Anwalt 12 - Adresse
Amtsgericht
Lörrach
Lörrach, 30.12.2016
6 C 472/16
über das Landgericht Freiburg - 3 T 325/1.6 - i.Sa. Anwalt 12 ./.
Moser
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In Sachen,
Moser gegen Anwalt 12
wegen einstweiliger Verfügung
nehme ich den
Antrag auf Streitwertänderung vom 19.9.2016 (AS
487 ff.) hiermit zurück.
Der Grund ist die hohe Bedeutung, die die Kostenerstattung an
die Gegenpartei Nachbarin-X durch ein
Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Verfügungsklägerin bis
in den Monat Dezember 2016 aufgrund des
Kostenfestsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts Lörrach vom
29.9.2015
- mir zugestellt am 19.10.2015 -
Anlage
zeitlich parallel zum Verfügungsverfahren (!) angenommen hat.
Für die eV mit Beschluss vom 15.4.2016 (AS 11 ff.) war der
Zivilprozess Moser ./. Nachbarin-X (2 C 1446/14) und die von mir
veranlasste-,
von der Verfügungsklägerin zurückgenommene Wiederaufnahme des
Verfahrens (Nichtigkeitsklage
)) (2 C 1840/15) fundamental. |