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Justitia
  
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Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Fax an die Rechtsanwaltskammer Freiburg


G. Moser, Adresse....

Per Fax 0761..............

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Bertoldstr. 44

79098 Freiburg

24.12.2015

Aktenzeichen BA/......./2015 Rechtsanwalt 12

Beschwerde Nr. 3

Rechtsanwalt 12 ist immer noch Albtraum für mich

Sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegend die Kopie seines Schreibens vom 22.12.2016, das ich gestern erhalten habe.

Um eine dritte Beschwerde über ihn einzureichen, müsste ich ein Buch schreiben.
Das ist mir zuviel.

Ich bitte bzw. fordere die Rechtsanwaltskammer auf, die Ereignisse zwischen Anwalt 12 und mir direkt über die Einsichten bei folgenden Akten zu erfahren.

Dabei gilt in etwa:
Je neuer die Akte, desto wichtiger ist die Beschwerde gegen Anwalt 12.
 

1) 3 S 24/15

Berufung beim Landgericht Freiburg zu (Feb. 2015)

  2 C 1446/14

Klage beim Amtsgericht Lörrach wegen Schadenersatz gegen die Anzeigenerstatterin eines Polizeiberichts gegen die Beklagte

2) 4 K 1908/15

Klageversuch beim Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt wegen Folgenbeseitigung (Aug. 2015) (Aktenaussonderung und -vernichtung)

3) 4 K 2377/15

Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt wegen Folgenbeseitigung (Entschädigung) (Okt. 2015)

4) 4 K 2449/15

Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt wegen Feststellung (Okt. 2015)

5) 4 K 2591/15

Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Landratsamt wegen Beweissicherung (Nov. 2015)

6) 4 K 2170/15

Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg (Polizei) wegen Folgenbeseitigung (Sep. 2015)

7) 4 K 2590/15

Klage beim Verwaltungsgericht gegen das Land Baden-Württemberg (Polizei) wegen Beweissicherung (Nov. 2015)

8) 1 S 2197/15

 Verwaltungsrechtssache Moser gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung beim Verwaltungsgerichtshof (Nov. 2015)

9) 1 S 2276/15

Verwaltungsrechtssache Moser gegen Landkreis Lörrach wegen Folgenbeseitigung beim Verwaltungsgerichtshof (Nov. 2015)

10) 1 S 493/16

 Anwaltliche Bemühungen wegen Zurückweisung als Bevollmächtigter beim Verwaltungsgerichtshof (Jan. 2016)

11) 6 C 472/16

Moser gegen Anwalt 12 wg. einstweiliger Verfügung (Apr. 2016)

  3 T 251/16

Zugehöriges Aktenzeichen durch die Beschwerden von Anwalt 12beim Landgericht Freiburg

12) 3 C 909/16

Anwalt 12 gegen Moser, G. wg. Forderung
(Juli 2016)

  3 T 191/16

Zugehöriges Aktenzeichen durch die Beschwerden von Anwalt 12 beim Landgericht Freiburg

13) 95 Js 242/16

Strafanzeige wegen Betrug der gegnerischen Kanzlei  abgelehnt

14) 82 Js 1826/16

Strafanzeige gegen Anwalt 12 wegen Nötigung abgelehnt (Feb. 2016)

15) 1 M 1200/16

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung (Feb. 2016)

  3 T 280/16 Erfolglose Beschwerde beim Landgericht

Es ist entsetzlich, was sich dieser sogenannte Rechtsanwalt gegen meinen Willen leistet.

Da dies nicht der einzige Anwalt ist, der mich nicht ordnungsgemäß vertreten hat, schlage ich eine neue Berufsbezeichnung vor:

Statt "Rechtsanwalt" wäre doch "Geldanwalt" angemessen.

Mit freundlichem Gruß

G. Moser


Geändert am:   04.09.2019

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