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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an die Rechtsanwaltskammer Freiburg wegen Anwalt 12


Moser-Adresse .....

Per Postbrief in zweifacher Ausfertigung

 

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

6. September 2017

Aktenzeichen BA/..../2016 Rechtsanwalt 12
Ergänzung meiner Beschwerde vom 4. September 2017 zum Thema
"Zahlungen an Anwalt 12 und Rechnungen von ihm"

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

1. Beiliegend ein Überblick über die Zahlungen an Anwalt 12 und Rechnungen bzw. Forderungen von ihm.
 

Anlage Z1

2. Dazu Kurzerklärungen zu den Belegen R1 bis R30
 

Anlage Z2

3. Dazu die einzelnen Belege R1 bis R30
 

Anlage R1 bis R30

4. Kommentar in seinem Schreiben vom 20.02.2016 zum Thema
 
 
Sie haben mich mit Vollmachten beauftragt, gegen die Polizei und gegen Landratsamt Klage beim Verwaltungsgericht zu führen.

Natürlich kostet dieses Prozessieren Geld.
Aber das hat doch gar keine Rolle gespielt.

Und wenn-, dann konnten Sie jederzeit Prozesskostenhilfe beantragen unter Vorlage einer vollständigen Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
 

Das Schreiben ist als Anlage zu meinem Schreiben vom 25.02.2015 an Sie enthalten.

Dieser Textteil von Rechtsanwalt 12 enthält seine Meinung über meine Zahlung zum Rechtsfall, der ich mich nicht anschließe.

Aus einer Mücke ist ein Elefant geworden, nicht nur zum inhaltlichen Umfang meines Rechtsfalls, sondern auch zu meinen Zahlungen und der zeitlichen und psychischen Belastung für mich.

In diesem Schreiben unterstellt er mir, dass ich für seinen Vollmachtsentzug keinen nachvollziehbaren Grund angegeben hätte.
Dem ist offensichtlich nicht so und ich sehe in diesem Kommentar eine Persönlichkeitsverletzung.

In diesem Schreiben ist auch ein Grund zu sehen, warum er mir nach Vollmachtsentzug Rechnungen für unerwünschte Eingaben bei Gerichten geschickt hat.
 

4. M.E. nicht ordnungsgemäßes und betrügerisches Verhalten bei den Rechnungen an mich.

Da ich vor meinem Rechtsfall noch nie mit einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu tun hatte, hatte ich keine Erfahrung oder Kenntnisse über die dabei entstehenden Anwaltskosten.

Durch Online-Recherchern weiß ich, dass es Anwaltszahlungen aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Honorarvereinbarungen gibt.

Aus dem Schriftwechsel mit Anwalt 12 ergibt sich, dass es dazu keine ausdrückliche Vereinbarung gegeben hat.

Im Glauben, dass ich einen guten, langjährigen, erfahrenen Anwalt gefunden habe, habe ich Zahlungen ohne Rechnung geleistet, was im Nachhinein ein großer Fehler von mir war.

Mit Datum vom 25.11.2015 (R 23) bekam ich eine Rechnung von Anwalt 12, weil ich ihn als Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen habe.
Im Glauben, dass diese Rechnung geltendem Recht entspricht,
habe ich sie bezahlt.
Erst über ein Gespräch mit Rechtsanwalt 14 erfuhr ich, dass dies kein Grund für eine Rechnung ist.
Ich sehe dies als betrügerisches Verhalten an.

Aufgrund eines Briefes von Rechtsanwalt 14 an ihn, weigert sich Anwalt 12, mir diesen Betrag zu erstatten.

Mit Datum vom 4.6.2016 (R 24) bekam ich nochmals eine Rechnung von Anwalt 12, weil ich ihn als Prozessbevollmächtigten zurückgewiesen habe.
Diese Rechnung habe ich nicht bezahlt. Im Nachhinein könnte dies auch betrügerisches Verhalten sein.

Aus der Übersicht ergibt sich, dass er auch Rechnungen für Eingaben bei Gerichten ohne Vollmacht und gegen meinen Willen gemacht hat,
die ich natürlich nicht bezahlt habe.

Daher hat er mich unter dem Aktenzeichen 3 C 909/16 und zwei zugehörigen Aktenzeichen beim Landgericht erfolglos verklagt, wobei ich mich alleine ohne Anwalt gewehrt habe.

Da er keinen Erfolg hatte, hat er Rechtsanwalt 14 angekündigt, dass er mich nochmals zu diesen Rechnungen verklagt.

Durch ein kürzliches Schreiben von ihm an Rechtsanwalt 14 habe ich erfahren, dass er 2016 für das Rügeverfahren durch mich 120 € Gebühren an die RAK zahlen musste.
Diese Gebühr fordert er von mir laut seinem Schreiben vom 23.8.2017 an Rechtsanwalt Anwalt 14.
Das könnte aus meiner Sicht auch betrügerisches Verhalten sein.

 


5. Ablehnung jeglicher Pflichtverletzungen, Rückzahlungen und Schadenersatzzahlungen an mich.
 
  Mit Datum vom 01.09.2017 habe ich dazu Rechtsanwalt 12 ein Begleitschreiben und ein 11-seitiges Schreiben geschickt.
 
Anlage Z3
Anlage Z4
  Mit Datum vom 04.09.2017 hat er jegliche Pflichtverletzung zurückgewiesen und auf seinen Schadenersatz und seine Forderungen gegen mich hingewiesen. Anlage Z5

Mit freundlichem Gruß
G. Moser

Anlagen Z1 bis Z4
Anlagen R1 bis R30

Geändert am:   10.01.2019

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