Mein Entwurf zur Vorgeschichte des Vorfalls im Juli 2009
Es kann nie eine Aktenlöschung geben, wenn der Polizeibericht
nicht vollständig widerlegt wird.
Ihre Adresse als Rechtsanwalt habe ich in der
Strafverteidigerliste
der Rechtsanwaltskammer entdeckt
Sehr geehrter Herr Anwalt 12
Beiliegend ein Entwurf zur Vorgeschichte des Vorfalls im Juli
2009.
Ihre Adresse und die von der Rechtsanwältin 10 habe ich von
der oben genannten Liste,
weil ich mir sicher bin, dass es verschiedene
Strafrechtsverstöße mir gegenüber gab und gibt.
Trotzdem gab es von Ihnen und der Anwältin keinen Hinweis bzw.
eine Bemerkung dazu.
Diese Information wollte ich Ihnen doch mal mitteilen.
Zuletzt habe ich am 28.9.2015 eine Strafanzeige wegen
möglicher Zeugenbeeinflussung, Verleumdung usw. gestellt.
Am gleichen Tag habe ich auch eine Beschwerdeschreiben
abgegeben, und zwar über die Nichteinleitung von Strafverfahren
zu meinen Gunsten und über die nicht zulässige Einleitung des
Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich.
Bis heute habe ich kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft
erhalten.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Anlagen
Vorgeschichte zum
Vorfall von 2009
Schreiben an die Polizei vom 28.04.2010
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