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Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Anwalt 12 an Innenministerium BW


Rechtsanwalt 12-Adresse.....

An
Land Baden-Württemberg
Innenministerium Stuttgart

 

Lörrach, 27.5.2015

Gertrud Moser gegen Land Baden-Württemberg
wegen
Folgenbeseitigung
aus dem Bericht von POM B. vom 9.7.2009 - 7...../2009/PR –
Polizeirevier Weil am Rhein Streitverkündung v.15.5.2015

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Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige Ihnen mit beigefügter Vollmacht an, dass mich  Frau Gertrud Moser, Adresse......,
mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt hat.

Eine Korrespondenz mit der Polizeidirektion Lörrach mit deren Schreiben, vom 14.12.2009 auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde der Mandantin (Aktenzeichen: FESt 51/    .8-1) und mit dem Schreiben vom 21.1.2010 an Herrn, Kollegen Anwalt 3 ist mir inzwischen bekannt.

Ich beabsichtige, im Namen und Auftrag von Frau Moser vor dem Verwaltungsgericht Freiburg den Folgenbeseitigungsanspruch geltend zu machen, der wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mandantin infolge fehlerhaftem staatlichem Handeln entstanden ist.

Es war nicht sachdienlich, den von der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X angegebenen "Sachverhalt" ungeprüft und nicht verifiziert überhaupt in einer Berichtsform aufzunehmen und weiterzugeben mit der schwerwiegenden Folge, dass das Amtsgericht Lörrach über Frau Moser ein Betreuungsverfahren einleitete und bis zu der Ablehnung einer. Betreuerbestellung auch durchführte, ohne dass sich Frau Moser gegen das Verfahren des Betreuungsgerichts zur Wehr setzen. konnte.

Frau Moser wurde von der Polizei behandelt, als lebten wir einem "Polizeistaat". Sie war laut einem ärztlichen Attest vom November 2014 "aufgrund juristischer Probleme psychisch in einer totalen Erschöpfungssituation". Sie ist es noch immer.

Der Rechtsstreit der Mandantin gegen die Nachbarin-X auf Schadensersatz wegen deren Anzeigenerstattung vom 8.7.2009 blieb in 1. Instanz beim Amtsgericht Lörrach und auch in der Berufung beim Landgericht Freiburg leider erfolglos.

Anmerkung am 15.04.2016:
Anwalt 12 ist nicht auf die Falschaussagen der Gegenpartei eingegangen, obwohl genügend schriftliche Gegenargumente hatte. Dadurch sind m.E. die Falschaussagen der Gegenpartei bestätigt worden. Künftige rechtliche Möglichkeiten sind damit erschwert oder unmöglich.

Da, die "Anzeigenerstatterin" bei der Polizei lediglich "ratsuchend" vorstellig wurde, hatte gar kein Anlass bestanden, ohne eine Kontaktnahme mit der Nachbarin Moser zur Verifizierung und Prüfung des Anzeigengegenstandes überhaupt weiter tätig zu werden.

Es ist ganz unglaublich, dass berichtet werden konnte: "Frau Moser gilt, so die Anzeigenerstatterin, in polizeilichen und familiären Kreisen als psychisch krank..."
- obwohl doch offenbar- keinerlei polizeiliche Erkenntnisse über bzw. gegen Frau Moser vorlagen.

Ich habe im Blick auf eine Staatshaftung dem Land noch vor der Beendigung des Berufungsverfahrens in Sachen Moser / Nachbarin-X vor dem Landgericht mit Schriftsatz vom. 15.5.2015 und mit zahlreichen Informationen zum Sach- und Streitstand den Streit verkündet. (Landgericht Freiburg 3 S 24/15).

Meine Mandantin erwartet neben einer im Ermessen stehenden Entschädigungsleistung vor allem die offizielle Zurücknahme des Berichts durch eine entsprechende Erklärung an alle Adressaten und Empfänger des Berichts vom 9.7.2009: Gemeindeverwaltung Binzen, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht Lörrach - Betreuungsgericht -.

Eine Berufung auf die Anzeigenerstatterin genügt als Rechtfertigung nicht.

Kenntnismängel der Computer-Technologie, der Festplatten-Schadensverursachung, führten am 8. und 9.7.2009 zu den falschen diskriminierenden Behauptungen.

Die geboten gewesene Aufklärung der angeblichen "Gefahrenlage" dieser Nachbarschaft: NachbarnX - Moser durch Personenfeststellung bzw. durch Vorladung der falsch verdächtigten "psychisch auffälligen Person" wurde fehlerhaft unterlassen.

Zu der Anspruchsgrundlage des Folgenbeseitigungsanspruchs beziehe ich mich auf die Literatur in dem Münchener Kommentar (4. Auflege, 2004) BGB/Papier. § 839 RdNr. 80-87.

Zur Vermeidung der Klagerhebung sehe ich einer Klaglosstellung der Frau Gertrud Moser mit entsprechender Stellungnahme bis spätestens

25.6.2015

mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 12 .htm">Rechtsanwalt 12


Geändert am:   11.01.2019

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