In Sachen
Anwalt 12 ./. Moser, G.
wg. Forderung, hier: ProzesskostenhilfeSehr geehrte Frau Moser,
Das Beschwerdeverfahren vor dem LG Freiburg, Az. 3 T 191/16,
ist bereits seit 04.08.2016 erledigt (s.a. AS 267 und 285).
Soweit nach der Erledigung Eingaben durch
Anwalt 12 gegenüber dem
Landgericht Freiburg unter Benennung des o.g. Az. gemacht wurden
werden etwaige Doppel formlos an die Gegenseite zur
Kenntnisnahme weitergeleitet und darauf hingewiesen, dass im
vorliegenden Verfahren nicht mit einer schriftlichen Reaktion
auf weitere Eingaben gerechnet werden kann, wenn hierzu aus
Rechtsgründen keine Veranlassung besteht.
Mit freundlichen Grüßen
W.
Richter am Landgericht
Beglaubigt
Freiburg im Breisgau, 08.12.2016
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Durch maschinelle Bearbeitung
beglaubigt - ohne Unterschrift gültig |