| Rechtsanwaltskammer Freiburg .................................
 Frau Gertrud Moser
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 79589 Binzen
 29.12.2016/KIhr Schreiben vom 
				26.12.2016 Sehr geehrte Frau Moser, Ihre Eingabe Frau 
				Rechtsanwältin 11 betreffend, bitten wir näher zu 
				präzisieren. Es gibt keine Verpflichtung eines Rechtsanwalts ein Mandat 
				anzunehmen; eine Beratung ist soweit aus der vielseitigen 
				Stellungnahme ersichtlich erfolgt.  Dies bedeutet nicht, dass damit auch gleichzeitig ein 
				weitergehendes Mandat angenommen worden wäre, wie etwa eine 
				Berufung zu führen.  Soweit Sie die Beschwerde gegen Frau Rechtsanwältin 11 durch 
				die Rechtsanwaltskammer näher und weiterbearbeitet wissen 
				wollen, bitten wir also Ihre Beschwerdepunkte näher zu 
				präzisieren, damit Frau Rechtsanwältin 11 korrekt zu diesen 
				Beschwerdepunkten rechtliches Gehör gewährt werden kann. Soweit Sie nach der Möglichkeit eines Schadensfonds der 
				Rechtsanwaltskammer nachfragen, sind Sie darauf hinzuweisen, 
				dass es einen solchen Schadensfond gibt.  Dieser ist dazu da, bei Unterschlagungen von Rechtsanwälten 
				oder sonstigen vorsätzlichen Schädigungen von Mandanten ohne 
				Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bei sozialen 
				Notfällen einzutreten.  Die Anschrift lautet: Rechtsanwaltskammer Freiburg........................
 Mit freundlichen Grüßen(RA Dr. Kl.) Geschäftsführer
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