwurf zu befassen.

Er hat dann sowohl die Klage gegen die Polizei als auch gegen das Landratsamt ohne vorherige Zustimmung durch mich eingereicht.

M.E. fehlen in der Klage gegen das Landratsamt wesentliche Teile. Außerdem hat er m.E. viel zu früh das Thema Aktenlöschung beantragt. Es sind nun relativ viele Aktenzeichen entstanden und damit auch hohe Kosten für mich, die ich sicher niemals wieder ersetzt bekomme.

 

Überblick:

 

I. Anwalt 12 lehnt eine Kooperation mit mir zusammen ab.
 
II. Anwalt 12 hat zuwenig Geduld (Beispiele)
 
III. Anwalt 12 hält den Wunsch von mir nicht ein,
Schreiben bzw. Schriftsätze nur mit meiner Zustimmung wegzuschicken.
 
IV. Anwalt 12 ignoriert oder widersetzt sich wichtigen Anliegen von mir, z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem Landratsamt einzubinden.
 
V. Anwalt 12 möchte zunächst nicht gegen die Polizei klagen, dann reicht er eine Klage ein, mit der ich nicht einverstanden war.
 
VI. Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch, den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt überprüfen zu lassen und nicht nur für einen Teil
 
VII. Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch,
darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.
 
VIII. Anwalt 12 geht nur allmählich auf meinen Wunsch nach Zeugen ein.
 
IX. Möglicherweise von vornherein sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung
 
X. Vorschlag einer sehr ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch Anwalt 12.
 
XI. Möglicherweise überflüssige kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12
 
XII.  Strafrecht (Die Adresse von Anwalt 12 habe ich aus der Pflichtverteidigerliste)
XIII. Weitere Aktivitäten von Anwalt 12 trotz Vollmachtsentzug

 


I. Anwalt 12 lehnt eine Kooperation mit mir zusammen ab
  z.B. gemeinsames Erstellen der Unterlagen oder Ausdrucken von Unterlagen . Erstellen von Übersichten der Geschehnisse, neue Stellungnahme zum Fall von mir.
Grund:
Er tippt alles mit der Schreibmaschine und hat kein offizielles Anwaltsbüro. Ich habe ein Arbeitszimmer mit mehreren Computern und Druckern. Mein gesamter Fall ist digitalisiert.
Ich habe eine kaufmännische Ausbildung und hätte als Assistentin für ihn arbeiten können.
 
1. Ausschnitt aus meinem Brief vom 4.7.2015:
Da ich alle Unterlagen schnell ausdrucken kann, bitte ich Sie, dass wir die Verwaltungsgerichtsklage gemeinsam bei mir erstellen. Ich kann Sie mit meinen Pkw abholen und wieder nach Hause fahren.

Außerdem schlage ich vor, dass bei jedem Schriftwechsel mit der Polizei, mit dem Landratsamt, mit der Behörde für die Aktenlöschung ein Übersichtsblatt beigelegt wird, was alles durch den Polizeibericht passiert ist und welche grundlegenden Rechte verletzt worden sind.
Es sind oft neue Bearbeiter, die keine Ahnung vom Fall haben.

2.

Seine Antwort dazu am 7.7.2015:
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist!
   

II.  Anwalt 12 hat zuwenig Geduld (Beispiele)
1. Klageerwiderung der Gegenseite hat er am 14.4., ich am 15.4. erhalten.
Am 16.4. hat er schon die Klageerwiderung fertig, bittet um Kenntnisnahme und Rückruf, weil er die Post so aufgeben möchte, dass sie am 20.4. ankommt.

14 + 14 = 28. Die Klageerwiderung hätte auch einige Tage später weggeschickt werden können. Sie enthält keine Hinweise auf die unwahren Aussagen der Gegenpartei.

Am 20.04. 2015 erlässt das Landgericht Freiburg den Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
Anwalt 12 ist der Meinung, dass sein Schreiben vorher nicht gelesen wurde. Das ist aber nicht sicher.

2. Obwohl die Frist bis zum 15.5. läuft, reicht er sein Schreiben am 8.5.2015 ein.
Dabei bezeichnet er mich als "prozessunfähig'", weil dies seiner Meinung nach nicht zu vermeiden ist. Auf die unwahren Behauptungen der Gegenpartei und die seltsamen Zeugenbenennungen geht er nicht ein.
3. Am 27.5.2015 schickt er ein Schreiben an die Polizei in Lörrach ab.
Am 28.5.2015 ruft er dort an und erkundigt sich nach dem Eingang des Schreibens.
Dies teilt er mir mit Schreiben vom 28.05.2015 mit.
4. Am 18.6. erhält er ein Schreiben von der Polizei.
Am 19.6. schreibt er zurück und ich bekomme die Kopie davon per Post.
5. Brief vom 2.9.2015, Eilt sehr, Eilt
Stellungnahme gegenüber dem Gericht bis 20.9.möglich !!!
Am 7. 9. schickt er das Schreiben weg.

III. Anwalt 12 hält den Wunsch von mir nicht ein, nur Schreiben bzw. Schriftsätze mit meiner Zustimmung wegzuschicken.
 
1. Aus seinem Brief vom 29.6.2016:
Ich werde natürlich die Klage erst mit Ihrem Einverständnis einreichen, und ich werde Sie von weiterer Korrespondenz, die bei mir noch kommen sollte, umgehend verständigen.
   
2. Aus seinem Brief vom 7.7.2015
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist!....
   
3a. Am 5.9.2015 an ihn
Ich werde nicht ohne Ihre Vollmacht und ohne Ihre Zustimmung vortragen und schreiben, aber die gewünschte gemeinsame Schriftsatzfertigung muss ich ablehnen, da ich meinen Vortrag selbst zu verantworten habe. Dafür muss ich Sie um Verständnis bitten. Auch wenn Ihre mediale Einrichtung der meinigen turmhoch überlegen ist!....
3b. Am 12.9.2015 an ihn
In meinen Schreiben an Sie vom 5.9.2015 habe ich geschrieben:
Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe.

Beim Schreiben an das Verwaltungsgericht vom 10.9.2015 haben Sie dies nicht eingehalten.
..

   
4. Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und Änderungswünsche von mir.
Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015.

Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten zugeschickt.

Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre neue Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe folgenden Vermerk geschrieben:

Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen zurück.

Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.

Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht geschildert und haben meine Änderungsvorschläge überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste, vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an die Aussagen der Gegenseite an.

Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen weggeschickt haben. Dazu haben Sie von mir möglicherweise noch nachträglich wichtige Informationen bekommen.

   
5. Am 20.9.2015 an ihn ....
4. Anwalt 12 reicht am 18.9.2015 die Klage der Polizei ein, obwohl es einen Entwurf für den 21.9. gibt und Änderungswünsche von mir.
Ihr Schreiben vom 17.9.2015 und Ihre eingereichte Klage vom 18.9.2015
Sie halten sich nicht daran, mir vorher die Schreiben vorzulegen,
bevor Sie sie wegschicken.
Ihre Nachricht auf der Sprachbox vom 19.9.2015

Sehr geehrter Herr Anwalt 12

Am 14.9.2015 haben Sie mir den ersten Klageentwurf für das Verwaltungsgericht gegen das Innenministerium geschickt und Sie wollten ihn bis spätestens Samstag wegschicken. Angekommen sind die Schreiben am 15.9.2015.

Am 15.9.2015 haben Sie nochmals zwei geänderte Seiten zugeschickt.

Am 16.9.2015 habe ich schriftlich mitgeteilt, dass Ihre neue Klageschrift ergänzt wird.
Außerdem wollte ich 3 Anlagen hinzufügen und habe folgenden Vermerk geschrieben:

Wenn Sie diese drei Punkte nicht aufnehmen, ziehe ich meinen Auftrag an Sie, gegen die Polizei zu klagen zurück.

Mit Schreiben vom 17.9.2015, haben Sie eine Klage eingereicht, ohne Sie mir vorher vorzulegen.

Dabei haben Sie den Vorfall im Juli 2009 aus Ihrer Sicht geschildert und haben meine Änderungsvorschläge überhaupt nicht angenommen. Das ist das allerschlimmste, vor allem der Begriff „nervenstrapazierend" haben Sie mir zugeordnet.
Ihre Vorfallschilderung deckt sich nicht mit anderen älteren Schreiben von mir, sondern lehnt sich eher an die Aussagen der Gegenseite an.

Ich finde es auch nicht fair, wenn Sie eine Klage gegen die Polizei ohne Bedenkzeit von wenigen Tagen weggeschickt haben.

   
6. Schreiben von Anwalt 12 an Verwaltungsgericht vom 12.10.2015 ohne vorherige Vorlage ....
 
7. Am 9.11.2015 gibt er den Antrag auf Beweisverfahren ab und übernimmt meinen Vorschlag nur teilweise.
 
8. Am 11.11.2015 Ruhen der Vollmacht oder Vollmachtsentzug ......
Brief an das Verwaltungsgericht mit Kopie an Anwalt 12
Aus meinem Brief an ihn vom 11.11.2015:
 
Ihr gestriger Anruf auf meiner Sprachbox war der blanke Hohn für mich

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

Ihre besten Wünsche auf der Sprachbox sind für mich der blanke Hohn,
weil Sie meine Wünsche zu meinen Rechtsproblemen ignorieren:

In meinen Schreiben vom 5.9.2015 und 12.9.2015 steht:

Ich möchte ab jetzt, dass Sie nur noch Schreiben wegschicken, die ich vorher gelesen habe und für die ich eine gewisse Bedenkzeit habe.

Diesen Wunsch habe ich weiterhin, aber er wird von Ihnen nicht respektiert.

Mein wichtiges berechtigtes Anliegen in den Unterlagen, die ich am 6.11.2015 bei Ihnen abgegeben habe, ist m.E. zu stark gekürzt worden. Wenigsten der erste Abschnitt hätte unverändert übernommen werden können.

   

IV. Anwalt 12 ignoriert oder widersetzt sich wichtigen Anliegen von mir, z.B. Bau- und Gewerberecht in die Klage gegenüber dem Landratsamt einzubinden.
  Obwohl er genügend Unterlagen aus meinem selbst erstellten Klageversuch hat, verwendet er sie nicht und gibt die Klage ab.
   

V. Anwalt 12 möchte zunächst nicht gegen die Polizei klagen, dann reicht er eine Klage ein, mit der ich nicht einverstanden war.
  Von Anwalt 12 am 11.9.2015
 
sobald nun das Verfahren gegen den Landkreis Lörrach - 4 K 1908/15 vom Verwaltungsgericht an das Landgericht verwiesen wird,
könnten wir die von Ihnen gewünschte eigene Klage gegen die Polizei auf Feststellung der Fehlerhaftigkeit und Rechtsverletzung des Polizeiberichts und seiner Weiterleitung bei dem Verwaltungsgericht erheben.

Darüber denke ich nach.

   

VI. Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch,
den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts insgesamt überprüfen zu lassen und nicht nur für einen Teil
1. Seite 2 meinem Brief an ihn vom 11.8.2015
Gertrud Moser Brief vom 11.08.2015 Seite 2

Der Polizeibericht enthält vier Hauptteile:
1) Festplattenschaden (der wird m.E. immer zu sehr in den Mittelpunkt gestellt).
2) Die Falschinformation, dass ich andauernd auffallen soll. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin pro Tag meistens nur wenige Minuten auf der öffentlichen Straße. Diese Falschinformation kann nur durch Zeugen widerlegt werden.
3) Die Angaben, dass ich psychisch krank sein soll mit späterem Beweis durch Nennung meines Bruders. Das ist eine ungeheuerliche Dreistigkeit.
4) Ich soll eine in polizeilichen Kreisen als psychisch krank gelten. Das hat die Polizei akzeptiert.

In den Klageerwiderungen der Gegenseite werde ich erneut mit verschiedenen Falschaussagen belastet, die weder in der 1. Instanz noch in der 2. Instanz anwaltlich ausdrücklich nicht moniert wurden.
Ich kann nicht mehr glauben, dass derartige Übertreibungen normal sein sollen. Warum wurde nicht beantragt, dass der Bauleiter mit seinen Aussagen vereidigt werden soll?

Bei Anträgen zur Aktenlöschung muss m.E. unbedingt endlich eine Nachbarschaftsbefragung durch eine autorisierte staatliche Institution durchgeführt werden.
Während des Telefongesprächs haben Sie mir erneut mitgeteilt, dass ich kein Recht auf Zeugen habe. Das kann ich nicht akzeptieren.

Und zu den Hinweisen, dass der Petitionsausschuss eine Überprüfung vorgenommen haben soll. Das hat er nicht und daher habe ich auch auf meine Nachfrage keine konkrete Antwort bekommen. Ich habe eine Petition mit nummerierten Anliegen eingereicht, dann nachträglich noch mehr. Für die Nachträge wurde mir zugesichert, dass diese auch bearbeitet werden würden. Es ist aber kein einziger Punkt bearbeitet worden. Der Petitionsausschuss hat aus verschiedenen belastenden Schreiben eine Zusammenfassung gemacht. Er ist für Behördenfehler zuständig und hat keinen einzigen moniert bzw. überprüft.

Ich plane einen Brief an das Polizeipräsidium Freiburg, zu Händen Herrn R., dem Leiter des gesamten Bereichs, weil ich im Rahmen des Baurechts mit ihm zu tun hatte, wo er ursprünglich tätig war.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


2.
 
Mein Brief vom 3.9.2015 an ihn
Ich bleibe dabei, dass ich einen Anspruch auf den Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts in allen Teilen habe, auch wenn der Nachweis mit zunehmenden Jahren schwieriger wird.

3.
 
Sein Brief vom 3.9.2015 an mich
Der Abstand von 6 Jahren zum Geschehen vom 7.7.2009/8.7.2009 führt dazu, Ihre Rehabilitierung mit Konzentration auf objektive Tatsachen und Umstände, wie ich sie in der Klage darstelle, zu betreiben: der Entschuldigungsbrief vom 9.7.2009 (zeitnah!) und die Kausalität des Computerschadens vom 7.7.2009 sind die zwei objektiven Hebel gegen die ''weichen" falschen Unterstellungen
("Geltung als psychisch krank"). Dazu kommt die Einmischung in die Nachbarschaft und die Baustelle der Nachbarin.
  Mit meiner "Einmischung in die Nachbarschaft" meint er meine Eingaben an das Landratsamt Lörrach.

4
.

Sein Brief vom 4.9.2015 an mich:
Der Petitionsausschuss hat den Fehler der Polizeibehörden nicht erkannt: deshalb müssen wir ihn eben im Prozess jetzt darstellen.
   
5. Am 12.09.2015 an Anwalt 12
Ihre beiden Zeugenvorschläge beziehen sich auf den Polizeibericht.
Zu den enthaltenen sehr belastenden Aussagen habe ich am 28.8.2015 an Sie geschrieben:
 
Ich möchte aber, dass sie stattdessen den Antrag stellen,
dass eine Zeugenbefragung von Nachbarn erfolgt, weil dies bisher die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Zivilgerichte abgelehnt haben.

Vermutlich ist der Begriff „Antrag" nicht fachgerecht. Meinen Willen habe ich Ihnen aber eindeutig mitgeteilt. Diesen Willen ignorieren Sie.

Ihre Begründung zur Zeugennennung Nachbarn-X vom 28.8.2015:

Dass das zwischen Ihnen und Nachbarn-X unstreitig ist, weiss ich aus dem Moser/Nachbarin-X-Prozess auch.

Aber wir sind nicht in Rechtsstreit gegen Nachbarn-X, sondern gegen das Landratsamt Lörrach. Dort wurde meines Wissens bisher nichts von der Entschuldigung vorgebracht.

Ich ergänze: Dort wurde auch nicht vorgebracht, dass ich bisher bei keiner staatlichen Institution das Recht auf von mir benannte Zeugen hatte.

Ich erwarte, dass Sie ein entsprechendes Schreiben formulieren und mir es vorlegen, so dass das endgültige Schreiben noch rechtzeitig bis zum 20. September 2015 beim Verwaltungsgericht eintrifft.

Hier mein Vorschlag:

Folgende Formulierungen im Polizeibericht erwecken den Eindruck, dass Frau Moser für die Öffentlichkeit erkennbare Verhaltensweisen hat, die Nachbarin-X zu folgenden Formulierungen veranlassten:
 
(1) Frau Moser gilt, so die Anzeigeerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank, jedoch wurden in dieser Sache bislang keine Maßnahmen getroffen.

Sie selbst habe bisher ebenfalls keine weiteren Stellen von dem Zustand der Frau MOSER in Kenntnis gesetzt.

 
Die o.a. AE , welche Bauherrin der Baustelle ist, war bei diesem Vorfall ebenfalls anwesend und entschloss sich nach diesem Vorfall (ähnliche Vorfälle ereignen sich laut der Anruferin andauernd), die Polizei hinzu zu ziehen und dort um Rat zu fragen.

Diese unwahren Aussagen können nur durch eine umfangreiche Nachbarschaftsbefragung belegt werden. Dies haben die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Amts- und Landgericht und der Petitionsausschuss verweigert.

Die mehrfach beantragte Vernehmung von Nachbarin-X wurde ebenfalls abgelehnt, Sie musste ihre verheerenden belastenden Aussagen über mich nicht konkretisieren und konnte in der Folgezeit in weiteren Schreiben mich mit neuen unwahren Aussagen belasten, ebenfalls ohne Konkretisierung und Beweisen.

   
6.  Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12

Zu große Betonung von Kleinigkeiten bzw. des Einzelfalls, Ignoranz der übrigen wichtigen Aussagen. Ablehnung von Zeugen

Der Computerschaden vom 7.7.2009 ist der einzige harte Tatbestand, alles andere ist unkonkretes Mobbing, Stimmungsmache gegen Sie diese "Eindrücke" können und sollten zusammenfallen mit der rationalen Realität des Schadens - statt dem behaupteten Hirngespinst.
   
Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der Johann-Peter-Hebel-Strasse als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was?

Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was ?

Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden.
   
Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am Petitionsausschuss - wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie. Glauben Sie mir.

 


VII. Anwalt 12 widersetzt sich meinem Wunsch,
darauf hinzuweisen, dass meine Petition beim Landtag nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Der Petitionsbeschluss wird von der Polizei und dem Landratsamt als Beweis verwendet, dass mein Fall schon überprüft wurde

1. Der Petitionsausschuss hat meine Originalpetition nachweislich nicht ordnungsgemäß bearbeitet.

Darauf habe ich Anwalt 12 mehrfach hingewiesen. In meinem unprofessionellen Klageversuch ist der Beweis enthalten. z.B. 25.8.2015.
Am gleichen Tag schreibt er an das Verwaltungsgericht und verwendet die Petitionskopie als Anlage K18 ohne Hinweis auf ihre Mängel.

Dieses Argument verwendet er nie, sondern nimmt es hin, dass sowohl das Innenministerium (23.7.2015) und der Landkreis Lörrach auf diesen ablehnenden Beschluss verweisen.

Am 26.6. bedankt er sich für die Informationen im Schreiben vom 18.6. ohne Hinweis auf die möglichen Petitionsbearbeitungsfehler.

2. Aus meinem Brief vom 3.9.2015
Mich würde noch interessieren, ob Sie immer noch der Meinung sind, dass der Petitionsausschuss meine Petition überprüft bzw. (ordnungsgemäß) bearbeitet hat.
   
3. Schreiben vom 29.9. von Anwalt 12
 
Eine Kritik an den anderen Gerichten - oder auch am Petitionsausschuss  wirkt nur negativ gegen Sie, statt für Sie. Glauben Sie mir.
   

VIII.  Anwalt 12 geht nur allmählich auf meinen Wunsch nach Zeugen ein.
1. Schreiben vom 29.9.2015 von Anwalt 12

Ablehnung von Zeugen

Es bringt ihnen, Frau Moser, wenig bis gar nichts, gegen diese Stimmungsmache Ihre Nachbarschaft der ...............................-Strasse als "Zeugen" aufzubieten. Zeugen für was?

Es kann Ihnen doch nur zusätzlich schaden - schon allein das Gerede im Dorf über den Aufwand von Zeugenvernehmungen. Für was ?
Deshalb die Konzentration auf den Festplattenschaden.

   
2. Von Anwalt 12 am 3.11.2015
Inzwischen ist mir auf Ihre letzten Briefe vom 30.10. und 2.11.2015, für die ich mich bedanke, ein zusätzlicher Verfahrensweg eingefallen, den wir beantragen könnten - während und im Rahmen des o.g. Verfahrens Moser ./. Land Baden-Württemberg:

ein Beweisverfahren nach § 485 ff. ZPO
durch die Vernehmung Ihrer Zeugen zur Widerlegung der Behauptung im Polizeibericht, Sie seien vor dem 7. Juli 2009 als psychisch krank aufgefallen.

Ein Beweisverfahren ist zulässig, wenn die Gegenseite zustimmt. Diese Zustimmung müsste von der Polizei erbeten und verlangt werden. Die Zeugenvernehmung würde vor dem Verwaltungsgericht in der anhängigen Streitsache (o.g.) durchzuführen sein.

Es wäre allerdings damit zu rechnen, dass dann auch Nachbarin-X - die Anzeigenerstatterin - als Zeugin vernommen würde. Wir könnten die Zeugin Nachbarin-X von uns aus benennen - 'und ihre Vernehmung konfrontieren mit der "Vorgeschichte ...im Verhältnis mit meinen Nachbarn Nachbarn-X" in Ihrer Darstellung vom 2.11.2015, die ich dafür komplett dem Verwaltungsgericht vorlegen täte.

Um darzulegen und zu beweisen, dass diese Vorgeschichte von nachbarschaftlichen Anständen und Belastungen von der Zeugin Nachbarin-X zu Unrecht als psychische Erkrankung angezeigt wurde, um sie im Dorf zu mobben.

Bitte nennen Sie mir einige Ihrer angegebenen Zeuginnen und Zeugen. Nicht zu viele!

Käme nicht auch der Altbürgermeister ....... als Zeuge in Betracht?

Er könnte erklären, wie er mit dem Polizeibericht als Ortspolizeibehörde umgegangen ist.

Bitte geben Sie mir alle Zeugen mit den aktuellen Anschriften an.

Für jeden Zeugen würden Kosten anfallen, die Ihnen vom Gericht möglicherweise als Vorschuss in Rechnung gestellt werden, wenn in Ihrem Namen das Beweisverfahren beantragt wird.

   
3. An Anwalt 12 am 6.11.2015:
 
Zum Thema Zeugen hätte ich gerne eine Übersicht abgeben, wann und bei welchen Institutionen mir das Recht auf Zeugen verweigert wurde. Dazu reicht die Zeit nicht, weil ich heute Morgen wegfahre. Verweigert wurde die Zeugenbefragung vom Amts- und Landgericht 2009 und 2010 und natürlich bei den letzten Verfahren. Auch der Petitionsausschuss hat diese Methode zu meinen Gunsten verweigert.

Außerdem möchte ich, dass auf die nachgewiesenen Falschaussagen der Gegenpartei hingewiesen wird (siehe meine Stellungnahme beim Amtsgericht), mit dem Ziel, dass die mögliche Zeugen „y und x Nachbarn-X" von vornherein als nicht besonders glaubwürdig gelten.

Nach der Verwaltungsgerichtsordnung entscheiden nur die Richter, ob Zeugen befragt werden und nicht die Gegenpartei. Ich habe die neuste Version aus dem Internet heruntergeladen. Mit dem Suchbegriff „Zeugen" findet man mit einem Computer sofort alle Paragraphen, in denen das Wort Zeugen vorkommt. (§ 87 (1) 6., § 93a (2), § 95 (1), § 96 (1), 97, § 180).
Im Internet sind inzwischen alle Gesetze in der neusten Version sofort verfügbar.

 
Falls es eine Vorortbesichtigung gibt, könnte der Vorschlag gemacht werden, dass die Zeugen in einem Zimmer des Rathauses der Gemeinde Binzen befragt werden. Dann könnte eine größere Anzahl befragt werden. Frau x...... hat inzwischen ein relativ hohes Alter, so dass eine Fahrt nach Freiburg mit zuviel Aufregung verbunden sein könnte. Herr x....... hat soviel ich weiß, Rückenprobleme.

Die Anzahl der Zeugen soll meiner Meinung nach durch das Gericht bestimmt werden. Da inzwischen Zeugen verstorben oder umgezogen sind, muss ich sie aktualisieren, so wie Sie es wünschen.

Da die Polizei meiner Meinung nach inzwischen befangen ist, dürfte sie keine Zeugen mehr befragen, sondern nur ein Gericht.

Zeugen bzw. Laien können eigentlich nicht das Anzeichen ein psychischen Erkrankung beurteilen. Gefahr: Ich bin ruhig und kaum zu sehen. Das könnte auch als psychische Erkrankung ausgelegt werden.

Daher mein Vorschlag im Text Seite 2

Antrag auf Vernehmung von Zeugen

zu der Tatsache:

dass die Antragstellerin in ihrem Wohnort Binzen bis zum 7. Juli 2009 keine auffälligen Verhaltensweisen gezeigt hat, vor allem nicht solche, die einer Behörde gemeldet werden müssten.

Ebenfalls kein rücksichtsloses Verhalten, auch nicht im Zusammenhang mit dem Gewerbe von Familie Nachbarn-X

Weitere mögliche Fragen, wie oft sie mich gesehen haben und Beobachtungen über mich.

Zum ehemaligen Bürgermeister gibt es Schriftwechsel zum Thema Stellplatzverpflichtung für mich und Polizeibericht. Per Email ist belegt, dass er angeblich keine Zeit für ein Gespräch mit mir hatte.

Er hat aber von sich aus meine Nachbarn angerufen und sie gefragt, was mit mir los sein.

Bei einer späteren Akteneinsicht im Herbst 2010 war kein Polizeibericht vorhanden. Daher könnte es sinnvoll sein, dass er als Zeuge geladen wird.

Dann sollten ihm aber zu allen genannten Themen Fragen gestellt werden, auch, wie es möglich ist, dass das Nachbarn-X-Gewerbe seit etwa 2005 existierte ohne dass ich als direkte Nachbarin informiert wurde.

Ich muss die Zeugenbefragung im voraus bezahlen. Das ist mir klar.
 


IX. Möglicherweise von vornherein sinnlose bzw. erfolglose Schreiben von Anwalt 12 zur Aktenlöschung und damit unnötige Kostenbelastung
 
1. Schreiben vom 30.5.2015 an die Landesjustizverwaltung:
  Auskunftersuchen für Voraussetzungen einer vorzeitigen Aktenvernichtung. Natürlich hat er mich davon einfach nur in Kenntnis gesetzt. Da noch keine Falschaussagen der Gegenpartei bewiesen sind, ist es sinnlos, eine vorzeitige Aktenvernichtung zu beantragen.
 
  a) Irreführende Information im Betreff: "XVII 9635 Betreuung Gertrud Moser,"
Damit erweckt er den Eindruck, dass ich unter Betreuung stehe und möchte dann die Aktenlöschung
 
  b) Text aus diesem Schreiben:
Der Bericht war auch Gegenstand des inzwischen abgeschlossenen Rechtsstreits in Sachen Moser ./. Nachbarin-X - Amtsgericht Lörrach: 2 C 1446/14, Landgericht Freiburg: 3 S 24/15 - wegen Schadensersatz.
Die Klage wurde abgewiesen

M.E. sinnlose Begründung, außerdem war mein 1. Ziel, das Recht auf Zeugen, was mir wieder verweigert wurde.
 

2. Aus dem Schreiben vom 3.9.2015 von Anwalt 12:
   
Das Verfahren zur Aktenvernichtung bei der Justizverwaltung des Amtsgerichts Lörrach halte ich für aussichtsreicher, sobald Sie einen positiven Titel bei dem Landgericht gegen den Landkreis Lörrach erstritten haben.

Lehnt das Amtsgericht ab, steht der Weg zum Oberlandesgericht Karlsruhe nach §§ 23 ff. EG GVG noch offen.

Der Berichterstatter des Verwaltungsgericht bestätigt in dem Schreiben vom 31.8.2015 diesen Rechtsweg.

   
3. Von Anwalt 12 am 6.11.2015
 
Im Vergleich zum Entwurf habe ich das Beweisverfahren erweitert auch auf den Landkreis Lörrach. Das Ergebnis (in einem Protokoll) kann dann evtl. in Prozess verwendet werden.

Ich habe die Zeugin Nachbarin-X und den Altbürgermeister einstweiler weggelassen , - ebenso Ihre "Vorgeschichte".

Das kann gegebenenfalls nachgeholt werden oder im Prozess
noch vorgelegt werden. Für die Frage Ihrer Auffälligkeit
ist die Vorgeschichte ohne Belang.

   
4. Am 9.11. gibt er die Vorgeschichte doch ab.
   

X. Vorschlag einer sehr ungeschickten Information für die gegnerischen Partei durch Anwalt 12.
 
1. Briefausschnitt vom 7.7.2015
 
Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu überlegen und schliesslich doch zuzustimmen, dass die Landrätin, die darum ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt, - die Akten des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen darf.

Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x..... ist wohl der "springende Punkt":

Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge sein.

  

2.
 
Diesen Vorschlag habe ich am 13.7.1015 natürlich abgelehnt.
 
  1. Wie schon bei einem Telefongespräch erwähnt, finde ich es indiskutabel dem Landratsamt die Betreungsakte zur Einsicht zu gewähren.
 
  2. Das Landratsamt hat mehrfach Akten vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3.
Es gibt widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge beim Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht der Betreuungsakte belegt werden können.
 
  3. Das Landratsamt hat höchsten ein Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt hat.
 
   
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge sein.
  1. Jeder Bürger und jede Institution ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet.
Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein Strafrechtsverstoß sein kann.
 
  2. Die Landrätin hat langjährige Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen müssen.
 
  3. Ich bin nicht der Meinung, dass wir den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben.
Diesen Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und beim Bau- und Gewerberecht.
 

XI. Möglicherweise überflüssige kostenpflichtige Aktivitäten von Anwalt 12
 
1. Ausschnitt aus meinem Brief vom 4.7.2015:
 
Ich möchte unbedingt die Polizei vor dem Verwaltungsgericht verklagen, u.a. auch wegen der gravierend unterschiedlichen Behandlungsweise von  Nachbarin-X und mir. Beide sind wir persönlich erschienen. Ich wollte auch beraten werden und habe keinerlei Hilfe bekommen.
  Muss man vor der Klage gegen die Polizei eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wenn es zuvor schon umfangreichen Schriftwechsel mit der Polizei gegeben hat, wobei die Beschwerden von der Polizei teilweise als Dienstaufsichtsbeschwerde ausgelegt und dann abgelehnt wurden?
 
2. Ausschnitt aus seinem Brief vom 7.7.2015
 
Sie bekommen einen 2. Brief in Eile.
Mir ist eingefallen ein neuer Vorschlag:

Statt dem Brief an die Landrätin jetzt zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei beim Inneministerium Baden-Württemberg zu erheben - und zwar mit Ihrem Schreiben vom 7.2.2015 und der abschlägigen Antwort das Polizeipräsidiums Freiburg (E. G.) vom 12.2.2015

Das Innenministerium hat die Dienstaufsicht über die Polizei.

Anlage: Vollmachtsformular für eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei

   
3. Ausschnitt aus meinem Brief vom 4.7.2015:
Ihr Schreiben vom 7.7.2015

hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren Argumenten (Letztere in Rahmen)

 
Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden.
Kommentar am 6.5.2016:
Zur Zeit reicht Anwalt 12 beim Amtsgericht Lörrach sehr viele Unterlagen ein, so dass die Akten zum neuen Aktenzeichen zugemüllt werden. Beim Verfahren geht es darum, dass er nicht akzeptieren will, dass ich ihm sämtliche Vollmachten entzogen habe.
 
  1. Wenn Sie zunächst nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten, muss m.E. die Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte enthalten.
Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen sie genannt werden.
 
  2. Soweit ich das verstanden habe, ist gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet.
 
  3. Anwalt 3 und ich haben schon erfolglos Schreiben im Sinne von Dienstaufsichtsbeschwerden getätigt. Er hat leider nicht geklagt. Sie haben mir gegenüber erwähnt, wieso ich bei meiner Rechtssache so lange gewartet habe. Aus meinem Unterlagen ist zu erkennen, dass dies nicht der Fall ist.
   
4. Ausschnitt aus meinem Brief vom 13.7.2015:
 
Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien.

Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis
Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die Polizei.
  1. Sie haben von mir genügend Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu Nachbarin-X behandelt hat. Daher muss gegen beide Institutionen vorgegangen werden.
 
  2. Bis heute sind vermutliche Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet vorhanden.
In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt.
 
 
5. Ausschnitt aus seinem Brief vom 30.7.2015:
 
Die Erfolgsaussichten einer Folgenbeseitigungsklage sind
nach der Befassung des Landtags und des Petitionsausschusses vom 18.7.2013 zur Petition 15/2512 betr. polizeiliche Ermittlungen nach meiner Einschätzung nicht sehr gut.

Aber wir sollten zunächst eine Antwort des Landratsamtes Lörrach zum Anspruchsschreiben vom 15.7.2015 abwarten.
 
6. Ausschnitt aus dem Brief vom 12.10. an Anwalt 12 vom Verwaltungsgericht

Es wird gebeten, künftige Schriftsätze und Anlagen in 2facher Fertigung einzureichen. 4 K 2449/15
 

7. Am 9.11. wird er nochmals vom Verwaltungsgericht hingewiesen, Schriftsätze in 2facher Fertigung einzureichen
 
8. Am 18.11. wieder Hinweis: Schriftsätze in 2facher Fertigung einzureichen
 
9. Am 30.11. möchte er vor dem Amtsgericht wegen vorzeitiger Aktenvernichtung klagen mit Entwurf und Vollmachtsformular.
 
10. Am 2.12. schreibe ich, dass es keine weiteren Vollmachten mehr gibt und dass ich kein Vertrauen mehr habe.
 
Zur Zeit bin ich am Überlegen bzw. Feststellen, ob Sie mir mehr geschadet als genutzt haben.

Zum möglichen Prozessbetrug aufgrund von Falschaussagen der Gegenpartei sind Sie gar nicht eingegangen. Was ich in meiner zu späten Stellungnahme geschrieben habe, hätten Sie meiner Meinung nach beim Landgericht aus vorhandenen Unterlagen angeben können.

Da Sie dazu keine wichtigen Argumente von mir übernommen haben, musste ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und Prozessbetrug schreiben.
Die wurde abgelehnt und ich bin dabei, die Beschwerde für die Ablehnung zu schreiben.
Vermutlich wird diese Beschwerde wieder abgelehnt und ich brauche dann einen Anwalt.
Da Sie von der Anzeige wissen, kommen Sie auf keinen Fall in Frage, weil Sie sich überhaupt nicht dafür interessiert haben.

   
11. Am 3.12.2015 schreibt er trotzdem an das Amtsgericht und schickt mir eine Kopie davon.
 
12. Am 8.12.2015 an ihn per Einschreiben mit Rückschein:
 
Mein Schreiben vom 2.12.2015
Ihr Schreiben vom 3.12.2015 an das Amtsgericht Lörrach
Vollmachtsentzug für sämtliche Rechtsangelegenheiten von mir

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

Sie haben schon wieder ein Schreiben weggeschickt ohne dass ich es vorher sehen und eigene Wünsche dazu Ihnen gegenüber äußern konnte.

Damit muss ich jetzt das Amts- und Landgericht informieren, dass sämtliche Vollmachten von mir Ihnen gegenüber als anwaltliche Vertretung nicht mehr gültig sind.

   
13. Am 8.12.15 antwortet der Amtgerichtsdirektor auf das Schreiben von Anwalt 12,

das ich als Kopie von ihm bekomme. Natürlich negativ

 
14. Mit Schreiben vom 10.12. informiert mich Anwalt 12 einschl. Kopie, dass der Amtsgerichtsdirektor negativ geantwortet hat.
 
15. Am 11.12.2015 verbiete ich ihm per Brief, Schreiben zu meinem Rechtsfall wegzuschicken.
 
Ihr Schreiben vom 10.12.2015

Sie haben wieder ohne Rücksprache mit mir ein Schreiben an das Amtsgericht geschickt, von dem ich dann sowieso erwartet habe, dass es wirkungslos ist.
Und so ist es passiert und mein Aktenberg ist wieder unnötig vergrößert worden.

Ich verbiete Ihnen, noch einmal ein Schreiben in meinem Rechtsfall wegzuschicken.

Damit nichts mehr passiert, wäre es besser, wenn Sie mir möglichst viele meiner Unterlagen, z.B. meine unprofessionelle Klage beim Landgericht zurückgeben.

Und nochmals:
Ich widerrufe meine Vollmachten gegenüber Ihnen und möchte mit Ihnen nichts mehr zu tun haben.

   
16. Am 12.12.2016 folgender Brief
 
Mein gestriges Schreiben, Klageerwiderung vom Landratsamt

Im gestrigen Schreiben habe ich mich in der Eile verschrieben, weil ich Ihren Brief erst kurz vor Briefkastenleerung bei der Post geschrieben habe.

Ich möchte meine unprofessionelle Klage beim Verwaltungsgericht zurück.

Darin ist eindeutig belegt, dass es Begünstigungen des Landratsamts und der Gemeinde Binzen beim Bau- und Gewerberecht gegenüber meinen Nachbarn gegeben hat. Das haben Sie in Ihrer professionellen Klage nicht erwähnt.

Eben habe ich diagonal die Klageerwiderung des Landratsamts gelesen, nur sozialer Bereich.

Außerdem habe ich festgestellt, dass Sie keine Geduld haben. Alles musste schnell bei Ihnen gehen, auch wenn es amtliche Fristen zur gründlichen Bearbeitung gibt.

Ewig bleibt mir daher Ihr "Eilt"-Stempel in Erinnerung.

Ich schreibe noch an das Amtsgericht, dass Ihr letztes Schreiben von mir nicht gewollt war.

 
17. Am 15.12. 2015 verweist der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde von Anwalt 12 an das Verwaltungsgericht.
 
18. Am 16.12.2015 war ich geschockt über die Klageeinreichung beim Oberlandesgericht Karlsruhe
 
Ihr Antrag an das Oberlandesgericht

als ich gestern Abend Ihre Briefpost öffnete, war ich geschockt.

Ich konnte nachts kaum schlafen, hatte einen Druck im Kopf und Herzbeschwerden. Mein Herz spüre ich jetzt noch.

Die Löschung meiner Akte ist aussichtslos, weil die beiden Verfahren beim Amtsgericht und Landgericht erfolgslos und weder Sie noch Rechtsanwältin 10 auf die falschen und beleidigenden Aussagen über mich eingegangen sind.

Sie verursachen nur Kosten für mich damit ohne eine geringste Chance auf Erfolg.
Kapieren Sie das endlich.

Ich habe heute morgen um etwa 6 Uhr ein Fax an das Oberlandesgericht geschickt und den Antrag zurückgezogen, und zwar mit der Begründung, dass ich Ihre sämtlichen anwaltlichen Vollmachten widerrufen habe.

Dann habe ich das Fax noch an die Rechtsanwaltskammer geschickt. Von der haben Sie nichts zu befürchten, wie das Beispiel von Rechtsanwalt 7 zeigt.

Ich wollte mich heute mit den Verwaltungsgerichtsunterlagen näher befassen. Bis jetzt konnte ich das nicht aufgrund dieser neuen unangenehmen Überraschung.

 
19. Am 19.12.2015 von Anwalt 12 ein Brief, in dem er mein Misstrauen und mein Verhalten nicht versteht
 
Moser ./. Nachbarin-X Kostenerstattung EUR 1.601,25
Zahlungsfrist: 30.12.2015

Sehr geehrte Frau Moser,

ich übersende Ihnen Schreiben der Rechtsanwälte ................. vom 17.12.2015 mit der Bitte um Kenntnisnahme und um die fristgerechte Veranlassung.

Kann ich mich jetzt endlich darauf verlassen - ich kann Ihnen nämlich nur raten, die Kostenerstattung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 29.9.2015, zugestellt am 19.10.2015, zu vollziehen, und sodann mit ....... abzurechnen!

oder muss ich zu allem Überfluss der Gegenseite auch noch mitteilen, dass ich Sie nicht mehr vertrete?

Es ist für mich ganz unfasslich, wie geradezu komisch, jedoch desaströs, sich meine Mandate von Ihnen entwickelt haben, seit Sie es aufgegeben und abgelehnt haben, mit mir mündlich und fernmündlich zu kommunizieren.

Zuvor und im ganzen Nachbarin-X-Prozess der 2.Instanz konnten wir über alles miteinander reden. Ich habe dort den Prozessstoff und die Zusammenhänge soweit kennengelernt, dass ich die Verfahren gegen Polizei und Landratsamt relativ sehr selbstverantwortlich führen konnte.

Oder haben Sie Fehler in meinen Vorträgen entdeckt? Dann hätten Sie doch konkret nachgehakt, und ich konnte jederzeit Vorträge ergänzen.

Aber doch nur da, wo Vorträge sinnvoll und zum Anspruch passten.
Sie haben ein mir objektiv unverständliches Misstrauen entwickelt, mit dem ich leben muss, und das ich zutiefst bedauere.

Ich wünsche Ihnen jedoch zunächst ruhige und erholsame Festtage, und Gesundheit und gute Perspektiven für das Jahr 2016.

Anlage
Zahlungserinnerung!
Kostenerstattung Nachbarin-X

 
20. Am 25.12.2015 warf ich ein Beschwerdeschreiben direkt in seinen Briefkasten ein.

Außerdem noch ein Blatt mit einem handgeschriebenen Kommentar.

 
Hiermit nehme ich meine früheren Dankesschreiben inhaltlich zurück

Ihre überflüssige Belehrung vom 19.12.2015 –
Aus Protest gegen die Polizei, die Justiz und unfähige Anwälte nehme ich die Zwangsvollstreckung in Kauf

Ich war am Mittwoch persönlich beim Verwaltungsgericht und habe eigene Unterlagen abgegeben. Die Mitarbeiterin war genervt über das Rechtschaos. Ich habe ihr beigepflichtet und mich bei ihr entschuldigt.

Dabei erfuhr ich, dass ein Teil der Schreiben nicht in der erforderlichen Mehrfertigung abgegeben wurden und dass ein Schreiben nur ein Aktenzeichen enthalten soll.

Daher werden entsprechende Kosten auf mich zukommen. Damit haben Sie auf diese Mitarbeiterin unnötige Arbeiten abgewälzt. Und dann haben Sie am Anfang auch noch angerufen, ob die Unterlagen angekommen sind.

Sie haben die Kooperation mit mir abgelehnt. Es sind Gerichtskosten für überflüssige Eingaben entstanden. Ich habe Ihnen auch angeboten, erforderliche Dokumente bei mir auszudrucken. Das haben Sie auch ignoriert.

Die neueste Kopie vom Verwaltungsgerichtshof belegt, dass die Mandatsentziehung bei Ihnen noch nicht wirksam ist.
Ich werde jetzt Ihre Eingaben genau prüfen und dann dem Verwaltungsgerichtshof möglicherweise mitteilen, dass diese Eingaben von vornherein sinnlos bzw. zu früh waren, weil der Polizeibericht inhaltlich immer noch nicht vollständig widerlegt ist.
Falls dies der Fall sein sollte, beende ich das Verfahren.

Letzteres war das Ihre Hauptaufgabe, bei der Sie willentlich und wissentlich versagt haben.

Daher sind Ihre Löschungsversuche meiner Akte völlig sinnlos, kosten mich aber Geld, Zeit und Nerven.

Und noch einmal:

Ich untersage Ihnen,
noch einmal ein Schreiben wegzuschicken,
bevor ich nicht mein Einverständnis gegeben habe.

Eine Zwangsvollstreckung hinzunehmen fällt mir nicht leicht. Es ist eine große Belastung für mich, die sich in verschiedenen körperlichen Symptomen äußert.
Weitere überflüssige Ratschläge von Ihnen dazu verbiete ich mir.
 

 
 
Schriftlicher Kommentar
für die persönliche Abgabe meines Briefes vom heutigen Datum:

Nachdem ich den Brief an Sie, Herr Anwalt 12, geschrieben habe, habe ich den Brief des Landratsamts an den Verwaltungsgerichtshof gelesen.

Und dann war mir endgültig klar:
Ich bin wieder auf den falschen Anwalt hereingefallen.

 

XII.  Strafrecht
 
1.  An Anwalt 12: 2.11.2015:
 
Ihre Adresse und die von der Rechtsanwältin 10 habe ich von der oben genannten Liste, weil ich mir sicher bin, dass es verschiedene Strafrechtsverstöße mir gegenüber gab und gibt.
Trotzdem gab es von Ihnen und der Anwältin keinen Hinweis bzw. eine Bemerkung dazu.
Diese Information wollte ich Ihnen doch mal mitteilen.

Zuletzt habe ich am 28.9.2015 eine Strafanzeige wegen möglicher Zeugenbeeinflussung, Verleumdung usw. gestellt.
Am gleichen Tag habe ich auch ein Beschwerdeschreiben abgegeben, und zwar über die Nichteinleitung von Strafverfahren zu meinen Gunsten und über die nicht zulässige Einleitung des Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich.

Bis heute habe ich kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten.
 


XIII.  Weitere Aktivitäten von Anwalt 12 trotz Vollmachtsentzug

Die fehlen hier aus Zeitgründen. Dieses Schreiben muss heute noch weg.

   
G. Moser

Geändert am:   11.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de