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Justitia
  
Albtraum: Gerichtliches Betreuungsverfahren und die Folgen.  Deutschlands erfolgreichste Mobbingmethode mit Staatshilfe.
Gesetzesänderungen sind hier dringend notwendig
!
Ab 10.01.2012 online: www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de
Wie aus einer Mücke ein Elefant wurde ! - Mit Kanonen auf Spatzen schießen! (AG Lörrach)
Wie Nachbarin-X, Polizei, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft u.a. mich in den Tod treiben dürfen!

    


Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung an das Amtsgericht
(Nach 7 Jahren in diesem Rechtsfall bzw. im 8. Jahr)


Moser-Adresse......
 

Amtsgericht Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a

79539 Lörrach

29.08.2016

Aktenzeichen 2 C 1840/14 (Amtsgericht Lörrach)
Aktenzeichen 3 S ...../15 (Landgericht Freiburg)
Moser, G.  ./. Nachbarin-X wg. Schadenersatz
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung.

am 24.08.2016 bekam ich vom Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts unter dem Zeichen DR II ....../16 die Mitteilung zur Zwangsvollstreckung im Auftrag von Nachbarin-X und ihrer Anwaltskanzlei.

Danach soll ich 1.740,00 Euro bis spätestens 15. September 2016 zahlen.

Anlage 1

Gegen diese Zahlungsverpflichtung erhebe ich Widerspruch mit folgenden Gründen:
 

1.   2009 hat das Polizeirevier Weil am Rhein einen irreführenden und falschen Polizeibericht im Auftrag von Nachbarin-X erstellt. Laut erneuten Aussagen der Polizei hat sie nur ihre Angaben ohne weitere Prüfung übernommen. Der Polizeibericht vermittelt aber den Eindruck, dass auch die Polizei die Inhalte unterstützt.
Nur dieser Bericht mit dem Weiterleitungsschreiben hat das Betreuungsverfahren in Form eines plötzlichen staatlichen Überfalls bewirkt, bei dem meine Argumente zu den Falschaussagen und zur Kontaktaufnahme mit der Polizei ignoriert wurden.
 
2.   Ohne auf meine Einwendungen einzugehen wurde das Verfahren fortgesetzt und ich wurde zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen dessen Inhalte ich mich ebenfalls erfolgslos beschwert habe. Somit wurden mir auch Gegenbeweise zum Gutachten verweigert.
 
3.   Auch das Landgericht Freiburg hat im Rahmen meiner Beschwerde, Beweise zu den Falschaussagen von Nachbarin-X abgelehnt.
 
4.   Vor diesem Verfahren hatte ich noch nie mit einem Gericht oder mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Inzwischen sind viele erfolglose Verfahren entstanden, obwohl der Polizeibericht leicht zu widerlegen war.
Das habe ich nicht zu vertreten.
 
5.   Polizei, Landratsamt Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, Oberlandesgericht Karlsruhe, Verwaltungsgericht Freiburg, der Petitionsausschuss im Land Baden-Württemberg haben Beweise zu meinen Gunsten verweigert.
 
6.   Aus den Akten ergibt sich auch, dass ich von mehreren Anwälten und Anwältinnen nicht ordnungsgemäß vertreten wurde.

Rechtsanwältin 10 hat versäumt, auf die Möglichkeit einer schriftlichen Klageerwiderung hinzuweisen. Sie selbst hat es weder schriftlich noch mündlich getan, obwohl sie zu den Falschaussagen schriftliche Unterlagen von mir hatte. Außerdem hatten Sie auch Kenntnis vom Schriftwechsel mit Anwalt 7 und seine Straftat einfach als komisches Verhalten abgetan.

Analoges gilt auch für Rechtsanwalt 12. Es gibt sehr viele Belege für sein nicht ordnungsgemäßes Verhalten mir gegenüber.

Somit waren Rechtsanwältin 10 und Rechtsanwalt 12 prozessunfähig,
weil sie grundlegende rechtsanwaltliche Tätigkeiten für mich unterlassen haben.

Damit muss das Verfahren beim Amtsgericht wiederholt werden und endlich Beweise zu meinen Gunsten zugelassen werden.
 

7.   Die angebliche Verjährung zugunsten Nachbarin-X kann nicht eingetreten sein, weil sie im Laufe der Jahre neue falsche und beleidigende unkonkrete Angaben über mich gemacht hat.

Das hat nichts mit Übertreibungen zu tun, wie es die Richterin Dr. Puchinger festgestellt hat. Zu den Übertreibungen gehören auch Grundaussagen, die überprüft werden müssen. Dann kann bewiesen werden, dass über Jahre hinweg Familie Nachbarn-X auffällig war und nicht ich.

(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)

Die Richterin hat der Beklagten Nachbarin-X nur eine einzige unwichtige Frage gestellt, die sie falsch beantwortet hat. Das hätte sich auch aus den Akten ergeben. Für mich entstand der Verdacht, dass die Richterin nicht die gesamten Akten richtig durchgearbeitet hat.

Für mich gibt es keine Verjährung. Obwohl ein Polizeibericht etwa nach 1,5 Jahren gelöscht werden muss, muss ich immer noch mit dieser Betreuungsakte bzw. Entmündigungsakte leben. Das ist nicht gerecht.
 

8.  

Das Ziel der Vermögenssorge eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist verfehlt. Ich musste mich verschulden und zwei Kredite aufnehmen.

Anlage 2

Ähnliche aktualiserte Aufstellung

 

9.   Das Ziel der Gesundheitssorge ist auch verfehlt. Dieser Rechtsfall ist eine enorme Belastung, so dass Gesundheitsschäden entstanden sind.
 
10.   Ich bezichtige das Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg, der Beihilfe zu Straftaten von Nachbarin-X  und Anwalt 7.
Statt die sich aus den Unterlagen zum Schriftwechsel ergebende Straftat von Anwalt 7 anzuzeigen, musste ich diesen Schriftwechsel der Gegenpartei aushändigen.
 
11.   Weil ich zwei Jahre lang gegen den Rufmord in den Akten durch Nachbarin-X  erfolglos gekämpft habe, entstanden meine Informations-Homepage www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de .

Ich empfehle der Justiz dringend, sich dort zu informieren, welche schweren Schäden die deutsche Justiz bei Bürgerinnen und Bürgern anrichtet.

Auf dieser Homepage sind in Form von öffentlichen Petitionen, Vorschläge zu finden, wie das Betreuungs- bzw. Entmündigungsrecht abgeändert werden muss, damit kein/e Bürger/in der Bundesrepublik über 7 Jahre so leiden und büßen muss wie ich, und das für leicht zu widerlegende Aussagen.
 

12.   Durch die Veröffentlichung meiner Fall-Homepage www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de belege ich die ungerechten Aktivitäten meiner Nachbarn, der Polizei, des Landratsamts Lörrach, der Zivilgerichte, der Staatsanwaltschaft und eigener Anwälte.
Damit ist auch mein Ruf für immer geschädigt. Online-Angaben können nicht mehr gelöscht werden.
 
13.   Aus allen bestehenden Akten, die durch Nachbarin-X und ihrem Ehemann entstanden ist, ergibt sich eindeutig,
dass sämtliche Beweise zu meinen Gunsten verweigert wurden.
Als für mich unbewiesene Betreuerin für psychisch Kranke äußert sie sich nicht, wie es sich für eine ordnungsgemäße Vertreterin dieser "Berufsart" üblich ist. Somit ist eindeutig belegt, dass sie für eine solche Aufgabe nicht geeignet ist. Diese Tatsache ist weder dem Landratsamt noch der Justiz aufgefallen.
Eine Schande für einen Rechtsstaat.

Die Justiz hat sich somit mehrfach grund- und menschenrechtswidrig verhalten.
Daher werde ich mich als Sonderfall beim Europäischen Gerichtshof melden.
 

14.   Den der Zwangsvollstreckung zugrundliegende Betrag habe ich am 1. Dezember 2015 an die gemeinnützige Organisation Plan Internationale e.V. gespendet.

Anlage 3


Es ist mir nicht möglich,
noch weitere Zahlungen wegen Nachbarin-X zu tätigen.
Das wäre die Fortsetzung der seit über 7 Jahren psychischen Folter durch Nachbarin-X, der Polizei, der Justiz und eigener Anwälte.

G. Moser
 


GM-Kommentar:
Veröffentlicht am 04.09.2016

Geändert am:   04.09.2019

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