Ich ergänze die Beschwerdebegründung weiter durch
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Vorlage der Korrespondenz in eigener Sache
mit der Staatsanwaltschaft
vom 24.10.2916 bis 9.12.2016. |
Der Rücktritt vom Vergleich war flankiert von der
Einsichtnahme in die Ermittlungsakten wegen Nötigung:
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Schreiben
Anwalt 12 vom
15.12.2016 |
Anlage |
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Verfügung StA vom 9.12.2016 |
Anlage |
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Schreiben
Anwalt 12 vom
24.10.2016 |
Anlage |
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"
" vom
5.12.2016 (Beschwerde) |
Anlage |
Die späte Kenntnis nach dem Vergleich vom 9.6.2016
erlaubt die Beiziehung der Ermittlungsakten, da der Vorgang der
Strafverfolgung der Verfügungsklägerin vom 13.2.2016 ff. vorher
nicht bekannt war. und einen Rücktritt vom Vergleich wie
angestrebt zulässt.
Anwalt 12
Rechtsanwalt,
Verfügungsbeklagter,
Beschwerdeführer
Anlagen
Beglaubigt
Anwalt 12
Rechtsanwalt |