G. Moser, Adresse....
Per Fax
0761..............
Rechtsanwaltskammer
Freiburg
Bertoldstr. 44
79098 Freiburg
24.12.2015
Aktenzeichen BA/......./2015
Rechtsanwalt 12
Beschwerde Nr. 3
Rechtsanwalt 12
ist immer noch Albtraum für mich
Sehr geehrte Damen und Herren,
beiliegend die Kopie seines Schreibens vom 22.12.2016,
das ich gestern erhalten habe.
Um eine dritte Beschwerde über ihn einzureichen, müsste ich
ein Buch schreiben.
Das ist mir zuviel.
Ich bitte bzw. fordere die Rechtsanwaltskammer auf, die
Ereignisse zwischen
Anwalt
12 und mir direkt über die Einsichten bei folgenden
Akten zu erfahren.
Dabei gilt in etwa:
Je neuer die Akte, desto wichtiger ist die Beschwerde gegen
Anwalt
12.
|
1) |
3 S 24/15 |
Berufung beim Landgericht Freiburg
zu (Feb. 2015) |
|
2 C 1446/14 |
Klage beim Amtsgericht Lörrach
wegen Schadenersatz gegen die Anzeigenerstatterin eines
Polizeiberichts gegen die Beklagte |
2) |
4 K 1908/15 |
Klageversuch beim
Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt wegen Folgenbeseitigung
(Aug. 2015) (Aktenaussonderung und -vernichtung) |
3) |
4 K 2377/15 |
Klage beim Verwaltungsgericht
gegen das Landratsamt wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung)
(Okt. 2015) |
4) |
4 K 2449/15 |
Klage beim Verwaltungsgericht
gegen das Landratsamt wegen Feststellung (Okt. 2015) |
5) |
4 K 2591/15 |
Klage beim Verwaltungsgericht
gegen das Landratsamt wegen Beweissicherung (Nov. 2015) |
6) |
4 K 2170/15 |
Klage beim Verwaltungsgericht
gegen das Land Baden-Württemberg (Polizei) wegen
Folgenbeseitigung (Sep. 2015) |
7) |
4 K 2590/15 |
Klage beim Verwaltungsgericht
gegen das Land Baden-Württemberg (Polizei) wegen Beweissicherung
(Nov. 2015) |
8) |
1 S 2197/15 |
Verwaltungsrechtssache Moser
gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung beim
Verwaltungsgerichtshof (Nov. 2015) |
9) |
1 S 2276/15 |
Verwaltungsrechtssache Moser gegen
Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung beim
Verwaltungsgerichtshof (Nov. 2015) |
10) |
1 S 493/16 |
Anwaltliche Bemühungen wegen
Zurückweisung als Bevollmächtigter beim Verwaltungsgerichtshof
(Jan. 2016) |
11) |
6 C 472/16 |
Moser gegen
Anwalt
12 wg. einstweiliger Verfügung (Apr. 2016) |
|
3 T 251/16 |
Zugehöriges Aktenzeichen durch die
Beschwerden von
Anwalt
12beim Landgericht Freiburg |
12) |
3 C 909/16 |
Anwalt
12 gegen Moser, G. wg. Forderung
(Juli 2016) |
|
3 T 191/16 |
Zugehöriges Aktenzeichen durch die
Beschwerden von
Anwalt
12 beim Landgericht Freiburg |
13) |
95 Js 242/16 |
Strafanzeige wegen Betrug der
gegnerischen Kanzlei abgelehnt |
14) |
82 Js 1826/16 |
Strafanzeige gegen
Anwalt
12 wegen Nötigung abgelehnt (Feb. 2016) |
15) |
1 M 1200/16 |
Widerspruch gegen die
Zwangsvollstreckung (Feb. 2016) |
|
3 T 280/16 |
Erfolglose Beschwerde beim
Landgericht |
Es ist entsetzlich, was sich dieser sogenannte Rechtsanwalt
gegen meinen Willen leistet.Da dies nicht der einzige Anwalt
ist, der mich nicht ordnungsgemäß vertreten hat, schlage ich
eine neue Berufsbezeichnung vor:
Statt "Rechtsanwalt"
wäre doch "Geldanwalt" angemessen.
Mit freundlichem Gruß
G. Moser |