| Moser-Adresse......   
				Landgericht FreiburgSalzstraße 17
 
 79098 Freiburg
 
				13.07.2017 
				3 S 163/175 C 1601/16 Amtsgericht Lörrach
 Moser, G. ./. Rechtsanwältin 10
 wegen Schadenersatz
 
				Ihr Schreiben vom 11.07.2017, Eingang am 13.07.2017 
				Sehr geehrter Herr S., 
				Sie haben mein Schreiben richtig interpretiert. 
				Auch wenn ich nicht in Berufung gehe, wollte ich doch noch eine 
				Stellungnahme abgeben, und zwar zu meinem gesamten langjährigen 
				Rechtsfall.Er beherrscht eindeutig mein Leben und bringt mich langsam um.
 
				Aus diesem Grund habe ich am 11.07.2017 und einem Nachtrag am 
				12.07.2017 eine Beschwerde unter dem alten Aktenzeichen 4 T 
				256/10 an das Landgericht eingereicht. Dort bin ich nochmals auf 
				die Vorgänge im Jahr 2009 eingegangen, als ich vom Amtsgericht 
				Lörrach mit einem Horror-Schreiben überfallen wurde, für das 
				keine Rechtsmittel und keine Frist angegeben war.Keine richtige Begründung, warum. Erst 4 Tage später erfuhr ich 
				von dem Polizeibericht im Auftrag meiner Nachbarin, zu dem mir 
				bis heute keine Rechte zum Beweis der Falschaussagen zugestanden 
				wurden.
 
				Mit den unterlassenen Berichtigungen der 
				Anwältin 10 und später 
				des Anwalts 12 ist mein Persönlichkeitsbild in den Akten noch 
				schlimmer geworden. Das scheint nach dem Urteil von Richter 
				Dahmen rechtens zu sein.Für mich natürlich nicht. Ich kann die Berufung nicht mehr 
				finanzieren.
 
				Mit freundlichem GrußG. Moser
 
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