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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief Nr. 1 an Anwalt 12 am 13.7.2015


Moser-Adresse.....

An
Anwalt 12
Adresse.....

13.07.2015

 

Ihr Schreiben vom 7.7.2015, Betreff „Moser ./. Landratsamt und Polizei"
Mein Schreiben vom 4.7.2015.

Sehr geehrter Herr Anwalt 12,

hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren Argumenten (Letztere in Rahmen).

I.

Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn wir den Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag im Laufe des Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt werden.

 

1. Wenn Sie zunächst nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten, muss m.E. die Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte enthalten.
Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen sie genannt werden.
2. Soweit ich das verstanden habe, ist gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet.
3. Anwalt 3 und ich haben schon erfolglos Schreiben im Sinne von Dienstaufsichtsbeschwerden getätigt. Er hat leider nicht geklagt. Sie haben mir gegenüber erwähnt, wieso ich bei meiner Rechtssache so lange gewartet habe. Aus meinem Unterlagen ist zu erkennen, dass dies nicht der Fall ist.
 

II.

 

Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu überlegen. und schliesslich doch zuzustimmen, dass die Landrätin, die darum ersucht hatte und falls sie wieder darum anfragt, - die Akten des Betreuungsverfahrens beim Amtsgericht einsehen darf.
Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x ist wohl der "springende Punkt":

 

1. Wie schon bei einem Telefongespräch erwähnt, finde ich es indiskutabel, dem Landratsamt die Betreuungsakte zur Einsicht zu gewähren.
2. Das Landratsamt hat mehrfach Akten vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3. Es gibt widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge beim Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht der Betreuungsakte belegt werden können.
3. Das Landratsamt hat höchsten ein Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt hat.
 

III.

 

Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung: Trotzdem: Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009 nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen alles auf den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge sein.

 

1. Jeder Bürger und jede Institution ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet.
Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein Strafrechtsverstoß sein kann.
2. Die Landrätin hat langjährige Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen müssen.
3. Ich bin nicht der Meinung, dass wir den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben. Diesen Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und beim Bau- und Gewerberecht.
 

III.

 

Sie haben recht, die Gemeinde B. war als Ortspolizeibehörde beteiligt. Der Bürgermeister von 2009 hat offenbar nur Kenntnis genommen, vom Polizeibericht, hat weder gegen Sie noch für Sie etwas veranlasst-. Er hat das Landratsamt "machen lassen", das ja im Bericht als Adressat erwähnt wird.

 

1. In meiner Verwaltungsklage sind Vermutungen über die mögliche Amtspflichtsverletzung des Bürgermeisters und die Belege dazu.
Daher stimmt es nicht, dass er weder gegen mich noch etwas für mich getan hat.
2. Für Stellplätze und die Zulassung von Gewerben ist auch die Gemeinde zuständig.
Und da gibt es bis heute vermutlich Ungerechtigkeiten, was auch aus den Belegen zu meiner Verwaltungsklage zu entnehmen ist.
 

III.

 

Der Knackpunkt ist die Weiterleitung des Berichts durch das Landratsamt - über die Kreispolizeibehörde durch Fachbereich Soziale Dienst.

 

1. Die Kreispolizei ist zwar von Anwalt 3 angeschrieben worden hat aber nie geantwortet.
2. Weil der Polizeibericht nicht an ein Dezernat gerichtet war, ist er bei der Posteingangsstelle des Landratsamts gelandet. Und wo der dann überall hingekommen ist, konnte das Landratsamt nicht klären.
Dazu wurden mir und Anwalt 3 widersprüchliche Auskünfte gegeben.

Als ich am Montag nach der Akteneinsicht beim Landratsamt war, konnte mir die Urlaubsvertretung nicht helfen, weil Frau K. in Urlaub war. Sie hat dann nochmals eine Kopie von dem Polizeibericht gemacht, den ich in den Akten des Amtsgerichts vorgefunden hat.

Als ich kurz darauf wieder persönlich erschien, soweit ich weiß, war das am nächsten Tag, erklärte sie, es hätte eine Teamsitzung stattgefunden und man könne jetzt nichts mehr tun.

Ich habe auch bei der Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau H., angerufen, und die wusste (angeblich) nicht, dass gegen mich eine Betreuungsverfahren mit Hilfe des Landratsamts eingeleitet wurde.

 

IV.

 

Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass ihr die Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen seien.

Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den Landkreis Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als der gegen die Polizei.

 

1. Sie haben von mir genügend Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu Nachbarin-X behandelt hat. Daher muss gegen beide Institutionen vorgegangen werden.
2. Bis heute sind vermutliche Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet vorhanden.
In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt.
 

V.

 

Ich warte also auf Ihre möglichen Ergänzungen zu meinem Briefentwurf vom 2.7.2015.

 

Dazu habe ich ein extra Schreiben angefertigt.
 

VI.

 

Sonst bin ich auch bereit, dem Brief noch die beiden ärztlichen Atteste von Binzen hinzuzufügen

 

Ich möchte noch keine ärztliche Atteste vorlegen. Es genügt ein Hinweis darauf.
Wenn man meinen gesamten Rechtsfall betrachtet, dann sind die psychischen Belastungen offensichtlich.

 

Mit freundlichem Gruß
G. Moser


Kommentar am 16.04.2016:
Rechtsanwalt 12 hat die vorgeschlagene Zusammenarbeit abgelehnt. Er ist im Pensionsalter, hat keine Erfahrung mit dem Internet und schreibt nur mit einer Schreibmaschine. Aufgrund dieses Schreibens  und auch später wäre eine gemeinsame Zusammenarbeit besser gewesen.

Geändert am:   11.01.2019

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