einzulegen. Wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen
bei dem
Amtsgericht Lörrach Bahnhofstraße 4 79539 Lörrach
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung,
spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung
der Entscheidung.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich
einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig
bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument
eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig.
Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf
www.ejustice-bw.de beschrieben.
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Rechtspflegerin
Beglaubigt
Lörrach, 27.07.2018
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle
Bearbeitung beglaubigt - ohne Unterschrift gültig
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