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Eingabe von Anwalt 12


Anwalt12 Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

Lörrach, 23.10.2015

4 K 1908/15
 

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung 
(Aktenaussonderung und -vernichtung)
Streitwert-Beschwerde

Ich lege hiermit gegen die Festsetzung des Streitwertes auf EUR 5.000,-- in dem Einstellungs-Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015, zugestellt am 17.10.2015, namens der Klägerin

Beschwerde

ein.

Ich ersuche darum,

auf die Beschwerde der Klägerin die Streitwertfestsetzung
in dem Beschluss vom 13.10.2015 abzuändern und den Streitwert in dem abgetrennten Verfahren auf EUR 500,-- festzusetzen.

Begründung

Die Aktenaussonderung und -vernichtung (bei dem Amtsgericht Lörrach) ist Teil der von der Klägerin begehrten Folgenbeseitigung, war jedoch kein selbständiger Teil der Klage gegen den Beklagten.

Ich verweise auf den Kl.-Schriftsatz vom 21.8.2015 (Seite 2)

"Ziel ist es, nun, mit dem positiven Grundurteil zur Folgenbeseitigung" (- gem. Klageschrift vom 12.8.2015 "Antrag auf Zwischenurteil..") "von der Justizverwaltung die vorzeitige Aussonderung und Vernichtung der Gerichtsakten.. des Betreuungsgerichts im Verfahrensgang der §§ 23 ff. EG GVG zu verlangen und durchzusetzen.."


Die Aktenvernichtung war daher auch nie Gegenstand des Klagantrages der Klägerin gegen den Beklagten.

Daher erscheint die Streitwertfestsetzung ganz und gar unangemessen hoch. Sie führt zu einer Verdoppelung des Wertes. der Klageschrift in Verbindung mit der Verweisung des abgetrennten Verfahrens wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung) - 4 K 2377/15 -.

Da die Umstellung auf Fetstellungsklage mit Kl.Schriftsatz vom 12.10.2015 (mit Anlage K 19.1) keine Berücksichtigung gefunden hat, genügt die Festsetzung auf den Mindeststreitwert.

Rechtsanwalt 12


Geändert am:   10.01.2019

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