In Sachen
Moser, G. ./. Anwalt 12
wg. einstweiliger Verfügung, hier: ProzesskostenhilfeIhr Zeichen:
Sehr geehrte Frau Moser,
Zum Nichtabhilfebeschluss vom 11.10.2016 sowie zum
Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 14.10.2016 erhalten Sie
Gelegenheit zur abschließenden Stellungnahme bis 07.11.2016: §
571 Abs. 3, S. 1 ZPO.
Mit freundlichen Grüßen W.
Richter am Landgericht Beglaubigt
Freiburg im Breisgau, 27.09.2016 xxx
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Anlage:
Anwalt 12 an
Landgericht am 14.10.2016 |