Moser-Adresse.....
An
Anwalt 12
Adresse.....
13.07.2015
Ihr Schreiben vom
7.7.2015, Betreff „Moser ./. Landratsamt und Polizei"
Mein Schreiben vom 4.7.2015.
Sehr geehrter Herr Anwalt 12,
hier im folgenden nochmals meine Argumente zu Ihren
Argumenten (Letztere in Rahmen).
I.
Wir nützen der Rechtsverfolgung nicht gerade, wenn
wir den Vortrag überlasten, Vor Gericht kann der Vortrag
im Laufe des Verfahrens jenachdem auch noch ergänzt
werden. |
|
1. |
Wenn Sie zunächst nur eine
Dienstaufsichtsbeschwerde vorhaben und dann erst klagen möchten,
muss m.E. die Dienstaufsichtsbeschwerde alle Beschwerdepunkte
enthalten.
Wenn es eine bestimmte Anzahl von Beschwerden gibt, dann müssen
sie genannt werden. |
2. |
Soweit ich das verstanden habe, ist
gar nicht sicher, ob dann ein Gerichtsverfahren stattfindet. |
3. |
Anwalt
3 und ich haben schon erfolglos Schreiben im Sinne von
Dienstaufsichtsbeschwerden getätigt. Er hat leider nicht
geklagt. Sie haben mir gegenüber erwähnt, wieso ich bei meiner
Rechtssache so lange gewartet habe. Aus meinem Unterlagen ist zu
erkennen, dass dies nicht der Fall ist.
|
II. |
Beim Vorgehen gegen das Landratsamt bitte ich Sie zu
überlegen. und schliesslich doch zuzustimmen, dass die
Landrätin, die darum ersucht hatte und falls sie wieder
darum anfragt, - die Akten des Betreuungsverfahrens beim
Amtsgericht einsehen darf.
Was kann es Ihnen noch schaden ?
Das Verfahren ist beendet, das Gutachten Dr. x ist wohl
der "springende Punkt": |
|
1. |
Wie schon bei einem Telefongespräch
erwähnt, finde ich es indiskutabel, dem Landratsamt die
Betreuungsakte zur Einsicht zu gewähren. |
2. |
Das Landratsamt hat mehrfach Akten
vernichtet, auch den Schriftwechsel mit Anwalt 3. Es gibt
widersprüchliche und nicht nachvollziehbare Vorgänge beim
Landratsamt, die schon gar nicht durch eine Akteneinsicht der
Betreuungsakte belegt werden können. |
3. |
Das Landratsamt hat höchsten ein
Recht, auf die Schriftstücke, die es bekommen oder weggeschickt
hat. |
|
III. |
Wir kämpfen ja auch um diese Aktenvernichtung:
Trotzdem: Da die Landrätin D. mit den Vorgängen 2009
nicht befasst war, also sachlich unbefangen, an die
Prüfung herangehen kann, machen wir den Eindruck, wir
hätten etwas zu verbergen, Nein, - wir legen alles auf
den Tisch - und die Aktenentsorgung kann dann eine Folge
sein. |
|
1. |
Jeder Bürger und jede Institution
ist zur ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet.
Das Landratsamt hat dagegen mehrfach verstoßen, was ein
Strafrechtsverstoß sein kann. |
2. |
Die Landrätin hat langjährige
Mitarbeiter, die entsprechend Auskünfte und Akten vorweisen
müssen. |
3. |
Ich bin nicht der Meinung, dass wir
den Eindruck erwecken, dass wir etwas zu verbergen haben. Diesen
Eindruck erweckt das Landratsamt im sozialen Bereich und beim
Bau- und Gewerberecht. |
|
III. |
Sie haben recht, die Gemeinde B. war als
Ortspolizeibehörde beteiligt. Der Bürgermeister von 2009
hat offenbar nur Kenntnis genommen, vom Polizeibericht,
hat weder gegen Sie noch für Sie etwas veranlasst-. Er
hat das Landratsamt "machen lassen", das ja im Bericht
als Adressat erwähnt wird. |
|
1. |
In meiner
Verwaltungsklage
sind Vermutungen über die
mögliche Amtspflichtsverletzung des Bürgermeisters
und die Belege dazu.
Daher stimmt es nicht, dass er weder gegen mich noch etwas für
mich getan hat. |
2. |
Für Stellplätze und die Zulassung
von Gewerben ist auch die Gemeinde zuständig.
Und da gibt es bis heute vermutlich Ungerechtigkeiten, was auch
aus den Belegen zu meiner
Verwaltungsklage
zu entnehmen ist. |
|
III. |
Der Knackpunkt ist die Weiterleitung des Berichts
durch das Landratsamt - über die Kreispolizeibehörde
durch Fachbereich Soziale Dienst. |
|
1. |
Die Kreispolizei ist zwar von
Anwalt 3 angeschrieben worden hat aber nie geantwortet. |
2. |
Weil der Polizeibericht nicht an
ein Dezernat gerichtet war, ist er bei der Posteingangsstelle
des Landratsamts gelandet. Und wo der dann überall hingekommen
ist, konnte das Landratsamt nicht klären.
Dazu wurden mir und Anwalt 3 widersprüchliche Auskünfte gegeben.
Als ich am Montag nach der Akteneinsicht beim Landratsamt war,
konnte mir die Urlaubsvertretung nicht helfen, weil Frau K. in
Urlaub war. Sie hat dann nochmals eine Kopie von dem
Polizeibericht gemacht, den ich in den Akten des Amtsgerichts
vorgefunden hat.
Als ich kurz darauf wieder persönlich erschien, soweit ich
weiß, war das am nächsten Tag, erklärte sie, es hätte eine
Teamsitzung stattgefunden und man könne jetzt nichts mehr tun.
Ich habe auch bei der Leiterin der Betreuungsbehörde, Frau
H., angerufen, und die wusste (angeblich) nicht, dass gegen mich
eine Betreuungsverfahren mit Hilfe des Landratsamts eingeleitet
wurde. |
|
IV. |
Die Polizei hat mehrfach darauf hingewiesen, dass
ihr die Handlungen des Landratsamts nicht zuzurechnen
seien. Deshalb gebe ich der Rechtsverfolgung gegen den
Landkreis Lörrach auch die höhere Erfolgsaussicht als
der gegen die Polizei. |
|
1. |
Sie haben von mir genügend
Argumente, dass die Polizei mich ungerecht im Vergleich zu
Nachbarin-X behandelt hat. Daher muss gegen beide Institutionen
vorgegangen werden. |
2. |
Bis heute sind vermutliche
Ungerechtigkeiten bei den Stellplätzen, bei der Nutzung des
Neubaus und beim nicht zulässigen Gewerbe im Wohngebiet
vorhanden.
In meiner Verwaltungsgerichtsklage habe ich dies aufgeführt. |
|
V. |
Ich warte also auf Ihre möglichen Ergänzungen zu
meinem Briefentwurf vom 2.7.2015. |
|
Dazu habe ich ein extra Schreiben
angefertigt. |
|
VI. |
Sonst bin ich auch bereit, dem Brief noch die beiden
ärztlichen Atteste von Binzen hinzuzufügen |
|
Ich möchte noch keine ärztliche
Atteste vorlegen. Es genügt ein Hinweis darauf.
Wenn man meinen gesamten Rechtsfall betrachtet, dann sind die
psychischen Belastungen offensichtlich. |
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |