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Justitia
  
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Eingabe gegen das Landratsamt Lörrach


Anwalt12 Adresse.....
 

Verwaltungsgericht Freiburg
Habsburgerstr. 103
79104 Freiburg

Lörrach, 25.8.2015

4 K 1908/15

Verwaltungsrechtssache Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach -Kreispolizeibehörde (§ 62 Abs. 3 PolG) -
wegen Folgenbeseitigung

Zur Klagebegründung habe ich ergänzend zur vorgelegten Anlage K 8 - Folgenbeseitigungsanspruch vom 15.7.2015 - vorzutragen:

Der Beklagte hat einen Folgenbeseitigungsanspruch der Klägerin mit Schreiben des Landratsamts Lörrach, Fachbereich Soziales, durch den Fachbereichsleiter M. abgelehnt.

In dem Schreiben vom 17.8.2015 wird noch auf eine Landtagsdrucksache 15/3705 hingewiesen:

eine Petition der Klägerin - Petition 152512 betr. polizeilichen Ermittlungen - fand keine Abhilfe.
 

Kommentar am 17.04.2016:
Frechheit: Ich habe Anwalt 12 mehrfach mündlich zur nicht ordnungsgemäßen Bearbeitung meiner Petition hingewiesen. Er besitzt auch die Original-Petition als Beweis.

Sein Kommentar "fand keine Abhilfe" war seine Interpretation, um keine berechtigte Kritik an der Petition äußern zu müssen.

Er besaß meine echte Petition und gibt keinen Hinweis dazu.


In Nachführung eines Vorverfahrens habe ich gegen den Bescheid vom 17.8.2015 für die Klägerin Widerspruch eingelegt.
 

Landratsamt Lörrach 17.8.2015

Anlage K 17

  Landtagsdrucksache Petition

Anlage K 18

 

Widerspruch 24.8.2015

Anlage K 18

 

Anwalt 12

Anlagen
K 17 bis K 19
 

 

  

Geändert am:   10.01.2019

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