07.02.2015
AZ: 7236/2009/PR und Fest E1 / 0300.8-1
Ihr Schreiben vom 07.02.2015
Anlage: keine
Sehr geehrte Frau Moser,
in Ihrem Schreiben verlangen Sie die Zeugenbefragung von
einer Vielzahl von Personen durch das Polizeirevier Weil am
Rhein.
Die Polizei wird z.B. im Falle von Straftaten tätig. Dabei
vernimmt sie selbstverständlich auch Zeugen.
Im konkret vorliegenden Fall ist allerdings eine Straftat
nicht erkennbar.
So dass Zeugenvernehmungen nicht in Frage kommen.
Vorsorglich leite ich Ihr Schreiben der Staatsanwaltschaft
Lörrach zur Entscheidung weiter.
Weiterhin leite ich Ihr Schreiben an das Amtsgericht Lörrach
weiter hinsichtlich des Löschungsantrags der Betreuungsakte.
Nach meinem Kenntnisstand ist das von Ihnen beginnend in 2009
betriebene Verfahren abgeschlossen.
Leider muss ich Ihre Bitte Zeugenbefragungen durchzuführen
abschlägig bescheiden.
Mit freundlichem Gruß
E.G.
Leiter Führungsgruppe |