| Ihr Schreiben vom 13.06.2015 i.S. 
				Gertrud Moser 
 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Ihr o. g. Schreiben ist beim Innenministerium eingegangen. Wir haben dieses an das insoweit nach Abschnitt I. Abs. 1 
				Ziff. 1 der Bekanntmachung der Ministerien über die Vertretung 
				des Landes in gerichtlichen Verfahren und förmlichen Verfahren 
				vor den Verwaltungsbehörden (Anlage 1) zuständige Polizeipräsidium FreiburgBissierstraße 1
 79114 Freiburg i. Br.
 weitergeleitet. Wir erlauben uns, diesem Schreiben eine Mehrfertigung der 
				Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Landtags von 
				Baden-Württemberg zur 
				Petition 15/02512 zu Ihrer Kenntnisnahme beizufügen 
				(Anlage 2).  Der Landtag hat am 18.07.2013 entsprechend der 
				Beschlussempfehlung entschieden. Mit freundlichen GrüßenDr. Gerold Haouache
 
 |