Zurück Menü

Blinde,
weinende
Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Email von RA 15


Von: Anwalt 15............@.................
An: Gertrud Moser  ............@.................
Datum: 01.09.2023 17:53:34

 

Sehr geehrte Frau Moser,

in dem Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen kann ich Ihnen eine sehr erfreuliche Mitteilung machen.

Mit dem anliegenden Schreiben hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Das ist das bestmögliche Ergebnis im Ermittlungsverfahren, weil nicht einmal ein Tatverdacht festgestellt wurde.

Das entspricht dem Freispruch in der Hauptverhandlung.

Ich freue mich, dass die Angelegenheit so schnell und in Ihrem Sinne erledigt werden konnte.

Sie können jetzt erst einmal durchatmen und den Vorfall vergessen.

Mit freundlichen Grüßen

RA 15
Rechtsanwalt

 

Dateianhänge

20230901174831.pdf


GM-Kommentar:

Sarkastischer Humor!!!!
Das ist also eine erfreuliche Mitteilung.
2023, also 5 Jahre später nach der Einleitung dieses Strafverfahrens gegen mich, hat die Staatsanwältin Sattler-Bartusch festgestellt, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.

Erst am 31.12.2023 habe ich per Online-Recherche zum ersten Mal das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen entdeckt.
Dieses Gesetz scheint der zuständigen Staatsanwältin Sattler-Bartusch völlig unbekannt zu sein. Das belegen auch noch unveröffentlichte Maßnahmen von ihr gegen mich.

Mein Strafverteidiger RA 15 scheint auch nicht dieses Wissen zu haben.

Für Akteneinsichten habe ich 127,36 € bezahlt.
 


Geändert am:   18.01.2024

Impressum

Startseite:  www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de