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Blinde,
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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
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Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Brief an das Landgericht


Moser-Adresse...... 

Landgericht Freiburg
z.Hd. des Landgerichtspräsidenten
Andreas Neff
Salzstraße 17

79098 Freiburg i.Br.

12.07.2017

4 T 256/10
XVII 9635 AG Lörrach

In der Betreuungssache Gertrud Moser, Binzen
beim Amtsgericht Lörrach 2009
(faktisch: Entmündigungsverfahren wegen arglistiger Täuschung )
- Betroffene / Beschwerdeführerin

Weitere Beteiligte:
Landratsamt Lörrach Betreuungsbehörde
(Mehrfache Rechtsverstöße gegen mich im Laufe der Jahre, auch beim Landratsamt Bau und Gewerbe).
Polizeirevier Weil am Rhein bis zum Innenministerium

1.       Nachtrag zum gestrigen Schreiben vom 11.07.2017

Zunächst einmal stelle ich noch fest, dass die Personen bei den beteiligten staatlichen Institutionen jegliche Anteilnahme für meine Belastungen fehlen, die ich seit 2009 zu ertragen habe.

Damit werden auch keine übergeordneten Gesetze, wie das Grundgesetz oder die Europäische Menschenrechtskonvention angewendet.

Das Gegenteil ist der Fall, ich werde immer wieder gedemütigt und zu Zahlungen verpflichtet. Damit bereiten die beteiligten Personen  Nachbarin-X seit 2009 immense Erfolge und Freude auf meine Kosten.

2.       Nachtrag zum gestrigen Schreiben Seite 5, Nr. 6

Staatsanwältin Sattler-Bartusch hat ein Strafverfahren wegen Bedrohung gegen mich eingeleitet: 86 Js 7931/13

Durchgeführt wurde das Verfahren, indem ich einen Termin zum Verhör beim Polizeirevier Weil am Rhein bekam und nur die Information, dass ich in einem Strafverfahren wegen Bedrohung bin. Keine Information warum und wer dafür verantwortlich ist.

Das war wieder ein enormer Schock. Wie soll mir Gerechtigkeit bei diesem Polizeirevier gewährt werden, wenn es schon seit 2009 das nachbarliche Lügenluder bedingungslos unterstützt und mir jegliche Rechte zum Wahrheitsgehalt des Polizeiberichts verweigert hat.

Außerdem war ich noch nie in einem Strafverfahren. Nach einer Online-Recherche über den Straftatbestand der Bedrohung war mir klar, dass ich keine Bedrohung im Sinne des Strafgesetzbuches begangen habe.

Daher wandte ich mich per Email an eine Lörracher Anwaltskanzlei. Statt der angesprochenen Anwältin antwortet ihre Kollegin. Von ihr erfuhr ich erst, dass ich gar nicht zum Verhör bei der Polizei gehen muss. Mit anwaltlicher Vertretung gibt es einen anderen Weg. Den habe ich gewählt.

Beim ersten persönlichen Termin habe ich ihr mitgeteilt, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe und dass vermutlich meine Nachbarn dahinter stecken.

Leider war auch diese anwaltliche Vertretung enttäuschend. Als die Anwältin endlich die Akten bekam, schrieb sie nur einen kurzen Brief mit der Feststellung, dass der Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt sei. Dann erst bekam ich die Aktenkopien und entdeckt wieder Falschaussagen der Gegenpartei. Darauf ging die Anwältin nicht ein, sondern beendete ihr Mandat.

Damit fielen für mich 1.840,69 € Anwaltshonorar an, eine faktische drastische Bestrafung für Falschaussagen der Gegenpartei.

Später gab es keine konkrete Antwort von der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft, aus welcher Aktenseite und welchem Textteil sich eine Bedrohung ergeben haben soll.

Auch ich als Laie konnte erkennen, dass in der Akten nichts dergleichen enthalten war.

Damit bezichtige ich die Staatsanwältin Sattler-Bartusch der arglistigen Täuschung verbunden mit Psychoterror und finanziellem Schaden gegen mich.
Damit ist sie m.E. zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verpflichtet.

Meine anschließende Strafanzeige wegen Verleumdung in diesem Strafverfahren 80 Js 1317/14 wurde (selbstverständlich) von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Wenn ich meine erfolglosen Strafanzeigen mit der Strafanzeige wegen Bedrohung vergleiche, komme ich zu folgender Erkenntnis:

Die "erfolgreiche" Strafanzeige der Gegenpartei wurde a) von einer Rechtsanwältin,
b) in einem relativ primitiven Art geschrieben (Straßenpöbelniveau).

Meine umfassend sachlich begründeten Strafanzeigen wurden abgelehnt.
Damit bevorzugt die Staatsanwaltschaft Lörrach eindeutig Nachbarin-X

3.       Nachtrag zum gestrigen Schreiben Anlage 4
 

21.  Staatsanwältin Sattler-Bartusch Private Adresse nicht bekannt.
Staatsanwaltschaft Lörrach, Bahnhofstraße 4A, 79539 Lörrach
 
22. Rechtsanwältin 6 (unzureichende Vertretung bei 86 Js 7931/13 )
...................straße .............., 795............... Lörrach

G. Moser

Kommentar am 4.8.2017
Natürlich werden meine Argumente nicht akzeptiert

Geändert am:   11.01.2019

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