Moser-Adresse...............
Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
Binzen, 21.03.2017
5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung
Bezug auf das Schreiben vom 16.03.2017, Angabe des
Schmerzensgeld-Betrages
Sehr geehrter Herr D.,
die Bestimmung bzw. Angabe der Schmerzensgeldhöhe ist im
vorliegenden Fall aus folgenden Gründen kaum möglich:
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1. |
Seit 2009 wurden mir von der
Polizei jegliche Beweise zu den Falschaussagen der
Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X
verweigert. Die Polizei hat nicht einmal einen Bericht über
meine Aussagen erstellt, nachdem ich von dem Polizeibericht über
die Akteneinsicht beim Amtsgericht erfahren habe. Dazu
existieren ein umfangreicher Schriftwechsel mit der Polizei und
zwei erfolglose Verwaltungsgerichtsverfahren.
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2. |
Mein umfangreicher Rechtsfall wäre
nicht entstanden, wenn ich vom Landratsamt Lörrach das Recht auf
rechtliches Gehör bekommen hätte, nachdem der Polizeibericht
dort eintraf. Stattdessen wurde er an das Amtsgericht
weitergeleitet.
Aufgrund verschiedener Verhaltensweisen vom Landratsamt und der
Gemeinde Binzen sind Korruptionsmerkmale in meinem Fall
enthalten, die teilweise schon in meiner erfolglosen
Strafanzeige von 2009 enthalten sind.
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3. |
Mein umfangreicher Rechtsfall wäre
nicht entstanden, wenn der Richter Trefzer vor Einleitung des
gerichtlichen Betreuungsverfahrens nähere Informationen
eingeholt hätte. Als das Verfahren dann eingeleitet wurde,
hat er meine Einwendungen und Hinweise zu den Falschaussagen im
Polizeibericht völlig ignoriert. Jegliche Rechte zu meinen
Gunsten wurden mir bis heute verweigert.
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4. |
Weil mir diese Rechte bei 1. – 3.
verweigert wurden, habe ich mich an einen Journalisten gewandt.
Dieser Versuch schlug auch fehl. Dadurch bin ich von Ihnen zum
ersten Mal in meinem Leben von einem Gericht verurteilt worden.
Obwohl ich bei diesem Verfahren deutliche Hinweise auf die
Ungerechtigkeiten des amtsgerichtlichen Handels angegeben habe,
hat das keine Rolle gespielt.
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5. |
Auch der Amtsgerichtsdirektor
Lorenz hat sämtliche, m.E. berechtigte Beschwerden
zurückgewiesen, in denen es auch um die Gewährung von Rechten zu
meinen Gunsten ging.
Auf zwei Schreiben zum diskriminierenden Umgang des Lörracher
Betreuungsgerichts im Schriftverkehr mit betroffenen Bürgerinnen
und Bürger habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen. Dieser
diskriminierende Umgang wurde auch vom Landesbeauftragten für
Datenschutz bestätigt.
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6. |
Während eines mündlichen Termins
habe ich von einer Richterin so eine Art Rüge bekommen, weil ich
in einem Schreiben auf Ungerechtigkeiten von Direktor Lorenz und
der Richterin Dr. Puchinger hingewiesen habe.
Daraus schließe ich auf eine gewisse Solidarität unter den
Richter und Richterinnen des Amtsgerichts Lörrach, was dann eher
als Nachteil für mich zu werten ist.
(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin
Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder
Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach.
Stand März 2017)
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7. |
Nicht nur gegenüber der Beklagten
sehe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Den sehe ich auch im
Verhalten der beteiligten Angehörigen der Polizei bis zum
Innenministerium, im Verhalten der beteiligten Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte, im Verhalten der beteiligten Richter und
Richterinnen beim Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht
und Verwaltungsgericht.
Entsetzlich finde ich im Nachhinein auch das Verhalten von
Anwältinnen und Anwälten vor und nach der Beauftragung der
beklagten Anwältin.
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8. |
Um diese ebengenannten Vorwürfe
und Ungerechtigkeiten zu belegen, habe ich mich beim
Europäischen Gerichtshof beschwert. Ich hoffte, als
Sonderfall behandelt zu werden, weil der normale Weg nur mit
Hilfe von ordnungsgemäß arbeitenden Anwälten in allen Instanzen
mir nicht möglich war. Ich habe über 3500
Seiten eingereicht, und zwar mit dem Hinweis, dass es einen
solchen Fall wie meinen nicht mehr geben darf und dass sich
viele Bürger/innen nicht angemessen wehren können, wenn sie
plötzlich wie ich von einem deutschen Amtsgericht überfallen
werden, keinerlei Rechte zur Gegenwehr haben und ohne triftigen
Grund zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen werden. Dabei
ist bekannt, wie umstritten derartige Gutachten ausfallen
können. Mir wurden keine Rechte gewährt, die Fehler im Gutachten
zu beweisen.
Aus dem Verhalten des Gutachters habe ich geschlossen, dass
er vermutlich zum Beziehungssystem der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X
gehört. Dummerweise habe ich ihm den Polizeibericht gegeben, und
zwar im Glauben, dass er auch meiner Meinung ist, dass er völlig
abwegig ist. Darin waren ja auch die Daten der
Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X.
Die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof wurde
abgelehnt und soll nach einem Jahr vernichtet werden.
Ich schlage daher vor, dass diese Beschwerde vom
Amtsgericht Lörrach angefordert wird. Ich habe sie m.E.
umfassend und übersichtlich strukturiert.
Dazu habe ich u.a. viele Übersichten und farbige Einlagemappen
verwendet.
Vielleicht ist die Nachfolgerin oder der Nachfolger von
Direktor Lorenz bereit, aufgrund dieser Unterlagen, den
diskriminierenden Umgang des Amtsgerichts Lörrach mit Bürger und
Bürgerinnen zu ändern.
Hier die Angaben zur Aktenanforderung an den
Europäischen Gerichtshof:
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg cedex
Beschwerde Nr. 52000/16
Moser ./. Deutschland
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9. |
Um den Schmerzensgeldanspruch zu
belegen, könnten mir auch in diesem Verfahren meine vielfach
erfolglos beantragten Rechte gewährt werden, z.B. das Recht
auf Zeugen und die ausführliche Befragung der
Anzeigenerstatterin
Nachbarin-X zu ihren
unkonkreten, falschen, beleidigenden Aussagen über mich. Das
ihr zugestandene Recht auf Verjährung kann nicht gelten, weil
sie neue Falschaussagen gemacht hat. Falls ja, hat das
Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft die Verjährung zu
vertreten, weil mir jegliche Beweise zu meinen Gunsten versagt
wurden.
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10. |
Nach der gegenwärtigen
Rechtslage für mich
bin ich von der Polizei, dem Landratsamt
und der Justiz
als rechte- und wertloses Menschenmaterial eingestuft,
das beleidigt und mit falschen Aussagen belastet werden darf.
Damit verbunden ist es sehr fraglich, dass ein
Schmerzensgeld gewährt wird. Daher wird eine niedrige
Schmerzensgeldhöhe beantragt.
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11. |
Beantragte
Schmerzensgeldhöhe: 300 Euro. |
Mit freundlichen Grüßen
G. Moser |