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Blinde,
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Justitia
  
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Polizei   an  Anwalt 12


Baden-Württemberg
INNENMINISTERIUM

Innenministerium Baden-Württemberg • Pf. 10 34 65 • 70029 Stuttgart Datum 18.06.2015
  Name F.M.
Rechtsanwalt 12-Adresse.... Durchwahl 0711........
  Aktenzeichen 3-03..........
 
Ihr Schreiben vom 13.06.2015 i.S. Gertrud Moser
 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihr o. g. Schreiben ist beim Innenministerium eingegangen.

Wir haben dieses an das insoweit nach Abschnitt I. Abs. 1 Ziff. 1 der Bekanntmachung der Ministerien über die Vertretung des Landes in gerichtlichen Verfahren und förmlichen Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (Anlage 1) zuständige

Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstraße 1
79114 Freiburg i. Br.

weitergeleitet.

Wir erlauben uns, diesem Schreiben eine Mehrfertigung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg zur Petition 15/02512 zu Ihrer Kenntnisnahme beizufügen (Anlage 2).

Der Landtag hat am 18.07.2013 entsprechend der Beschlussempfehlung entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerold Haouache
 

Anmerkung am 15.4.2016

Die Polizei verwendet als Begründung die angebliche Bearbeitung meiner Petition (Originalpetition). Ich bin der Meinung das die veröffentlichte  Petition 15/02512  nicht nach den Petitionsrichtlinien bearbeitet wurde, sondern nur eine Zusammenfassung der eingereichten Anlagen ist.

Diese Meinung habe ich wiederholt Anwalt 12 mitgeteilt.
Später hat er mir geschrieben, dass es keinen guten Eindruck macht, wenn man den Petitionsausschuss kritisiert.


Geändert am:   10.01.2019

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