Lörrach, 31.5.2017
3 T 32/17
6 C 472/16 Amtsgericht Lörrach
In Sachen
Moser ./. Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung;
hier: Richterablehnung
Ich nehme hiermit die
sofortige Beschwerde vom 6.2.2017 gegen den Beschluss
des Amtsgerichts Lörrach vom 24.1.2017 zurück.
In der Hauptsache meines Fortsetzungsverlangens in Sachen Moser
gegen
Anwalt 12 vor dem
Amtsgericht Lörrach - 6 C 472/16 - kann das
Prozesskostenhilfeverfahren mit dem Prozesskostenhilfegesuch
vom 17.1.2017 in Sachen
Anwalt 12 gegen
Moser wegen Feststellung um Forderung - Amtsgericht Lörrach: 2 C
59/17 - zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden.
Eingangsnachricht vom 2.5.2017
Amtsgericht Lörrach: 2 C 59/17
Anwalt 12
Rechtsanwalt
Anlage (Amtsgericht
Lörrach an Anwalt 12 vom 2.5.2017)
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