Der Neubau meiner Nachbarn wird
möglicherweise nicht so genutzt wie es im Bauantrag steht. Daher
wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzprobleme in
einem früheren ruhigen Wohngebiet seit etwa 2009. Der Neubau
gegenüber (Wohngebäude mit Büro für Freiberufler) wird von einem
großen ...........unternehmen mit Mitarbeitern und Kundenverkehr
geführt. Daher gibt es eine größere Verkehrsbelastung im
Wohngebiet und Belegung von öffentlichen Stellplätzen.
Meine Nachbarn haben eine Holzwand zur Straße hin gebaut, so
dass der zum zugehörigen Stellplatz nicht mehr genutzt wird. Zur
Zeit haben Sie drei Pkw und ein Wohnmobil, die auf dem
gegenüberliegenden Grundstück meist geparkt werden, zwei PKWs im
Carport. Der Carport soll nach Auskunft des Landratsamts zu den
Stellplätzen des Neubaus gehören.
2009 erhob ich Einspruch gegen den Neubau wegen fehlender
Stellplätze und stellte die Frage, ob das Gewerbe meines
Nachbarn überhaupt zulässig ist. Daraufhin wurde für mich eine
Stellplatzakte angelegt und meine geringfügige Nachhilfe als
mögliches Gewerbe in Frage gestellt. Dazu gibt es
Schriftwechsel. Erst mit Hilfe eines Anwalts wurde das Gewerbe
eingestellt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus diesen Gründen das
Landratsamt wegen des Polizeiberichts mir kein rechtliches Gehör
gewährte und den Polizeibericht an das Amtsgericht
weiterleitete. Was dann passieren würde, musste dem Landratsamt
bekannt sein.
Es gibt noch ein Mietshaus der Nachbarn-X mit drei Wohnungen.
Es gibt nur einen Stellplatz. Früher wurde das Untergeschoss von
einem Mieter als Parkmöglichkeiten genutzt. Das ist schon lange
nicht mehr der Fall. Das Untergeschoss wurde als Gewerberaum für
die Bodenbelagsfirma genutzt.
2010 gab es eine Angrenzerbenachrichtigung wegen des Baus von
Balkonen und der Nutzung es Untergeschosses für das Gewerbe. Dem
Bau von Balkonen habe ich zugestimmt. Dabei ist mir aufgefallen,
dass dafür sehr viele Unterlagen verwendet wurden, so dass man
das geplante Gewerbe fast übersehen konnte.
Ich erhob Einspruch gegen das Gewerbe mit Begründungen. Bis
heute sind die Balkone nicht gebaut. Es ist möglich, dass das
Untergeschoss weiterhin für gewerbliche Zwecke genutzt wird.
Vor einigen Jahren wurde die Hausarztpraxis B. in das
Seniorenheim am Anfang der Straße verlegt. Ursprünglich waren es
ein Arzt und eine Ärztin. Jetzt sind es zwei Ärzte und zwei
Ärztinnen. In einer früher Gemeinderatssitzung wurde von einem
Mitglied bemängelt, dass das Seniorenheim zu wenig Stellplätze
hat.
Daher gibt es erneut Stellplatzprobleme in der gesamten
Straße. Aus diesem Grund hat eine Familie einen Zaun gebaut.
Andere haben Parkverbotsschilder aufgestellt.
Ich mache daher die Gemeinde B. und das Landratsamt Lörrach
für diesen Zustand verantwortlich.
Ohne das illegale Gewerbe und den Stellplatzproblemen wäre es
sicher nicht zu meiner Reaktion gekommen. |