Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Frau
Gertrud Moser
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79589 Binzen
29.12.2016/K
Ihr Schreiben vom
26.12.2016Sehr geehrte Frau Moser,
Ihre Eingabe Frau
Rechtsanwältin 11 betreffend, bitten wir näher zu
präzisieren.
Es gibt keine Verpflichtung eines Rechtsanwalts ein Mandat
anzunehmen; eine Beratung ist soweit aus der vielseitigen
Stellungnahme ersichtlich erfolgt.
Dies bedeutet nicht, dass damit auch gleichzeitig ein
weitergehendes Mandat angenommen worden wäre, wie etwa eine
Berufung zu führen.
Soweit Sie die Beschwerde gegen Frau Rechtsanwältin 11 durch
die Rechtsanwaltskammer näher und weiterbearbeitet wissen
wollen, bitten wir also Ihre Beschwerdepunkte näher zu
präzisieren, damit Frau Rechtsanwältin 11 korrekt zu diesen
Beschwerdepunkten rechtliches Gehör gewährt werden kann.
Soweit Sie nach der Möglichkeit eines Schadensfonds der
Rechtsanwaltskammer nachfragen, sind Sie darauf hinzuweisen,
dass es einen solchen Schadensfond gibt.
Dieser ist dazu da, bei Unterschlagungen von Rechtsanwälten
oder sonstigen vorsätzlichen Schädigungen von Mandanten ohne
Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bei sozialen
Notfällen einzutreten.
Die Anschrift lautet:
Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Mit freundlichen Grüßen
(RA Dr. Kl.) Geschäftsführer |