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Blinde,
weinende
Justitia
  
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Anwalt 12 an  Anwalt 14
Eingang 14.08.2017


Anwalt 12 Adresse.....  

An

Anwalt 14
......str.

 

77.........x

Lörrach, 12. August 2017

 

Moser gegen Anwalt 12

 

Sehr geehrter Herr Kollege Anwalt 14,

 

mit Bezug auf mein Schreiben vom 9.8.2017 gebe ich Ihnen Kenntnis von einem zweiten Schreiben der Partei vom 9.8.2017 mit der Forderung auf Schadensersatz für Ihre Vergütungsrechnung vom 4.8.2017 in Höhe von EUR 485,73. Ihre Rg.-Nr. ...................,

 

Ich vermeide hiermit eine von Frau Moser geübte Zweigleisigkeit (vgl. BORA § 12) des Umganges in der Korrespondenz.
Die Gegenforderung weise ich zurück.


Mit kollegialem Gruß
Anwalt 12
Rechtsanwalt

 

Anlage


GM-Kommentar:

(BORA = Berufsordnung für Rechtsanwälte)

BORA § 12 Umgehung des Gegenanwalts
 

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten mit diesem unmittelbar Verbindung aufnehmen oder verhandeln.
 
(2) 1 Dieses Verbot gilt nicht bei Gefahr im Verzuge.

2 Der Rechtsanwalt des anderen Beteiligten ist unverzüglich zu unterrichten; von schriftlichen Mitteilungen ist ihm eine Abschrift unverzüglich zu übersenden.


Geändert am:   10.01.2019

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