Sehr geehrte Frau Moser,
in vorbezeichneter Angelegenheit liegt nunmehr der als
Anhang beigefügte
Beschluss des Gerichts vor, mit welchem über die
Verteilung der Kosten des Rechtsstreit entschieden wurde. Dem
Beschluss können Sie entnehmen, dass die Kosten des
Rechtsstreits in der Berufungsinstanz der Gegenseite überwiegend
auferlegt wurden.
Die weitere kostenrechtliche Abwicklung werde ich für Sie über
Ihren Rechtsschutzversicherer vornehmen.
Sobald durch die Gegenseite der Vergleichsbetrag vollständig
gezahlt wurde, komme ich - wie besprochen - auf die
Angelegenheit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt 16
Rechtsanwalt
Anwalt 16.... Adressdaten ....
Dateianhänge
Moser - Anwalt 12 26.02.2020.pdf |