2 DR II 1544/17
Heute habe ich einen anderen Eindruck vom Ablauf der
Zwangsvollstreckung bekommenSehr geehrter Herr x
heute erst habe ich Ihr
Schreiben mit Datum
vom 22.11.2017,
das ich erst am 5. Dezember 2017 persönlich von Ihnen erhalten
habe,
gründlich durchgelesen.
Ich hatte keine Ahnung, dass Sie bisher erfolglos bei mir
vorbeigekommen sind.
M.E. hätte Sie mir dann eine Nachricht in den Briefkasten
werfen können.
Da ich schon einmal eine Zwangsvollstreckung aus Protest in
Kauf genommen habe, weiß ich, dass das Verfahren auch anders
durchgeführt werden kann. Nämlich zunächst eine Benachrichtigung
per Brief.
Daher bin ich schlimmer belastet worden als dies nötig
gewesen wäre.
Bei der 1. Zwangsvollstreckung konnte ich auch schriftlichen
Widerspruch einlegen.
Dieser war zwar erfolglos, aber ich konnte nochmals die Gründe
angeben,
warum ich die Zwangsvollstreckung in Kauf genommen habe.
Mit freundlichem Gruß
Gertrud Moser
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