Moser-Adresse......
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg
13.07.2017
3 S 163/17
5 C 1601/16 Amtsgericht Lörrach
Moser, G. ./. Rechtsanwältin 10
wegen Schadenersatz
Ihr Schreiben vom 11.07.2017, Eingang am 13.07.2017
Sehr geehrter Herr S.,
Sie haben mein Schreiben richtig interpretiert.
Auch wenn ich nicht in Berufung gehe, wollte ich doch noch eine
Stellungnahme abgeben, und zwar zu meinem gesamten langjährigen
Rechtsfall.
Er beherrscht eindeutig mein Leben und bringt mich langsam um.
Aus diesem Grund habe ich am 11.07.2017 und einem Nachtrag am
12.07.2017 eine Beschwerde unter dem alten Aktenzeichen 4 T
256/10 an das Landgericht eingereicht. Dort bin ich nochmals auf
die Vorgänge im Jahr 2009 eingegangen, als ich vom Amtsgericht
Lörrach mit einem Horror-Schreiben überfallen wurde, für das
keine Rechtsmittel und keine Frist angegeben war.
Keine richtige Begründung, warum. Erst 4 Tage später erfuhr ich
von dem Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin, zu dem mir
bis heute keine Rechte zum Beweis der Falschaussagen zugestanden
wurden.
Mit den unterlassenen Berichtigungen der
Anwältin 10 und später
des Anwalts 12 ist mein Persönlichkeitsbild in den Akten noch
schlimmer geworden. Das scheint nach dem Urteil von Richter
Dahmen rechtens zu sein.
Für mich natürlich nicht. Ich kann die Berufung nicht mehr
finanzieren.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser
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