In Sachen
Anwalt 12 ./. Moser, G.
wg. einstweiliger Verfügung, hier: ProzesskostenhilfeIhr Zeichen:
Sehr geehrte Frau Moser,
Die sofortige Beschwerde (Schreiben vom 22.09.2016) wird an
das Amtsgericht zum Anschluss an die Akte und zur Entscheidung
nach § 572 Abs. 1 ZPO (Abhilfe oder Nichtabhilfe) übersandt,
wobei von diesem das Beschwerdevorbringen zu prüfen und der
Gegenseite ggfs. eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen ist.
Mit freundlichen Grüßen W.
Richter am Landgericht Beglaubigt
Freiburg im Breisgau, 27.09.2016 xxx
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Anlage:
Anwalt 12 an
Landgericht am 22.09.2016 |