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Brief von der Rechtsanwaltskammer Freiburg


Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Frau
Gertrud Moser
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79589 Binzen

29.12.2016/K

Ihr Schreiben vom 26.12.2016

Sehr geehrte Frau Moser,

Ihre Eingabe Frau Rechtsanwältin 11 betreffend, bitten wir näher zu präzisieren.

Es gibt keine Verpflichtung eines Rechtsanwalts ein Mandat anzunehmen; eine Beratung ist soweit aus der vielseitigen Stellungnahme ersichtlich erfolgt.

Dies bedeutet nicht, dass damit auch gleichzeitig ein weitergehendes Mandat angenommen worden wäre, wie etwa eine Berufung zu führen.

Soweit Sie die Beschwerde gegen Frau Rechtsanwältin 11 durch die Rechtsanwaltskammer näher und weiterbearbeitet wissen wollen, bitten wir also Ihre Beschwerdepunkte näher zu präzisieren, damit Frau Rechtsanwältin 11 korrekt zu diesen Beschwerdepunkten rechtliches Gehör gewährt werden kann.

Soweit Sie nach der Möglichkeit eines Schadensfonds der Rechtsanwaltskammer nachfragen, sind Sie darauf hinzuweisen, dass es einen solchen Schadensfond gibt.

Dieser ist dazu da, bei Unterschlagungen von Rechtsanwälten oder sonstigen vorsätzlichen Schädigungen von Mandanten ohne Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung bei sozialen Notfällen einzutreten.

Die Anschrift lautet:

Rechtsanwaltskammer Freiburg
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Mit freundlichen Grüßen
(RA Dr. Kl.) Geschäftsführer


Geändert am:   04.09.2019

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