Aktenzeichen: 3 C 909/16
Amtsgericht Lörrach
Beschluss
In dem Rechtsstreit
Anwalt 12, ...................... Lörrach, Gz.:
..............
- Kläger -
gegen
Gertrud Moser, x--straße Nr. x, 79589
Binzen
- Beklagte -
wegen Forderung
hat das Amtsgericht Lörrach durch die Richterin am
Amtsgericht Dr. R.... am 28.07.2016 beschlossen:
Akte RV an Landgericht Freiburg - Beschwerdekammer -
zur Entscheidung über die Eingabe des Antragstellers vom
18.07.2016 bezüglich der Nichtgewährung von
.....................................
Soweit der Schriftsatz des Antragstellers vom 18.07.2016 als
sofortige Beschwerde gegen den
Beschluss des AG
Lörrach vom 14.07.2016 zu werten sein sollte
(Meistbegünstigungsprinzip?) wird der sofortigen Beschwerde des
Antragstellers nicht abgeholfen.
Gründe
Die Beschwerdebegründung gibt keinen Anlass zu einer
abweichenden Entscheidung.
Das Gericht hat sich mit den Argumenten des Antragstellers,
welche dieser in der Beschwerdebegründung wiederholt, im
Beschluss vom 08.06.2016 bereits umfassend
auseinandergesetzt.
Der Antragsteller führt vielmehr selbst aus, dass die
Antragsgegnerin bereits seit dem 11.08.2015 nicht mehr mit dem
Antragsteller persönlich sprechen wollte.
Die Klagen, für welche vorliegend Gebühren geltend gemacht
werden, datieren jedoch sämtlich aus einem Zeitraum nach diesem
Datum.
Die Antragsgegnerin hat in dem von Frau RiAG H. geführten
Verfahren zu Az 6 C 472/16 differenziert und detailliert
dargelegt, dass sie bereits seit langem keinesfalls mehr von
Anwalt 12 vertreten werden wollte.
Dies ist der Unterzeichnerin von
Amtswegen infolge der Befasstheit mit der Sache im Rahmen eines
Befangenheitsantrags bekannt.
Erst das Schreiben der Antragsgegnerin vom 11.11.2015 führte
dann zur Zurückweisung des Antragstellers als
Prozessbevollmächtigtem durch das Verwaltungsgericht.
Eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten
Rechtsverfolgung scheitert vorliegend an dem Nachweis
ordnungsgemäßer Bevollmächtigung seitens der Antragsgegnerin in
allen vorliegend betroffenen Verfahren.
Dr. R.
Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Lörrach, 29.07.2016
|