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Vom Gerichtsvollzieher


xxxxx
Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Lörrach

 

Abs.: GVZ xxxxx, Bahnhofstr. 4, 79539 Lörrach

Frau
G.... I... MOSER
J...................Straße ..

79589 Binzen

Postadresse: AG Lörrach,
Bahnhofstr. 4, 79539 Lörrach

Sprechzeiten: Di. und Mi.
10:00 - 11:00 Uhr
in der Agentur für Arbeit, Zi. E.03
Brombacher Str.2, 79539 Lörrach
Telefon: 0 1.........................2
Telefax: 0 3.......................0
E-Mail: ........................@t-online.de Bankverbindunq Dienstkonto:
IBAN:
DE55 60.................. BIC: SOLA..........................


Mein Zeichen
DR II 298/16 Bitte immer angeben!

 Lörrach, 19.08.2016

Das Büro ist vom 23.08. bis 14.09. geschlossen. Anfragen werden in dieser Zeit nicht beantwortet.

Zwangsvollstreckungssache

  Nachbarin-X, .................., 79589 Binzen
vertr.d. Rechtsanwälte .......................Bad Krozingen,
Aktz. 1.............. / .., Tel.: 0...................0
gegen Frau .....MOSER, .........Straße ..., 79589 Binzen


Sehr geehrte Frau MOSER,

in obiger Sache sind aufgrund Vollstreckungsauftrag wegen Kostenfestsetzungsbeschluss d. Amtsgerichts Lörrach v. 29.09.15
Az: 2 C 1446/14 (siehe Anlage)
(Aktenzeichen des Gläubigers bzw. Gläubigervertreter: 1............0 / ...)
incl. Kosten insgesamt 1.740,00 € zu zahlen.

Um weitere Kosten zu ersparen, fordere ich Sie auf, diesen Betrag bis spätestens 15. September 2016 auf mein angegebenes Dienstkonto unter Angabe meines obigen DR II-Aktenzeichens zu überweisen. Hinweis: Keine Barzahlungen!

Sollte keine Zahlung erfolgen, wird die Zwangsvollstreckung vor Ort in Ihrer Wohnung / Geschäftsräumen durchgeführt bzw. erfolgt die Vorladung zur Vermögensauskunft gern. §§ 802c, 807 ZPO (Zivilprozessordnung).

Die Durchführung der Zwangsvollstreckung wird vor Ort (Sachpfändung) erfolgen zwischen dem 19. bis 30. September 2016. Hierzu werden Sie ggf. mehrfach zu verschiedenen Zeiten zwischen 06:00 Uhr und 21:00 Uhr aufgesucht werden.

Sollte wiederholt niemand angetroffen werden, ist der Gläubiger befugt einen richterlichen Zwangsöffnungsbeschluss gern. § 758a ZPO zu erwirken und Ihre Räume zwangsweise öffnen zu lassen.

Sollten Sie Fragen zur Sache selbst haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Gläubiger bzw. Vertreter unter Nennung des Aktenzeichens 1.............0 / ... unter der im Betreff genannten Telefonnummer. Gegebenenfalls kann auch eine Ratenzahlung direkt an den Gläubiger erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass von mir weder eine Prüfung des zugrunde liegenden Forderung des gerichtlichen Titels Kostenfestsetzungsbeschluss d. Amtsgerichts Lörrach v. 29.09.15  Az: 2 C 1446/14 noch sonstige Einwände gegen die Sache überprüft oder beachtet werden. Sie erhalten auf Anfragen, welche die Sache elementar betreffen von hier generell keine Antwort, da ich nicht befugt bzw. ermächtigt bin, materiellrechtliche Einwände zu prüfen. Ich bitte um Verständnis und weise vorab darauf hin.

Ratenzahlungen werden nur im Einzelfall unter Einreichung eines Nachweises einer Lohnbescheinigung per E-Mail / Post vorab und bei Zustimmung der Gläubigerseite bewilligt. Hartz-4 (Arbeitslosengeld 2)-Empfänger erhalten generell keine Bewilligung zur Ratenzahlung über den Gerichtsvollzieher.
 

xxxxx
Gerichtvollzieher beim Amtsgericht

Anlage:
 Kostenfestsetzungsbeschluss d. Amtsgerichts Lörrach v. 29.09.15


Geändert am:   04.09.2019

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