Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief  von Anwalt 12


Anwalt12- Adresse.....

An
Moser-Adresse

Eilt sehr

Lörrach, 18.10.2015

Beschwerde gegen den Verweisungsbeschluss des Verwaltungsgerichts 4 K 2377/15

Sehr geehrte Frau Moser,

falls ich zu der mit meinem Schriftsatz vom 12.10.2015 umgestellten Feststellungsklagen gegen den Landkreis Lörrach in dieser Woche nicht eine weitere Verfahrensnachricht erhalte, möchte ich doch in Ihrem Interesse gegen den Verweisungsbeschluss vom 13.10.2015 die Beschwerde fristgerecht einlegen.

Den Entwurf füge ich zu Ihrer gefl. Kenntnisnahme bei.

Auf meinen Brief vom 12.10.2015 nehme ich Bezug.
Ich bitte Sie dazu um baldige Rücksprache.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Rechtsanwalt 12

Anlage
Entwurf Beschwerdeschrift
 


Anwalt12 Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103

79104 Freiburg

Lörrach, den          

 

4 K 2377/15

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser gegen Landkreis Lörrach
wegen Folgenbeseitigung 

Beschwerde

 


Ich lege hiermit namens und für die Klägerin gegen den Beschluss der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 13.10.2015 - Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges und Verweisung an das Landgericht - fristgerecht

Beschwerde

ein.
 


Ich ersuche,
 
  auf die Beschwerde der Klägerin den Beschluss über Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges und über die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht vom 13.10.2015 wieder  aufzuheben.
 

Begründung:

Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges erachte ich für die Feststellungsklage und den Feststellungsantrag mit Schriftsatz vom 12.10.2015 für gegeben.
 

  Anlage: Schriftsatzdoppel vom 12.10.2015 (4 K 1908/15)
 
 

Begründung:

Die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges erachte ich für die Feststellungsklage und den Feststellungsantrag mit Schriftsatz vom 12.10.2015 für gegeben.

 

Vor der Verfahrenstrennung mit Beschluss der Kammer vom 13.10.2015 - 4 K 1908/15 -, zugestellt am 17.10.2015, wurde die Klageführung umgestellt auf die Feststellungsklage mit Feststellungsantrag zur Rechtswidrigkeit des Beklagtenhandelns mit Schriftsatz vom 12.10.2015.
 Dafür ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

 

  Kl.-Schriftsatz vom 12.10.2015 mit Anlage K 19.1 (4 K 1908/15)

Anlage

Das Feststellungsinteresse, der Klägerin hinsichtlich der Weiterleitung des Polizeiberichts an das Betreuungsgericht ist ebenso gegeben und dargelegt wie das Feststellungsinteresse in der Verwaltungsrechtssache der Klägerin.

 

Der Feststellungsantrag wurde "an Stelle" des Klagantrags vom 7.9.2015 auf Entschädigung vorgetragen.
 
  Moser gegen Land Baden-Württemberg
Verwaltungsgericht Freiburg: 4 K 2170/15
 
Ich bitte, diese Prozessakten für dieses Beschwerdeverfahren beizuziehen,
und auch die Akten des eingestellten Verfahrens 4 K 1908/15.

Das Feststellungsinteresse ist dargelegt worden in der Klageschrift vom 12.8.2015 - 4 K 1908/15 - in den Anlagen K 1 und K 2 Und K 8 - sowie in den weiteren Schriftsätzen vom 25.8.2015 (mit dem Bescheid des Beklagten in Anlage K 17, dem Widerspruch der Klägerin in Anlage K 19) -  und vom 12.10.2015 mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg in Anlage K 19.1.

In letzterem Schriftsatz wurde die Entschädigungsklage auf die Feststellungsklage umgestellt und der Entschädigungsantrag der Klägerin vom 7.9.2015 durch den Klagantrag vom 12.10.2015 ersetzt.

Mit der Beschwerde soll verhindert werden, dass die umgestellte Feststellungsklage von den Trennungs- und Einstellungsbeschlüssen unter:

4 K 1908/15 vom 13.10.2015 mit erfasst wird und sich dadurch erledigte.

 

Rechtsanwalt 12

Anwalt 12

 

Kommentar am 24.4.2016:

Hier ist der geniale Weg zu Deutschlands erfolgreichstem Mobbingverfahren:

Gehen Sie zur Polizei, machen Sie ähnliche, drastische Aussagen zu Ihrer Zielperson wie auf der Startseite dieser Homepage.

Dann werden die Behörden, z.B. das Landratsamt sofort reagieren und ein gerichtliches Betreuungsverfahren anregen.

Wenn es eingeleitet wird, hat die Zielperson keine Zeit, den richtigen Anwalt zu suchen. Außerdem weiß sie vermutlich nicht, wie ihr plötzlich geschieht und wie sie sich wehren kann.

Wenn die Zielperson wütend darüber wird, kann sie als psychisch auffällig eingestuft werden.

Das Betreuungsgericht muss die Falschaussagen trotz Einwendungen nicht überprüfen, sondern darf für die Zielperson umgehend die Erstellung eines psychiatrischen Gutachten anordnen.


 

 

 

 

 


Geändert am:   10.01.2019

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de