Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 •
79013 Freiburg
Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen
27.
Januar 2015/Z
Vermittlung gegenüber Herrn
Rechtsanwalt 7, .....(Adresse)
VM/......./2014 (bitte angeben)
Sehr geehrte Frau Moser,
zu Ihrem Schreiben vom 18. Januar 2015 in der
Vermittlungsangelegenheit betreffend Herrn
Rechtsanwalt 7 mussten wir
feststellen, dass Herr
Rechtsanwalt 7 nicht bereit ist, an einer Vermittlung
teilzunehmen, denn innerhalb der Frist hat er nicht geantwortet.
Ihr neues Schreiben haben wir samt der Anlagen überprüft und
können nicht feststellen, dass es mit
Rechtsanwalt 7 etwas zu tun
hätte.
Hinsichtlich des
Rechtsanwaltes 1 können wir keinen Ansatz für eine
Beschwerde oder Vermittlung erkennen.
Soweit Sie der Auffassung sein sollten, er habe sein Mandat
nicht ordnungsgemäß bearbeitet, könnten wir Ihnen auf
entsprechenden Antrag die Daten zu seiner
Haftpflichtversicherung mitteilen, wenn er dies nicht selbst
tut.
Ansätze für einen Haftungsgrund erkennen wir bislang nicht.
Sollte Ihr Schreiben als Beschwerde über Ihre
Rechtsanwältin 10
aufzufassen sein, die nach Ihrer Darstellung keine
Klageerwiderung gefertigt hat, so muss ich auf folgendes
hinweisen:
Ein Berufsrechtsverstoß wird nicht gesehen, es könnte sich
lediglich um einen zivilrechtlichen Fehler handeln, der
möglicherweise zu einem Schadensersatzanspruch führt.
Wir können allerdings in der Angelegenheit nicht
weiterhelfen, da Sie uns keinen Namen der Rechtsanwältin
mitgeteilt haben und empfehlen, dass Sie sich mit der
Rechtsanwältin selbst ins Benehmen setzen, um deren
Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer
RA W.
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