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Brief an eine Staatsanwältin und ehemalige Richterin
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Gertrud Moser,
..................79589 Binzen, Tel. ....................
Staatsanwaltschaft Lörrach
z.Hd. Frau Dr. Puchinger
Bahnhofstraße 4A
79539 Lörrach
1. April 2019
Ihre unterlassenen und gegen mich gerichteten Aktivitäten
und somit Begünstigung der AE Nachbarin-X .....(Adresse)......
Sehr geehrte Frau Dr. Puchinger,
am 07.10.2014 reichte ich beim Amtsgericht Lörrach die Klage 2 C
1446/14 Moser ./. Nachbarin-X
wegen Schadenersatz ein.
Dieser Klage gingen folgende, für mich sehr ungünstige und
diskriminierenden Ereignisse voraus:
Rechtsanwalt 7 hat mich
hintergangen. Er sollte eigentlich die Klage einreichen. Um dies
zu belegen, haben ich fast den gesamten Schriftwechsel
eingereicht und dabei leider das Klageaktenzeichen verwendet.
Zuvor hatte ich keine richtigen Klageerfahrungen.
Sie haben dann verfügt, dass die Gegenpartei diesen
Schriftwechsel im Doppel erhalten muss. Damit haben Sie meiner
Nachbarin und ihrer Anwältin sicherlich eine große Freunde
gemacht.
Interessant ist, dass Sie vermutlich in der gleichen Kanzlei bei
dem berühmten Strafverteidiger Prof. Dr. .....x...............
tätig waren. Einige Jahre zuvor war auch
Rechtsanwalt 7 in dieser
Kanzlei.
Als die
Klageerwiderung der Gegenpartei
mit überraschenden und falschen Aussagen am 18.11.2014
einging,
war für mich klar, dass ich doch eine anwaltliche Vertretung
benötigte.
Die neue Rechtsanwältin erhielt am 26.11.2014 die
eingescannte Klageerwiderung mit Kommentaren und Berichtigungen.
Daher verblieb noch Zeit, innerhalb von 2 Wochen auf die
Klageerwiderung der Gegenpartei wieder zu antworten.
Die neue Rechtsanwältin schrieb weder eine Erwiderung auf die
Klageerwiderung noch ging sie darauf in der späteren mündlichen
Verhandlung ein, als die gegnerische Rechtsanwältin die
Falschaussagen wiederholte.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
1. April 2019 an Dr. Puchinger
Seite 2
Ich wäre auch bereit gewesen, selbst auf die Klageerwiderung zu
antworten, weil ich ja schriftliche Argumente verfasst hatte. Ich wusste
aber zu diesem Zeitpunkt nicht, dass man auf eine Klageerwiderung wieder
antworten kann.
Von dieser Möglichkeit habe ich erst nach der Verhandlung
zufällig über eine Internet-Recherche erfahren.
Ich muss mir daher die falschen Beschuldigungen der Gegenpartei
gefallen lassen, was Sie veranlasst hat, im Urteil von Übertreibungen in
den Aussagen über die AE Nachbarin-X
zu schreiben, was rechtlich zulässig sei.
Außerdem verglichen Sie das Verhalten meiner Nachbarin mit
Zivilcourage, was ich als unbeschreibliche Beleidigung mir gegenüber
auffasse.
In der letzten Zeit war ich als Zuschauerin bei Straf- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren beim Amtsgericht Lörrach. Dabei habe ich
festgestellt, dass negative Aussagen gegen Beschuldigten genau geprüft
werden und dann ein Urteil oder Beschluss gefasst wird.
Dabei geht es auch um nicht so drastische Ordnungswidrigkeiten, bei
denen der Beschuldigte beispielsweise 120 € zu zahlen hat.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten werden Zeugen geladen.
Damit ist mir das Ausmaß der Ungerechtigkeiten noch mehr bewusst
geworden, die ich durch Sie, die Staatsanwaltschaft Lörrach und Richter
Trefzer seit 2009 bis heute erleiden muss.
Mehrere, m.E. berechtigte Strafanzeigen gegen Nachbarin-X
wurden abgelehnt. Ich dagegen bin aufgrund von Falschaussagen
der Nachbarin in Strafverfahren gekommen.
Sie haben in der Verhandlung nicht versucht, die Falschaussagen zu
widerlegen. Dazu hatten Sie in den Unterlagen einen Fragebogen, den Sie
nicht verwendet haben.
Sie haben meiner Nachbarin nur eine unwichtige Frage gestellt, die sie
falsch beantwortet hat.
Außerdem haben Sie keine von mir beantragten Zeugen geladen.
Ein Unding in einem Rechtsstaat.
Da ich die Inhalte des Urteils nicht akzeptieren konnte, versuchte
ich zunächst mit einer Rechtsanwältin aus Bad Säckingen in Berufung zu
gehen (Online: Anwältin 11).
Diese hielt mich fast einen Monat hin, so dass ich kurz vor Ablauf der
Berufungsfrist in der Strafverteidigerliste der Rechtsanwaltskammer
Freiburg eine neue anwaltliche Vertretung suchte.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
1. April 2019 an Dr. Puchinger
Seite 3 |
Dort wählte ich Rechtsanwalt 12
aus Lörrach aus, weil ich ihn fälschlicherweise für einen langjährigen,
erfahrenen sehr guten Anwalt hielt. Online fand ich Presseberichte über
ihn, allerdings nur über seine Aktivitäten in einer Partei und in der
evangelischen Kirche. Er war sofort bereit, Berufung einzulegen und ich
hatte vollstes Vertrauen zu ihm. Die Berufung scheiterte, eventuell
auch, weil auch er mich nicht gegen die Falschaussagen in der
Klageerwiderung der 2. Instanz verteidigte. Weil mich weder
Rechtsanwältin 10 noch
Rechtsanwalt 12 gegen die
Falschaussagen von Nachbarin-X
verteidigt habe, erstattete ich Strafanzeige wegen
Prozessbetrug (95 Js 242/16). Und die wurde (natürlich) von der
Staatsanwaltschaft Lörrach abgelehnt. Die
Rechtsanwältin 10 habe ich dann
erfolglos verklagt (5 C 1601/16), so dass ich dafür wieder
Gerichtskosten hatte und ich ihr die zugehörigen Rechtsanwaltsgebühren
zahlen musste.
Als ich Rechtsanwalt 12 dann
für zwei Klagen gegen die Polizei und das Landratsamt Lörrach
beauftragte, verlor ich allmählich jegliches Vertrauen in ihn. Er
handelte zu schnell und teilweise gegen meinen Willen. Aus zwei
geplanten Klagen wurden 6 Klagen beim Verwaltungsgericht. Den
Vollmachtsentzug im November 2015 akzeptierte er nicht. Seine Eingaben
waren alle erfolglos und damit mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten
verbunden. Dann verklagte er mich noch erfolglos auf Zahlung von
Rechnungen wegen Aktivitäten, die nach meinem Vollmachtsentzug
entstanden sind.
usw. Ich habe immer noch mit ihm zu tun. Ich weiß inzwischen auch,
dass er nicht den besten Ruf bei Anwälten aus der Umgebung und bei
diversen Gerichten hat.
Das weiß sicherlich auch die AE Nachbarin-X
und ihre Familie, so dass die Schadenfreude in einem bestimmten
Ausmaß sicherlich vorhanden ist. Im Moment läuft noch ein Verfahren
gegen Rechtsanwalt 12 beim
Landgericht Freiburg. Dazu habe ich keine großen Erwartungen. Ich weiß,
was er sich viel bei diversen Gerichten erlauben kann.
Seit November 2017 gibt es einen neuen Polizeibericht mit
Falschaussagen im Auftrag der AE Nachbarin-X. Er bezieht sich bis
in das Jahr 2009 und ich habe dadurch einen Strafbefehl erhalten. Das
Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Damit haben Sie, Richter
Trefzer, die Staatsanwaltschaft Lörrach und die Polizei die AE Nachbarin-X
faktisch zu weiteren Falschaussagen animiert und zwar bis heute.
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Gertrud Moser, 79589 Binzen
1. April 2019 an Dr. Puchinger
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Seit 2009 ging so alles schief, was nur schief gehen kann.
Diese Ereignisse beschreibe ich seit dem 10.01.2012 in meiner
Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de.
Kurz zuvor begann ich mit folgender Informations-Homepage:
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de
Auf meiner Fall-Homepage sind die vielen belastenden,
ungerechten Ereignisse beschrieben, die bis heute andauern. Auch
das Gerichtsverfahren bei Ihnen ist dokumentiert, einschließlich
meiner Stellungnahme dazu.
Daher ist es gerecht, wenn Sie mir wenigsten 5.000 Euro
ersetzen,
d.h. eine Entschädigung für Rufmord, Anwalts-, Gerichts-,
Verwaltungskosten, gesundheitliche Folgen,
natürlich auch die Demütigungen vor meiner Nachbarin-X.
und zwar bis zum 1. Mai 2019
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
Kontoinhaberin: Gertrud Moser
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