| Moser-Adresse...... 
 Amtsgericht 
				LörrachBahnhofstr. 4 und 4a
 
 79539 Lörrach
 29.08.2016 Aktenzeichen 2 C 1840/14 (Amtsgericht Lörrach)Aktenzeichen 3 S ...../15 (Landgericht Freiburg)
 Moser, G.  ./. Nachbarin-X 
				wg. Schadenersatz
 Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung.
 am 24.08.2016 bekam ich vom Gerichtsvollzieher des 
				Amtsgerichts unter dem Zeichen DR II ....../16 die 
				Mitteilung zur Zwangsvollstreckung im Auftrag von 
				Nachbarin-X
				und ihrer 
				Anwaltskanzlei. Danach soll ich 
				1.740,00 Euro bis spätestens 15. September 2016 zahlen. 
				Anlage 1 Gegen diese Zahlungsverpflichtung 
				erhebe ich Widerspruch mit folgenden Gründen:
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				| 1. |  | 2009 hat das 
				Polizeirevier Weil am Rhein einen irreführenden und falschen 
				Polizeibericht im Auftrag von 
				Nachbarin-X 
				erstellt. 
				Laut erneuten Aussagen der Polizei hat sie nur ihre Angaben ohne 
				weitere Prüfung übernommen. Der Polizeibericht vermittelt aber 
				den Eindruck, dass auch die Polizei die Inhalte unterstützt. Nur dieser Bericht mit dem Weiterleitungsschreiben hat das 
				Betreuungsverfahren in Form eines plötzlichen staatlichen 
				Überfalls bewirkt, bei dem meine Argumente zu den Falschaussagen 
				und zur Kontaktaufnahme mit der Polizei ignoriert wurden.
 
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				| 2. |  | Ohne auf meine 
				Einwendungen einzugehen wurde das Verfahren fortgesetzt und ich 
				wurde zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen, gegen dessen 
				Inhalte ich mich ebenfalls erfolgslos beschwert habe. Somit 
				wurden mir auch Gegenbeweise zum Gutachten verweigert. 
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				| 3. |  | Auch das Landgericht 
				Freiburg hat im Rahmen meiner Beschwerde, Beweise zu den 
				Falschaussagen von Nachbarin-X
				abgelehnt. 
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				| 4. |  | Vor diesem Verfahren 
				hatte ich noch nie mit einem Gericht oder mit der 
				Staatsanwaltschaft zu tun. Inzwischen sind viele erfolglose 
				Verfahren entstanden, obwohl der Polizeibericht leicht zu 
				widerlegen war. Das habe ich nicht zu vertreten.
 
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				| 5. |  | Polizei, Landratsamt 
				Lörrach, Amtsgericht Lörrach, Landgericht Freiburg, 
				Oberlandesgericht Karlsruhe, Verwaltungsgericht Freiburg, der 
				Petitionsausschuss im Land Baden-Württemberg haben Beweise zu 
				meinen Gunsten verweigert. 
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				| 6. |  | Aus den Akten ergibt 
				sich auch, dass ich von mehreren Anwälten und Anwältinnen nicht 
				ordnungsgemäß vertreten wurde. Rechtsanwältin 10 hat versäumt, 
				auf die Möglichkeit einer schriftlichen Klageerwiderung 
				hinzuweisen. Sie selbst hat es weder schriftlich noch mündlich 
				getan, obwohl sie zu den Falschaussagen schriftliche Unterlagen 
				von mir hatte. Außerdem hatten Sie auch Kenntnis vom 
				Schriftwechsel mit Anwalt 7 und seine Straftat einfach als 
				komisches Verhalten abgetan. Analoges gilt auch für Rechtsanwalt 12. Es gibt sehr viele 
				Belege für sein nicht ordnungsgemäßes Verhalten mir gegenüber. Somit waren Rechtsanwältin 10 und Rechtsanwalt 12 
				prozessunfähig,weil sie grundlegende rechtsanwaltliche Tätigkeiten für mich 
				unterlassen haben.
 Damit muss das Verfahren beim Amtsgericht wiederholt 
				werden und endlich Beweise zu meinen Gunsten zugelassen werden.
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				| 7. |  | Die angebliche 
				Verjährung zugunsten Nachbarin-X
				kann nicht eingetreten sein, weil sie im 
				Laufe der Jahre neue falsche und beleidigende unkonkrete 
				Angaben über mich gemacht hat. Das hat nichts mit 
				Übertreibungen zu tun, wie es die 
 Richterin Dr. Puchinger
				festgestellt 
				hat. Zu den Übertreibungen gehören auch Grundaussagen, die 
				überprüft werden müssen. Dann kann bewiesen werden, dass über 
				Jahre hinweg Familie Nachbarn-X auffällig war und nicht ich. (Aktuell: Staatsanwältin Yvonne Puchinger 
				od. Staatsanwältin Puchinger oder Staatsanwältin Dr. Puchinger 
				bei der Staatsanwaltschaft Lörrach. Stand März 2017)
 Die Richterin hat der Beklagten 
				Nachbarin-X
				nur eine 
				einzige unwichtige Frage gestellt, die sie falsch beantwortet 
				hat. Das hätte sich auch aus den Akten ergeben. Für mich 
				entstand der Verdacht, dass die Richterin nicht die gesamten 
				Akten richtig durchgearbeitet hat.
 Für mich gibt es keine Verjährung. Obwohl ein 
				Polizeibericht etwa nach 1,5 Jahren gelöscht werden muss, muss 
				ich immer noch mit dieser Betreuungsakte bzw. Entmündigungsakte 
				leben. Das ist nicht gerecht.
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				| 8. |  | Das Ziel der Vermögenssorge eines 
				gerichtlichen Betreuungsverfahrens ist verfehlt. Ich musste mich 
				verschulden und zwei Kredite aufnehmen. Anlage 2
 Ähnliche aktualiserte 
				Aufstellung
 
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				| 9. |  | Das Ziel der 
				Gesundheitssorge ist auch verfehlt. Dieser Rechtsfall ist eine 
				enorme Belastung, so dass Gesundheitsschäden entstanden sind. 
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				| 10. |  | Ich bezichtige das 
				Amtsgericht Lörrach und das Landgericht Freiburg, der Beihilfe 
				zu Straftaten von Nachbarin-X
				 und Anwalt 7. Statt die sich aus den Unterlagen zum Schriftwechsel ergebende 
				Straftat von 
				 Anwalt 7 anzuzeigen, musste ich diesen 
				Schriftwechsel der Gegenpartei aushändigen.
 
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				| 11. |  | Weil ich zwei Jahre 
				lang gegen den Rufmord in den Akten durch 
				Nachbarin-X  
				erfolglos gekämpft habe, entstanden meine Informations-Homepage
				
				
				www.gerichtliches-betreuungsverfahren.de . Ich 
				empfehle der Justiz dringend, sich dort zu informieren, welche 
				schweren Schäden die deutsche Justiz bei Bürgerinnen und Bürgern 
				anrichtet. Auf dieser Homepage sind in Form von öffentlichen Petitionen, 
				Vorschläge zu finden, wie das Betreuungs- bzw. 
				Entmündigungsrecht abgeändert werden muss, damit kein/e 
				Bürger/in der Bundesrepublik über 7 Jahre so leiden und büßen 
				muss wie ich, und das für leicht zu widerlegende Aussagen.
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				| 12. |  | Durch die 
				Veröffentlichung meiner Fall-Homepage 
				
				www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de belege ich die 
				ungerechten Aktivitäten meiner Nachbarn, der Polizei, des 
				Landratsamts Lörrach, der Zivilgerichte, der Staatsanwaltschaft 
				und eigener Anwälte. Damit ist auch mein Ruf für immer geschädigt. Online-Angaben 
				können nicht mehr gelöscht werden.
 
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				| 13. |  | Aus allen bestehenden 
				Akten, die durch Nachbarin-X 
				und ihrem Ehemann entstanden ist, ergibt sich eindeutig, dass sämtliche Beweise zu meinen Gunsten verweigert wurden.
 Als für mich unbewiesene Betreuerin für psychisch Kranke äußert 
				sie sich nicht, wie es sich für eine ordnungsgemäße Vertreterin 
				dieser "Berufsart" üblich ist. Somit ist eindeutig belegt, dass 
				sie für eine solche Aufgabe nicht geeignet ist. Diese Tatsache 
				ist weder dem Landratsamt noch der Justiz aufgefallen.
 Eine Schande für einen Rechtsstaat.
 Die Justiz hat 
				sich somit mehrfach grund- und menschenrechtswidrig verhalten.Daher werde ich mich als Sonderfall beim Europäischen 
				Gerichtshof melden.
 
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				| 14. |  | Den der 
				Zwangsvollstreckung zugrundliegende Betrag habe ich am 1. 
				Dezember 2015 an die gemeinnützige Organisation Plan 
				Internationale e.V. gespendet. 
				Anlage 3 | 
			
				| Es ist mir nicht möglich,
 noch weitere Zahlungen wegen Nachbarin-X zu tätigen.
 Das wäre die Fortsetzung der seit über 7 Jahren psychischen 
				Folter durch Nachbarin-X, 
				der Polizei, der Justiz und eigener Anwälte.
 G. Moser
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