Moser-Adresse......
Per Fax 0761................
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg i.Br.
Binzen, 13.09.2017
Neues AZ ????
Erkundigung nach einem neuen Aktenzeichen, bei dem ich die
Beklagte bin Sehr geehrte Damen und Herren,
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1. |
Informationen über Sie zu einem neuen Aktenzeichen: 2 C
59/17 AG Lörrach am 13.06.2017 erhielt ich im Rahmen
des Aktenzeichens 3 T 32/17 als Anlage einen Brief von
Anwalt 12 an Sie.
Daher erhielt ich die Information, dass seit dem 17.1.2017
ein Aktenzeichen beim Amtsgericht Lörrach existiert. Danach gab
es ein Prozesskostenhilfegesuch zur Klage wegen Feststellung und
Forderung gegen mich.
Ich vermerkte dieses Aktenzeichen und schenkte ihm zunächst
keine große Bedeutung bei.
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2. |
Durch Akteneinsicht Kenntnis vom Umfang des neuen
Aktenzeichens Mit Schreiben vom 1.9.2017 beantragte
ich die Akteneinsicht zum Aktenzeichen 2 C 59/17.
Am 7.9.2017 wurde mir die Akteneinsicht beim Amtsgericht
gewährt.
Ich erwartete nur wenige unwichtige Aktenseiten.
Ich wurde eines Besseren belehrt und fand eine
umfangreiche Akte 2 C 59/17 mit den Aktenseiten-Nummern 1 bis
295 vor.
Handschriftlich erstellte ich eine Tabelle mit den
Aktenseiten-Nummern, dem Datum, Schriftstück usw. Außerdem
machte ich Fotos, aber nicht von allen Aktenseiten.
Zuhause wertete ich die Fotos und meine handschriftlichen
Unterlagen aus und erstellte eine ausführliche Tabelle mit
meinem Computer.
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3. |
Blankes Entsetzen über den Umfang des für mich neuen
Aktenzeichens Durch die Akteneinsicht am 7.9. und der
Bearbeitung danach muss ich wohl ein Schock mit körperlichen
Symptomen bekommen haben:
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Dass Anwalt 12 seit
dem 17. Januar 2017 eine Klage gegen mich abgeben darf, und
zwar unter der Voraussetzung, dass er Prozesskostenhilfe
bekommt, hätte ich nicht für möglich gehalten. Dann darf er in
der Folgezeit weitere Schreiben mit Anlagen abgeben, ohne
dass ich davon erfahre.
In diesen Schreiben darf er auch mich belasten.
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Für die dadurch entstandene, umfangreiche Akte musste er (noch)
nichts bezahlen.
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Anwalt 12 nimmt daher seit
Januar 2017
einen kostenlosen, staatlichen Service gegen mich in
Anspruch.
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Am Montag morgen 11.09.2017 wurde mir im Rahmen meines
umfangreichen Rechtsfalls seit 2009 bewusst, dass
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ich nur menschlicher Müll bin,
der seit 2009 die Falschaussagen des nachbarlichen Lügenluders
mit seinen vielen negativen Ereignissen zu ertragen und zu
archivieren hat.Da mir viele übliche Rechte zu meinen
Gunsten von der Justiz und diversen weiteren staatlichen
Institutionen verweigert wurden, gibt es umfangreiche Beweise zu
dieser Aussage.
Daher haben mich auch eigene Anwälte mich nicht
ordnungsgemäß vertreten, wichtige Aktivitäten unterlassen
und mich nachweislich hintergangen und betrogen.
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4. |
Ich erinnere hiermit noch einmal, dass es seit Ende August
2009
eine Entmündigungsakte zur gesetzlichen Vertretung über mich
gibt.Sie entstand durch die Falschaussagen des
nachbarlichen Lügenluders.
Von diesem Lügenluder
habe ich bis heute keinen Beleg, ob es imstande ist, ein
ordnungsgemäßes Schreiben mit dem Computer eigenständig zu
verfassen.
Das Lügenluder hat
Schreiben von mir natürlich nicht beantwortet.
Ich habe auch keine Ahnung und keine Beweise über den
Bildungsstand und den angegebenen Beruf des
Lügenluders.
Im Laufe der Jahre lassen sich diverse Merkmale einer
Psychopathin erkennen. Derartige Merkmale scheinen die Polizei,
das Landratsamt Lörrach und die Justiz nicht zu erkennen.
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Ich selbst bin Diplom-Handelslehrerin, Oberstudienrätin im
Ruhestand, mit den ehemaligen Fächern Betriebswirtschaftslehre,
Mathematik und Datenverarbeitung.
Außerdem besitze ich überdurchschnittlich Fähigkeiten und
Kenntnisse zur Alltagsbewältigung (Haushalt, Garten, Botanik,
Heimwerken, Internet usw.)Mein Leben wird allerdings durch
meinen umfangreichen, ungerechten Rechtsfall beherrscht, der
mich sicher seit 2009 durch die vielen Demütigungen langsam
umbringt.
Es ist ein täglicher Albtraum mit einer
Entmündigungsakte zu leben, die durch unbewiesene Falschaussagen
entstanden ist.
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5. |
Erkundigung nach einem neuen Aktenzeichen, das ich nicht
kenne Aufgrund der Erfahrungen bei 1., 2. und 3.
könnte Rechtsanwalt 12
inzwischen auch eine Klage gegen mich beim Landgericht
eingereicht haben, und zwar unter der Voraussetzung, dass ihm
Prozesskostenhilfe gewährt wird.
Mit
Schreiben vom 23.08.2017 fordert er von mir 5.097,--
Euro.
(4.977,-- wegen Persönlichkeitsverletzung und Erstattung von
120 Euro, die er wegen meiner Beschwerden bei der
Rechtsanwaltskammer Freiburg bezahlen musste. Dabei hat er eine
Rüge bekommen, die auch nicht über den Anwaltsgerichtshof
zurückgenommen wurde.)
Aufgrund dieses Schreibens könnte es sein, dass er auch den
kostenlosen Service des Landgerichts in Anspruch genommen hat
und somit ein mir unbekanntes Aktenzeichen existiert.
Wenn ja, darf ich dann wissen, wie das neue
Aktenzeichen lautet
und wird mir dann auch die Akteneinsicht gestattet.
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Mit freundlichem Gruß
G. Moser |