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Anwalt 12 an Amtsgericht
Eingang bei Moser 22.06.2018 vor der mündlichen Verhandlung
teilweise mit eigenen Hervorhebungen,
veröffentlicht am 05.07.2018


Anwalt 12-Adresse

Amtsgericht

Lörrach

Lörrach, 22.6.2018

3 C 458/18

T e r m i n

In Sachen
Moser gegen Anwalt 12
wegen Forderung

hier: Antrag zur Prozessleitung

Ich beantrage,
 

  die Schriftsätze der Klägerin persönlich vom:
 
      6.6.2018 (4)
  8.6.2018
19.6.2018
 
  zurückzuweisen,
 
da die Klägerin mit ihrer Vollmacht vom 26.6.2017 durch die Klageschrift vom 11.4.2018 durch Rechtsanwalt Anwalt 14, Ort x, anwaltlich im Sinne von § 79 Abs.2 Satz 1 ZPO (in der Neufassung m.W. vom 1.7.2008) im vollen Umfang (§ 81 ZPO) vertreten wurde und wird.

Mit Schriftsatz vom 30.5.2018 hat Anwalt 14 nach der Klageerhebung auch die gewährte Verlängerung der Frist zur Stellungnahme nehme auf meine Klagerwiderung mit der nachvollziehbaren Begründung - "..da die Abklärung der gegnerischen Klagerwiderung mit der vom Kanzleiort entfernt wohnenden Klägerin noch einige Zeit.. in Anspruch nimmt" - erwirkt.

Die Beendigung des Mandats von Anwalt 14, mitgeteilt mit Anwaltsschriftsatz vom 5.6.2018, ist daher nicht nachvollziehbar: soweit mitgeteilt wird,
 

  dass die Klägerin "auch zur Klagerwiderung der Gegenseite direkt rechtzeitig Stellung nehmen wird."
 
Dieser Wechsel in der Klageführung der Instanz
vom Anwalt der Partei zur Partei ist mir als
Gegner nicht zumutbar.

Ich hatte mich auf die
Klage des Anwalts der Klägerin einzulassen. (§ 277 ZPO)

Das Vorgehen der Klägerseite berührt die Fairness des Prozesses.
Die Schriftsätze der Klägerin persönlich verletzen die Fairness in jeder Hinsicht. Ihre Krankhaftigkeit ist zudem nicht zu übersehen.


Anwalt 12
Rechtsanwalt

Anlage
Vollmacht der Klägerin an Anwalt 14 vom 26.6.2017
in Kopie


Zugehörige Paragraphen aus dem Text von Anwalt 12


Zivilprozessordnung ZPO § 79 Parteiprozess
 
(1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen.

Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen, soweit sie nicht nach Maßgabe des Absatzes 2 zur Vertretung des Gläubigers befugt wären oder eine Forderung einziehen, deren ursprünglicher Gläubiger sie sind.
 

ZPO § 81 Umfang der Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Rüge nach § 321a und die Zwangsvollstreckung veranlasst werden; zur Bestellung eines Vertreters sowie eines Bevollmächtigten für die höheren Instanzen; zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs; zur Empfangnahme der von dem Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten.

 
ZPO § 277 Klageerwiderung; Replik
 
(1) In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Die Klageerwiderung soll ferner eine Äußerung dazu enthalten, ob einer Entscheidung der Sache durch den Einzelrichter Gründe entgegenstehen.
 
(2) Der Beklagte ist darüber, dass die Klageerwiderung durch den zu bestellenden Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen ist, und über die Folgen einer Fristversäumung zu belehren.
 
(3) Die Frist zur schriftlichen Klageerwiderung nach § 275 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 beträgt mindestens zwei Wochen.
 
(4) Für die schriftliche Stellungnahme auf die Klageerwiderung gelten Absatz 1 Satz 1 und Absätze 2 und 3 entsprechend.
 

GM-Kommentar:

Ein Teil dieser Schriftsätze bekam Anwalt 14 zur Verwendung bzw. Bearbeitung. Dazu sollte ich persönlich zu ihm fahren und sie besprechen.
Da der Zeit- und Fahrtkostenaufwand relativ hoch war, schlug ich vor, die Unterlagen am Telefon zu besprechen. Das hat Anwalt 14 abgelehnt.

Da sowieso vereinbart war, dass ich alleine der mündlichen Verhandlung teilnehme, legte er sein Mandat am 05.06.2018 nieder und ich sollte die Erwiderung auf die Klageerwiderung alleine vornehmen.

Natürlich erneute Schikaneversuche von Anwalt 12.


Geändert am:   10.01.2019

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