Verwaltungsrechtssache
Gertrud Moser
gegen Landkreis Lörrach
wegen FeststellungSehr geehrter Herr Anwalt 12,
anliegende
Stellungnahme der Klägerin vom 29.06.2016 erhalten Sie
mit der Bitte um Kenntnis- und Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Die Klägerin/Kostenschuldnerin erhebt darin Einwendungen, die
nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben.
Nicht gebührenrechtlich ist ein Einwand, der sich nicht nur
gegen die Richtigkeit einzelner Ansätze, sondern gegen den
Gebührenanspruch als solchen nach Grund oder Höhe richtet.
Diese Einwendungen haben zur Folge, dass der
Vergütungsfestsetzungsantrag vom 10.06.2016 zurückzuweisen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle |