Moser-Adresse......
Landgericht Freiburg
Salzstraße 17
79098 Freiburg
14.02.2017
Aktenzeichen 3 T
33/17
In Sachen
Moser, G. ./. Anwalt 12
wg. Einstweiliger Verfügung, hier: sonstige Beschwerde
Abschließende Stellungnahme, Beschwerde-Rücknahme
Sehr geehrter Herr W.,
sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich nehme ich aufgrund Ihrer Information
die Beschwerde
zurück.
Persönlich ist für mich dieser misslungene Versuch,
mich gegen
Anwalt 12 zu wehren,
enttäuschend.
Als Rechtsanwalt ist er mir natürlich juristisch überlegen und
kann mich weiterhin unter den Augen der Justiz plagen und
beleidigen.
Zur Erinnerung: Mein umfangreicher Rechtsfall wurde 2009
durch das Amtsgericht Lörrach ausgelöst. An einem Donnerstag
Nachmittag, also kurz vor dem Wochenende, fand ich einen Brief
vom Richter Trefzer, Amtsgericht Lörrach.
Danach wurde für mich ein Entmündigungsverfahren, beschönigend
mit dem Fachausdruck „gerichtliches Betreuungsverfahren“
eingeleitet.
Das war ein menschenverachtender, schockierender,
gerichtlicher Überfall,
bei dem mir keine Rechte mitgeteilt bzw. zugestanden wurden.
Nicht einmal ein nachvollziehbarer Grund wurde angegeben.
Sofortige schriftliche Einwendungen wurden von Richter
Trefzer ignoriert.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich keinerlei
gerichtliche oder staatsanwaltliche Erfahrungen.
Es gab keine Frist oder keine Möglichkeit zu einer
Stellungnahme, sich zu wehren.
Mit dieser brutalen Schockmethode kann die Justiz auch
Menschen in den sofortigen Suizid treiben. Und ich bin mir
sicher, dass das schon mehrfach geschehen ist.
Da voll ausgebildete Juristen diese
Entmündigungsverfahren skrupellos betreiben,
sind sie für mich juristische Verbrecher, die für ihr Vergehen
nicht belangt werden.
Bis heute sind alle Versuche, für mich Gerechtigkeit zu
erreichen, gescheitert.
Ich werde ich mit einem Aktenberg aus unzähligen Aktenzeichen
belastet, der durch meine Nachbarn-X, dem Landratsamt Lörrach,
der Polizei, der Zivilgerichte und der Staatsanwaltschaft
entstanden ist.
Entsetzt bin ich auch, wie menschenverachtend das Verhalten
von Anwälten ist, wenn man in ein Entmündigungsverfahren kommt:
Beleidigungen, untätiges Verhalten, Hintergehen, unerwünschte
Verhaltensweisen, betrügerisches Verhalten.
Damit gibt es eine gegenseitige Arbeitsplatz- und
Einkommensgarantie zwischen Justizangehörigen (Richter, …) und
Anwälten.
Die betroffenen Bürger/innen spielen dabei eindeutig eine
untergeordnete Rolle.
Es ist einer der besten Methoden,
durch Denunziantentum das Leben eines Menschen zu zerstören.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |