Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung (Aktenaussonderung und -vernichtung)
hier: StreitwertDie gegen den
Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015,
Az.: 4 K 1908/15, zugestellt am 17.10.2015, mit Schriftsatz vom
23.10.2015 eingelegte
Beschwerde ist am 23.10.2015 beim Verwaltungsgericht
Freiburg eingegangen.
Das Verwaltungsgericht hat der Beschwerde nicht abgeholfen.
Der Beschwerdegegner erhielt Doppel der Beschwerdeschrift mit
der Bitte, sich zu der Beschwerde bis zum 11.12.2015 zu äußern.
Die Schriftsätze sind in 2facher Fertigung einzureichen.
Der Vorsitzende
gez. E.......
Präsident des VGH
Beglaubigt
gez. xxxx
Amtsinspektorin. |