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Justitia
  
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Brief an das Landgericht


Moser-Adresse...... 

Landgericht Freiburg
Salzstraße 17

79098 Freiburg

13.07.2017

3 S 163/17
5 C 1601/16 Amtsgericht Lörrach
Moser, G. ./. Rechtsanwältin 10
wegen Schadenersatz

Ihr Schreiben vom 11.07.2017, Eingang am 13.07.2017

Sehr geehrter Herr S.,

Sie haben mein Schreiben richtig interpretiert.

Auch wenn ich nicht in Berufung gehe, wollte ich doch noch eine Stellungnahme abgeben, und zwar zu meinem gesamten langjährigen Rechtsfall.
Er beherrscht eindeutig mein Leben und bringt mich langsam um.

Aus diesem Grund habe ich am 11.07.2017 und einem Nachtrag am 12.07.2017 eine Beschwerde unter dem alten Aktenzeichen 4 T 256/10 an das Landgericht eingereicht. Dort bin ich nochmals auf die Vorgänge im Jahr 2009 eingegangen, als ich vom Amtsgericht Lörrach mit einem Horror-Schreiben überfallen wurde, für das keine Rechtsmittel und keine Frist angegeben war.
Keine richtige Begründung, warum. Erst 4 Tage später erfuhr ich von dem Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin, zu dem mir bis heute keine Rechte zum Beweis der Falschaussagen zugestanden wurden.

Mit den unterlassenen Berichtigungen der Anwältin 10 und später des Anwalts 12 ist mein Persönlichkeitsbild in den Akten noch schlimmer geworden. Das scheint nach dem Urteil von Richter Dahmen rechtens zu sein.
Für mich natürlich nicht. Ich kann die Berufung nicht mehr finanzieren.

Mit freundlichem Gruß
G. Moser
 


Kommentar am 15.07.2017:
Dieses Schreiben habe ich am gleichen Tag des Eingangs erstellt und nicht genau geprüft. Daher waren einige Tippfehler enthalten, die hier oben berichtigt wurden.

Geändert am:   10.01.2019

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