M.E. nicht ordnungsgemäßes und betrügerisches Verhalten bei
den Rechnungen an mich. Da ich vor meinem Rechtsfall noch
nie mit einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu tun hatte,
hatte ich keine Erfahrung oder Kenntnisse über die dabei
entstehenden Anwaltskosten.
Durch Online-Recherchern weiß ich, dass es Anwaltszahlungen
aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und
Honorarvereinbarungen gibt.
Aus dem Schriftwechsel mit
Anwalt 12 ergibt sich, dass
es dazu keine ausdrückliche Vereinbarung gegeben hat.
Im Glauben, dass ich einen guten, langjährigen, erfahrenen
Anwalt gefunden habe, habe ich Zahlungen ohne Rechnung
geleistet, was im Nachhinein ein großer Fehler von mir war.
Mit Datum vom 25.11.2015 (R 23) bekam ich eine Rechnung von
Anwalt 12, weil ich ihn
als Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen habe.
Im Glauben, dass diese Rechnung geltendem Recht entspricht,
habe ich sie bezahlt.
Erst über ein Gespräch mit Rechtsanwalt 14 erfuhr ich, dass
dies kein Grund für eine Rechnung ist.
Ich sehe dies als betrügerisches Verhalten an.
Aufgrund eines Briefes von Rechtsanwalt 14 an ihn, weigert
sich Anwalt 12, mir diesen
Betrag zu erstatten.
Mit Datum vom 4.6.2016 (R 24) bekam ich nochmals eine
Rechnung von
Anwalt 12, weil ich
ihn als Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen habe.
Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt. Im Nachhinein könnte dies
auch betrügerisches Verhalten sein.
Aus der Übersicht ergibt sich, dass er auch Rechnungen für
Eingaben bei Gerichten ohne Vollmacht und gegen meinen Willen
gemacht hat,
die ich natürlich nicht bezahlt habe.
Daher hat er mich unter dem Aktenzeichen 3 C 909/16 und zwei
zugehörigen Aktenzeichen beim Landgericht erfolglos verklagt,
wobei ich mich alleine ohne Anwalt gewehrt habe.
Da er keinen Erfolg hatte, hat er Rechtsanwalt 14
angekündigt, dass er mich nochmals zu diesen Rechnungen
verklagt.
Durch ein kürzliches Schreiben von ihm an Rechtsanwalt 14
habe ich erfahren, dass er 2016 für das Rügeverfahren durch mich
120 € Gebühren an die RAK zahlen musste.
Diese Gebühr fordert er von mir laut seinem Schreiben vom
23.8.2017 an Rechtsanwalt Anwalt 14.
Das könnte aus meiner Sicht auch betrügerisches Verhalten sein.
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