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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Vorgeschichte zu diesem Rechtsfall


AS 29 (4 K 2449/15)

Moser-Adresse .......

5.11.2015

Vorgeschichte bzw. wichtige Ereignisse vor dem 7.7.2009 zum
Verhältnis mit meinen Nachbarn-X

Problem: Mein freier Zugang zum Grundstück

Ich möchte belegen, dass ich nicht grundlos am 7.7.2009 weinend und wütend auf der Straße war.
 

1. Frühphase: Einige Jahre ab und zu zwei Schäferhunde im Eingangsbereich ab 1993
 
2. Von etwa 2005 bis etwa 2010 erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzproblem aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes meiner Nachbarn.
 
3. Ich werde als auffällig ohne Begründung bezeichnet.
Dann habe ich das Recht, Nachbar-X Senior als auffällig zu beschreiben, weil mit seinem langjährigen Verhalten eine gewisse nachbarschaftliche Beeinträchtigung verbunden ist.
 
4. Der Neubau meiner Nachbarn wird möglicherweise nicht so genutzt wie es im Bauantrag steht. Daher wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzprobleme in einem früheren ruhigen Wohngebiet seit etwa 2009.


1. Frühphase: Einige Jahre ab und zu zwei Schäferhunde im Eingangsbereich ab 1993
  Seit 1993 wohne ich wieder im Elternhaus in B..
Damals wohnten Mieter mit zwei Schäferhunden nebenan, in dem jetzt das Ehepaar x und y Nachbarn-X wohnen.

Manchmal liefen die Schäferhunde in meinem Eingangsbereich (siehe Foto) herum, so dass ich mich nicht getraute, mein Grundstück zu verlassen oder es zu betreten. Natürlich habe ich dies dem damaligen Nachbarn mitgeteilt, und ihm erklärt, dass ich eine große Angst vor Hunden habe.

Weil dies wirkungslos war, erzählt ich dies Nachbarn-X, Senior. Der erwiderte nur, dass ihn das nichts angehe. Möglicherweise war er damals noch Hauseigentümer.

1995 nahm ich Kontakt mit einem Hundeausbilder auf und fragt ihn um Rat, ob es möglich wäre, dass ich trotz Hundeangst mir einen eigenen Hund anschaffen kann.

Er sah darin kein Problem und so kaufte ich bei einem Hundezüchter eine Bobtailhündin, mit der ich einen Kurs bei dem Hundeausbilder machte.
Als dann meine Hündin draußen auf meinem eingezäunten Grundstück war, ließ der Nachbar wieder seine Hunde in den Eingangsbereich, obwohl ich das nicht wollte.
Im Laufe der Zeit hat sich ergeben, dass ich eine sehr mutige Hündin hatte, die keinen Hund an mich heranließ.

Etwa um 2000 wohnten  x und y Nachbarn-X im Nachbarhaus. Damals heirateten sie und ich schenkte der Braut ein Fachbuch über Kinder, weil sie schwanger war.
Probleme gab es nicht mit ihnen.
 

2. Von etwa 2005 bis etwa 2010 erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzproblem aufgrund des nicht zulässigen Gewerbes meiner Nachbarn.
  Etwa um 2005 verlagerte Nachbar-X sein Gewerbe, ansässig in der Schweiz (Google-Auskunft) nach B. mit der Firmenadresse ...........Str. ...
Es handelte sich um einen Groß- und Einzelhandel mit Fußbodenbelägen einschließlich Internethandel (Homepage gesichert auf CD). Er und seine Frau arbeiteten noch regelmäßig außer Haus. Der Lieferort und die Kaufabwicklungen wurden oft im Untergeschoß des Mietshauses (Eigentümer: ........Familie) in der ..............Str. ....
Angeblich wussten die Gemeinde Binzen und das Landratsamt Lörrach nichts davon.
Das kann nicht sein, weil die Firma Nachbar-X in der Vergangenheit an einer B. Gewerbeausstellung teilnahm.
Die Haus-Nr. .. gehörte nicht zur Firmenadresse. Daher klingelten öfters Lieferanten bei mir, die nicht wussten, wo sie die Ware abstellen sollten.

Oft benötigten sie auch eine Empfangsbestätigung. Außerdem nahm ich auch Postpakete für meine Nachbarn an. Das fand ich als Nachbarin so in Ordnung und ich machte mir kaum Gedanken über die Zulässigkeit des Gewerbes hier im Wohngebiet.

Im Laufe der Zeit gab es verstärkten Kunden- und Lieferverkehr. Viele Kunden- und Lieferantengespräche fanden auf der Straße statt. Da es hier in der Straße kaum öffentliche Stellplätze gibt, wurde manchmal mein Eingangsbereich zugeparkt oder links und rechts standen parkende Autos, so dass ich dann keine Einparkversuche unternahm, sondern woanders einen Stellplatz suchte. Wenn ein Lkw Waren ablud, war es daneben so eng, dass ich lieber wendete und über einen Umweg nach Hause fuhr.

Dabei hatte ich manchmal den Eindruck, dass ich von Nachbar-X noch verspottet wurde. Dass dieser Eindruck vermutlich richtig war, belegen die herabsetzenden Äußerungen meiner Nachbarn im Polizeibericht, in der Strafanzeige gegen mich und in den Klageerwiderung beim Amtsgericht und Landgericht.

Besondere Rücksichtnahme von mir wurde überhaupt nicht honoriert.
 

3. Ich werde als auffällig ohne Begründung bezeichnet.
Dann habe ich das Recht, Nachbar-X Senior als auffällig zu beschreiben, weil mit seinem langjährigen Verhalten eine gewisse nachbarschaftliche Beeinträchtigung verbunden ist.
  Beeinträchtigungen von Nachbar-X, Senior.

Als ich den Garten von meiner Mutter übernahm, gab es nur den Drahtzaun und kaum Büsche als Sichtschutz. Wenn ich im Garten war, fiel mir auf, dass Nachbar-X, Senior auch auf der Straße sich aufhielt. Das war mir etwas zu oft. Ich pflanzte Büsche als Sichtschutz.

Im Laufe der Jahre fiel mir auf, dass Nachbar-X,  „zufällig" vorbeilief, wenn ich länger am Auto zu tun hatte. Irgendwie war es einfach zu viel. Irgendwann war er für etwa zwei Wochen weg und das ist mir aufgefallen. Ein ähnliche Beschreibung gibt es in einem Brief vom 28.04.2010 an die Polizei Ich nahm das als nachbarliche Beeinträchtigung hin.

Da Nachbarin-X mich aber inzwischen als auffällig und anderen ähnlichen Merkmalen beschreibt, ist es von ihr eine besondere Dreistigkeit, weil ich normalerweise höchstens wenige Minuten pro Tag auf der Straße bin.
 

4. Der Neubau meiner Nachbarn wird möglicherweise nicht so genutzt wie es im Bauantrag steht. Daher wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzprobleme in einem früheren ruhigen Wohngebiet seit etwa 2009.
  Der Neubau meiner Nachbarn wird möglicherweise nicht so genutzt wie es im Bauantrag steht. Daher wieder erhöhtes Verkehrsaufkommen und Stellplatzprobleme in einem früheren ruhigen Wohngebiet seit etwa 2009.

Der Neubau gegenüber (Wohngebäude mit Büro für Freiberufler) wird von einem großen ...........unternehmen mit Mitarbeitern und Kundenverkehr geführt. Daher gibt es eine größere Verkehrsbelastung im Wohngebiet und Belegung von öffentlichen Stellplätzen.

Meine Nachbarn haben eine Holzwand zur Straße hin gebaut, so dass der zum zugehörigen Stellplatz nicht mehr genutzt wird. Zur Zeit haben Sie drei Pkw und ein Wohnmobil, die auf dem gegenüberliegenden Grundstück meist geparkt werden, zwei PKWs im Carport. Der Carport soll nach Auskunft des Landratsamts zu den Stellplätzen des Neubaus gehören.

2009 erhob ich Einspruch gegen den Neubau wegen fehlender Stellplätze und stellte die Frage, ob das Gewerbe meines Nachbarn überhaupt zulässig ist. Daraufhin wurde für mich eine Stellplatzakte angelegt und meine geringfügige Nachhilfe als mögliches Gewerbe in Frage gestellt. Dazu gibt es Schriftwechsel. Erst mit Hilfe eines Anwalts wurde das Gewerbe eingestellt.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass aus diesen Gründen das Landratsamt wegen des Polizeiberichts mir kein rechtliches Gehör gewährte und den Polizeibericht an das Amtsgericht weiterleitete. Was dann passieren würde, musste dem Landratsamt bekannt sein.

Es gibt noch ein Mietshaus der Nachbarn-X mit drei Wohnungen. Es gibt nur einen Stellplatz. Früher wurde das Untergeschoss von einem Mieter als Parkmöglichkeiten genutzt. Das ist schon lange nicht mehr der Fall. Das Untergeschoss wurde als Gewerberaum für die Bodenbelagsfirma genutzt.

2010 gab es eine Angrenzerbenachrichtigung wegen des Baus von Balkonen und der Nutzung es Untergeschosses für das Gewerbe. Dem Bau von Balkonen habe ich zugestimmt. Dabei ist mir aufgefallen, dass dafür sehr viele Unterlagen verwendet wurden, so dass man das geplante Gewerbe fast übersehen konnte.

Ich erhob Einspruch gegen das Gewerbe mit Begründungen. Bis heute sind die Balkone nicht gebaut. Es ist möglich, dass das Untergeschoss weiterhin für gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Vor einigen Jahren wurde die Hausarztpraxis B. in das Seniorenheim am Anfang der Straße verlegt. Ursprünglich waren es ein Arzt und eine Ärztin. Jetzt sind es zwei Ärzte und zwei Ärztinnen. In einer früher Gemeinderatssitzung wurde von einem Mitglied bemängelt, dass das Seniorenheim zu wenig Stellplätze hat.

Daher gibt es erneut Stellplatzprobleme in der gesamten Straße. Aus diesem Grund hat eine Familie einen Zaun gebaut. Andere haben Parkverbotsschilder aufgestellt.

Ich mache daher die Gemeinde B. und das Landratsamt Lörrach für diesen Zustand verantwortlich.
Ohne das illegale Gewerbe und den Stellplatzproblemen wäre es sicher nicht zu meiner Reaktion gekommen.


Geändert am:   11.01.2019

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