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Von Verwaltungsgericht bzgl. Polizei 4 K 2170/15


VERWALTUNGSGERICHT FREIBURG

Verwaltungsgericht Freiburg - Postfach 19 01 51 - 79061 Freiburg

Frau
Gertrud Moser
......................
79589 Binzen
Freiburg. 24.10.2016
Durchwahl: 0761/.............
 Aktenzeichen:
4 K 2170/15
(Bitte bei Antwort angeben)

Eingang 25.10.2016

Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg wegen Folgenbeseitigung (Feststellung)

Ihrem Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher Antrag entnehmen.

Sollte damit eine Verringerung des im Gerichtsbeschluss vom 27.01.2016 festgesetzten Streitwerts begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass allein schon aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG).

Der Berichterstatter:
K.


Beglaubigt:
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
 


Geändert am:   10.01.2019

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