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Brief von der RAK Freiburg
(Eingang bei Moser am 04.102017,   veröffentlicht am 05.10.2017 mit anderer Struktur)

Antwort auf meine Schreiben vom 04.09.2017 und 06.09.2017,


  RAK
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Rechtsanwaltskammer Freiburg • PF 1369 • 79013 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
.......................
79589 Binzen

29.09.2017/..

 


Beschwerde gegen Herrn Rechtsanwalt Anwalt 12, ....Str. .., 795.. Lörrach BA/...../2016

Sehr geehrte Frau Moser,

wegen der Fortführung der Mandate und der damit zusammenhängenden Sachverhalte ist gegen Herrn Rechtsanwalt Anwalt 12 eine Rüge verhängt worden,
davon haben wir Sie mit Schreiben vom 30.05.2016 unterrichtet.

Die weiteren Vorgänge wurden mir mit der Bemerkung von der Abteilung zurückgegeben,
dass insoweit über den Sachverhalt bereits entschieden worden ist

und die teilweise etwas drastischeren Ausführungen des Rechtsanwaltes Anwalt 12 in seiner eigenen Angelegenheit geäußert worden sind

und nicht unsachlich im Sinne des § 43a Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung.

Unsachlich ist danach in dieser Konzeption lediglich ein Verhalten,
welches einen Formalbeleidigungs-Tatbestand erfüllt,
nicht aber gegebenenfalls unhöfliche und drastische Formulierungen,
die der Durchsetzung vermeintlicher Ansprüche dienen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen


Unterschrift
(RA ............)
Geschäftsführer
 


Geändert am:   10.01.2019

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