hat nicht nur über die mündliche Verhandlung des
Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.1.201.6 (Anlage A 18) und
deren Ergebnisse- , sondern auch schon über diese
Terminsbestimmung des VG: Freiburg. bestanden.
Hätte ich davon Kenntnis gehabt, hätte ich selbstverständlich
mit allem anwaltlichen Schritten nach dem 12.11.2016, denen die
Mandantin nicht mehr zugestimmt hat, zugewartet, bis im Termin
vom 27.1.2016 über die Prozessfähigkeit der dortigen Klägerin
Frau Moser befunden wurde.
Ich habe gehandelt, weil ich keinerlei Sachstandsnachricht der
anhängig gebliebenen Klagen mehr bekommen habe.
Anwalt 12
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