Moser-Adresse......
Amtsgericht
Lörrach
Bahnhofstr. 4 und 4a
79539 Lörrach
29.08.2016
Aktenzeichen 2 C 1840/14 (Amtsgericht Lörrach)
Aktenzeichen 3 S ...../15 (Landgericht Freiburg)
Moser, G. ./. Nachbarin-X
wg. Schadenersatz
Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung.
am 24.08.2016 bekam ich vom Gerichtsvollzieher des
Amtsgerichts unter dem Zeichen DR II ....../16 die
Mitteilung zur Zwangsvollstreckung im Auftrag von
Nachbarin-X
und ihrer
Anwaltskanzlei. Danach soll ich
1.740,00 Euro bis spätestens 15. September 2016 zahlen.
Anlage 1 Gegen diese Zahlungsverpflichtung
erhebe ich Widerspruch mit folgenden Gründen:
|
1. |
|
2009 hat das
Polizeirevier Weil am Rhein einen irreführenden und falschen
Polizeibericht im Auftrag von
Nachbarin-X
erstellt.
Laut erneuten Aussagen der Polizei hat sie nur ihre Angaben ohne
weitere Prüfung übernommen. Der Polizeibericht vermittelt aber
den Eindruck, dass auch die Polizei die Inhalte unterstützt.
Nur dieser Bericht mit dem Weiterleitungsschreiben hat das
Betreuungsverfahren in Form eines plötzlichen staatlichen
Überfalls bewirkt, bei dem meine Argumente zu den Falschaussagen
und zur Kontaktaufnahme mit der Polizei ignoriert wurden.
|
2. |
|
Ohne auf meine
Einwendungen einzugehen wurde das Verfahren fortgesetzt und ich
wurde zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen dessen
Inhalte ich mich ebenfalls erfolgslos beschwert habe. Somit
wurden mir auch Gegenbeweise zum Gutachten verweigert.
|
3. |
|
Auch das Landgericht
Freiburg hat im Rahmen meiner Beschwerde, Beweise zu den
Falschaussagen von Nachbarin-X
abgelehnt.
|
4. |
|
Vor diesem Verfahren
hatte ich noch nie mit einem Gericht oder mit der
Staatsanwaltschaft zu tun. Inzwischen sind viele erfolglose
Verfahren entstanden, obwohl der Polizeibericht leicht zu
widerlegen war.
Das habe ich nicht zu vertreten.
|
5. |
|
Polizei, Landratsamt
Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg,
Oberlandesgericht Karlsruhe, Verwaltungsgericht Freiburg, der
Petitionsausschuss im Land Baden-Württemberg haben Beweise zu
meinen Gunsten verweigert.
|
6. |
|
Aus den Akten ergibt
sich auch, dass ich von mehreren Anwälten und Anwältinnen nicht
ordnungsgemäß vertreten wurde. Rechtsanwältin 10 hat versäumt,
auf die Möglichkeit einer schriftlichen Klageerwiderung
hinzuweisen. Sie selbst hat es weder schriftlich noch mündlich
getan, obwohl sie zu den Falschaussagen schriftliche Unterlagen
von mir hatte. Außerdem hatten Sie auch Kenntnis vom
Schriftwechsel mit Anwalt 7 und seine Straftat einfach als
komisches Verhalten abgetan.
Analoges gilt auch für Rechtsanwalt 12. Es gibt sehr viele
Belege für sein nicht ordnungsgemäßes Verhalten mir gegenüber.
Somit waren Rechtsanwältin 10 und Rechtsanwalt 12
prozessunfähig,
weil sie grundlegende rechtsanwaltliche Tätigkeiten für mich
unterlassen haben.
Damit muss das Verfahren beim Amtsgericht wiederholt
werden und endlich Beweise zu meinen Gunsten zugelassen werden.
|
7. |
|
Die angebliche
Verjährung zugunsten Nachbarin-X
kann nicht eingetreten sein, weil sie im
Laufe der Jahre neue falsche und beleidigende unkonkrete
Angaben über mich gemacht hat. Das hat nichts mit
Übertreibungen zu tun, wie es die
Richterin Dr. Puchinger
festgestellt
hat. Zu den Übertreibungen gehören auch Grundaussagen, die
überprüft werden müssen. Dann kann bewiesen werden, dass über
Jahre hinweg Familie Nachbarn-X auffällig war und nicht ich.
(Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger
od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger
bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
Die Richterin hat der Beklagten
Nachbarin-X
nur eine
einzige unwichtige Frage gestellt, die sie falsch beantwortet
hat. Das hätte sich auch aus den Akten ergeben. Für mich
entstand der Verdacht, dass die Richterin nicht die gesamten
Akten richtig durchgearbeitet hat.
Für mich gibt es keine Verjährung. Obwohl ein
Polizeibericht etwa nach 1,5 Jahren gelöscht werden muss, muss
ich immer noch mit dieser Betreuungsakte bzw. Entmündigungsakte
leben. Das ist nicht gerecht.
|
8. |
|
Das Ziel der Vermögenssorge eines
gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist verfehlt. Ich musste mich
verschulden und zwei Kredite aufnehmen.
Anlage 2
Ähnliche aktualiserte
Aufstellung
|
9. |
|
Das Ziel der
Gesundheitssorge ist auch verfehlt. Dieser Rechtsfall ist eine
enorme Belastung, so dass Gesundheitsschäden entstanden sind.
|
10. |
|
Ich bezichtige das
Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg, der Beihilfe
zu Straftaten von Nachbarin-X
und Anwalt 7.
Statt die sich aus den Unterlagen zum Schriftwechsel ergebende
Straftat von
Anwalt 7 anzuzeigen, musste ich diesen
Schriftwechsel der Gegenpartei aushändigen.
|
11. |
|
Weil ich zwei Jahre
lang gegen den Rufmord in den Akten durch
Nachbarin-X
erfolglos gekämpft habe, entstanden meine Informations-Homepage
www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de . Ich
empfehle der Justiz dringend, sich dort zu informieren, welche
schweren Schäden die deutsche Justiz bei Bürgerinnen und Bürgern
anrichtet.
Auf dieser Homepage sind in Form von öffentlichen Petitionen,
Vorschläge zu finden, wie das Betreuungs- bzw.
Entmündigungsrecht abgeändert werden muss, damit kein/e
Bürger/in der Bundesrepublik über 7 Jahre so leiden und büßen
muss wie ich, und das für leicht zu widerlegende Aussagen.
|
12. |
|
Durch die
Veröffentlichung meiner Fall-Homepage
www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de belege ich die
ungerechten Aktivitäten meiner Nachbarn, der Polizei, des
Landratsamts Lörrach, der Zivilgerichte, der Staatsanwaltschaft
und eigener Anwälte.
Damit ist auch mein Ruf für immer geschädigt. Online-Angaben
können nicht mehr gelöscht werden.
|
13. |
|
Aus allen bestehenden
Akten, die durch Nachbarin-X
und ihrem Ehemann entstanden ist, ergibt sich eindeutig,
dass sämtliche Beweise zu meinen Gunsten verweigert wurden.
Als für mich unbewiesene Betreuerin für psychisch Kranke äußert
sie sich nicht, wie es sich für eine ordnungsgemäße Vertreterin
dieser "Berufsart" üblich ist. Somit ist eindeutig belegt, dass
sie für eine solche Aufgabe nicht geeignet ist. Diese Tatsache
ist weder dem Landratsamt noch der Justiz aufgefallen.
Eine Schande für einen Rechtsstaat.Die Justiz hat
sich somit mehrfach grund- und menschenrechtswidrig verhalten.
Daher werde ich mich als Sonderfall beim Europäischen
Gerichtshof melden.
|
14. |
|
Den der
Zwangsvollstreckung zugrundliegende Betrag habe ich am 1.
Dezember 2015 an die gemeinnützige Organisation Plan
Internationale e.V. gespendet.
Anlage 3 |
Es ist mir nicht möglich,
noch weitere Zahlungen wegen Nachbarin-X zu tätigen.
Das wäre die Fortsetzung der seit über 7 Jahren psychischen
Folter durch Nachbarin-X,
der Polizei, der Justiz und eigener Anwälte.
G. Moser
|