Eingang 25.10.2016
Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Land Baden-Württemberg wegen Folgenbeseitigung
(Feststellung)
Ihrem
Schreiben vom 15.10.2016 lässt sich kein ausdrücklicher
Antrag entnehmen.
Sollte damit eine Verringerung des im
Gerichtsbeschluss vom 27.01.2016 festgesetzten
Streitwerts begehrt werden, so wird darauf hingewiesen, dass
allein schon aus Gründen des Zeitablaufs eine Änderung der
Streitwertfestsetzung (auch von Amts wegen) nicht mehr zulässig
ist (vgl. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG). Der Berichterstatter:
K.
Beglaubigt:
x.................
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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