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Anwalt 12 an Amtsgericht
(mit eigener Struktur und Hervorhebungen, Eingang bei mir 9.12.2016)


Anwalt 12 - Adresse 

Amtsgericht

 

Lörrach

Lörrach, 16.11.2016

3 C 909/16, 3 T 191/16 LG Freiburg

In Sachen Anwalt 12 ./.  Moser wegen Forderung

(Prozesskostenhilfebeschwerde)


habe ich den Vortrag in eigener Sache in dem Prozesskostenhilfegesuch sowie in der Beschwerdebegründung zu ergänzen durch den beigefügten
 

  Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg - 1 S 1221/16 - vom 10.11.2016
 

Anlage A 17.1
 

  mit Kostenrechnung vom 20.6.2016
 

Anlage A 17.2
 

nach der verfügten Aufhebung des Kostenansatzes wegen unverschuldeter Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beschwerdeführung gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter der Antragsgegnerin und Beklagten.

Der 1. Senat hat durch Einzelrichter Dr. H. anerkannt und bestätigt, dass ich mit der Beschwerdeführung (Anlagen A 16 und A 17) wegen Zurückweisung als Bevollmächtigter in einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse gehandelt hatte.

Meine Unkenntnis über die Verfahrensstände der beiden Klagen:

  Moser ./. Land Baden-Württemberg  
und Moser ./. Landkreis Lörrach
 
 

hat nicht nur über die mündliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.1.201.6 (Anlage A 18) und deren Ergebnisse- , sondern auch schon über diese Terminsbestimmung des VG: Freiburg. bestanden.

Hätte ich davon Kenntnis gehabt, hätte ich selbstverständlich mit allem anwaltlichen Schritten nach dem 12.11.2016, denen die Mandantin nicht mehr zugestimmt hat, zugewartet, bis im Termin vom 27.1.2016 über die Prozessfähigkeit der dortigen Klägerin Frau Moser befunden wurde.

Ich habe gehandelt, weil ich keinerlei Sachstandsnachricht der anhängig gebliebenen Klagen mehr bekommen habe.


Anwalt 12
 Rechtsanwalt

 

Anlagen   


Anlagen:
A1 A 17.1 15.11.2016 Verwaltungs-
gerichtshof
Anwalt 12 Anfangsblatt Mehr...
A2 A 17.1 10.11.2016 Verwaltungs-
gerichtshof
Anwalt 12 Beschluss (3 Seiten)
(Ich habe davon erst am 9.12.2016 erfahren)  Mehr...
A3 A 17.2 20.06.2016 Landes-
oberkasse
Anwalt 12 Kostenrechnung zu 1 S 493/16: 60 Euro

Geändert am:   10.01.2019

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