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Brief an Anwalt 12 am 2.11.2015


2.11.2015

Mein Entwurf zur Vorgeschichte des Vorfalls im Juli 2009
Es kann nie eine Aktenlöschung geben, wenn der Polizeibericht nicht vollständig widerlegt wird.
Ihre Adresse als Rechtsanwalt habe ich in der Strafverteidigerliste
der Rechtsanwaltskammer entdeckt

Sehr geehrter Herr Anwalt 12

Beiliegend ein Entwurf zur Vorgeschichte des Vorfalls im Juli 2009.

Ihre Adresse und die von der Rechtsanwältin 10 habe ich von der oben genannten Liste,
weil ich mir sicher bin, dass es verschiedene Strafrechtsverstöße mir gegenüber gab und gibt.
Trotzdem gab es von Ihnen und der Anwältin keinen Hinweis bzw. eine Bemerkung dazu.
Diese Information wollte ich Ihnen doch mal mitteilen.

Zuletzt habe ich am 28.9.2015 eine Strafanzeige wegen möglicher Zeugenbeeinflussung, Verleumdung usw. gestellt.

Am gleichen Tag habe ich auch eine Beschwerdeschreiben abgegeben, und zwar über die Nichteinleitung von Strafverfahren zu meinen Gunsten und über die nicht zulässige Einleitung des Strafverfahrens wegen Bedrohung gegen mich.

Bis heute habe ich kein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten.
 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlagen

Vorgeschichte zum Vorfall von 2009

Schreiben an die Polizei vom 28.04.2010


GM-Kommentar:


Geändert am:   10.01.2019

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