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Vom Amtsgericht Lörrach


Amtsgericht Lörrach

Amtsgericht Lörrach, PF 1140, 79501 Lörrach

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

Datum:
Durchwahl:
Aktenzeichen:
 
27.01.2015
 07621 408-.......
 2 C 1446/14
(Bitte bei Antwort angeben)
 

In Sachen
Moser, Gertrud ./. Nachbarin-X  wg. Schadenersatz

Sehr geehrte Frau Moser,

die Klägerin möge klarstellen, ob ihr Schriftsatz vom 21.01.2015 als Berufungseinlegung zu verstehen sein soll.

Derzeit geht das Gericht davon aus, dass keine Berufung vorliegt.

Die Klägerin wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Berufung beim Landgericht Freiburg einzulegen ist und am Landgericht Anwaltszwang herrscht. Auch auf die Berufungsfrist wird nochmals hingewiesen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 1 Woche.

Dr. Puchinger
Richterin

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Mit freundlichen Grüßen
x ....
Justizangestellte


GM-Kommentar:

Unfreundliches Schreiben von der Richterin Dr. Puchinger
versehen mit freundlichen Grüßen der Justizangestellten.

Auf meine Frage, warum keine Zeugen geladen wurden, muss wohl die Richterin Dr. Puchinger keine Antwort geben.



Geändert am:   11.01.2019

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