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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Antwort an das Amtsgericht Lörrach
veröffentlicht am 23.03.2017


 Moser-Adresse...............
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

 

79539 Lörrach

Binzen, 21.03.2017

5 C 1601/16
Moser, G. ./. Anwältin 10
wegen Forderung
Bezug auf das Schreiben vom 16.03.2017, Angabe des Schmerzensgeld-Betrages

Sehr geehrter Herr D.,

die Bestimmung bzw. Angabe der Schmerzensgeldhöhe ist im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen kaum möglich:
 

1. Seit 2009 wurden mir von der Polizei jegliche Beweise zu den Falschaussagen der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X verweigert. Die Polizei hat nicht einmal einen Bericht über meine Aussagen erstellt, nachdem ich von dem Polizeibericht über die Akteneinsicht beim Amtsgericht erfahren habe. Dazu existieren ein umfangreicher Schriftwechsel mit der Polizei und zwei erfolglose Verwaltungsgerichtsverfahren.
 
2. Mein umfangreicher Rechtsfall wäre nicht entstanden, wenn ich vom Landratsamt Lörrach das Recht auf rechtliches Gehör bekommen hätte, nachdem der Polizeibericht dort eintraf. Stattdessen wurde er an das Amtsgericht weitergeleitet.
Aufgrund verschiedener Verhaltensweisen vom Landratsamt und der Gemeinde Binzen sind Korruptionsmerkmale in meinem Fall enthalten, die teilweise schon in meiner erfolglosen Strafanzeige von 2009 enthalten sind.
 
3. Mein umfangreicher Rechtsfall wäre nicht entstanden, wenn der Richter Trefzer vor Einleitung des gerichtlichen Betreuungsverfahrens nähere Informationen eingeholt hätte. Als das Verfahren dann eingeleitet wurde, hat er meine Einwendungen und Hinweise zu den Falschaussagen im Polizeibericht völlig ignoriert. Jegliche Rechte zu meinen Gunsten wurden mir bis heute verweigert.
 
4. Weil mir diese Rechte bei 1. – 3. verweigert wurden, habe ich mich an einen Journalisten gewandt. Dieser Versuch schlug auch fehl. Dadurch bin ich von Ihnen zum ersten Mal in meinem Leben von einem Gericht verurteilt worden.
Obwohl ich bei diesem Verfahren deutliche Hinweise auf die Ungerechtigkeiten des amtsgerichtlichen Handels angegeben habe, hat das keine Rolle gespielt.
  
5. Auch der Amtsgerichtsdirektor Lorenz hat sämtliche, m.E. berechtigte Beschwerden zurückgewiesen, in denen es auch um die Gewährung von Rechten zu meinen Gunsten ging.

Auf zwei Schreiben zum diskriminierenden Umgang des Lörracher Betreuungsgerichts im Schriftverkehr mit betroffenen Bürgerinnen und Bürger habe ich nicht einmal eine Antwort bekommen. Dieser diskriminierende Umgang wurde auch vom Landesbeauftragten für Datenschutz bestätigt.
 

6. Während eines mündlichen Termins habe ich von einer Richterin so eine Art Rüge bekommen, weil ich in einem Schreiben auf Ungerechtigkeiten von Direktor Lorenz und der Richterin Dr. Puchinger hingewiesen habe.

Daraus schließe ich auf eine gewisse Solidarität unter den Richter und Richterinnen des Amtsgerichts Lörrach, was dann eher als Nachteil für mich zu werten ist.

(Aktuell: Richterin Dr. Puchinger ist jetzt Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
 

7. Nicht nur gegenüber der Beklagten sehe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Den sehe ich auch im Verhalten der beteiligten Angehörigen der Polizei bis zum Innenministerium, im Verhalten der beteiligten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Verhalten der beteiligten Richter und Richterinnen beim Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Verwaltungsgericht.
Entsetzlich finde ich im Nachhinein auch das Verhalten von Anwältinnen und Anwälten vor und nach der Beauftragung der beklagten Anwältin.
 
8. Um diese ebengenannten Vorwürfe und Ungerechtigkeiten zu belegen, habe ich mich beim Europäischen Gerichtshof beschwert. Ich hoffte, als Sonderfall behandelt zu werden, weil der normale Weg nur mit Hilfe von ordnungsgemäß arbeitenden Anwälten in allen Instanzen mir nicht möglich war.

Ich habe über 3500 Seiten eingereicht, und zwar mit dem Hinweis, dass es einen solchen Fall wie meinen nicht mehr geben darf und dass sich viele Bürger/innen nicht angemessen wehren können, wenn sie plötzlich wie ich von einem deutschen Amtsgericht überfallen werden, keinerlei Rechte zur Gegenwehr haben und ohne triftigen Grund zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen werden. Dabei ist bekannt, wie umstritten derartige Gutachten ausfallen können. Mir wurden keine Rechte gewährt, die Fehler im Gutachten zu beweisen.

Aus dem Verhalten des Gutachters habe ich geschlossen, dass er vermutlich zum Beziehungssystem der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X gehört. Dummerweise habe ich ihm den Polizeibericht gegeben, und zwar im Glauben, dass er auch meiner Meinung ist, dass er völlig abwegig ist. Darin waren ja auch die Daten der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X.

Die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof wurde abgelehnt und soll nach einem Jahr vernichtet werden.

Ich schlage daher vor, dass diese Beschwerde vom Amtsgericht Lörrach angefordert wird. Ich habe sie m.E. umfassend und übersichtlich strukturiert.
Dazu habe ich u.a. viele Übersichten und farbige Einlagemappen verwendet.

Vielleicht ist die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Direktor Lorenz bereit, aufgrund dieser Unterlagen, den diskriminierenden Umgang des Amtsgerichts Lörrach mit Bürger und Bürgerinnen zu ändern.

Hier die Angaben zur Aktenanforderung an den Europäischen Gerichtshof:

European Court of Human Rights
Council of Europe

F-67075 Strasbourg cedex

Beschwerde Nr. 52000/16
Moser ./. Deutschland
 

9. Um den Schmerzensgeldanspruch zu belegen, könnten mir auch in diesem Verfahren meine vielfach erfolglos beantragten Rechte gewährt werden, z.B. das Recht auf Zeugen und die ausführliche Befragung der Anzeigenerstatterin Nachbarin-X zu ihren unkonkreten, falschen, beleidigenden Aussagen über mich.

Das ihr zugestandene Recht auf Verjährung kann nicht gelten, weil sie neue Falschaussagen gemacht hat. Falls ja, hat das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft die Verjährung zu vertreten, weil mir jegliche Beweise zu meinen Gunsten versagt wurden.
 

10.  Nach der gegenwärtigen Rechtslage für mich

bin ich von der Polizei, dem Landratsamt und der Justiz
als rechte- und wertloses Menschenmaterial eingestuft,
das beleidigt und mit falschen Aussagen belastet werden darf.

Damit verbunden ist es sehr fraglich, dass ein Schmerzensgeld gewährt wird. Daher wird eine niedrige Schmerzensgeldhöhe beantragt.
 

11. Beantragte Schmerzensgeldhöhe: 300 Euro.
 

Mit freundlichen Grüßen

G. Moser


Kommentar am 23.03.2017:
Selbstverständlich erwarte ich kein Schmerzensgeld.
Ich erwarte, dass ich wieder diese Klage verliere und daher die Kosten dafür zu tragen habe.

Geändert am:   04.09.2019

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